Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes (BayStrWG) im Hinblick auf die inhaltliche Konkretisierung als Ermächtigungsnorm; Zulässigkeit einer Begründungserleichterung wegen des Bestehens eines intendierten Ermessens bei Konkretisierung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 879
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Da die zum Erlass von Satzungen befugten Selbstverwaltungskörperschaften über eine eigene demokratische Legitimation verfügen, brauchen Satzungsermächtigungen durch den formellen Gesetzgeber anders als Verordnungsermächtigungen nicht nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 33, 125/157; VerfGH 42, 174/181).Unbeschadet dieser Satzungsautonomie darf sich der förmliche Gesetzgeber seiner Rechtsetzungsbefugnis jedoch nicht völlig entäußern, namentlich wenn er den Satzungsgeber zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (vgl. BVerfGE 33, 125/158).
Welche Anforderungen im Einzelfall an solche Ermächtigungen zu stellen sind, hängt von der jeweiligen Intensität des Eingriffs ab (vgl. BVerfGE 33, 125/160).
Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).
- VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279
Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Ebenso unzulässig ist die Einbeziehung anderer Materien in die Regelungen der Satzung, wenn diese keinen straßenrechtlichen Bezug aufweisen (wie etwa das allgemeine Immissionsschutz- oder das Gaststättenrecht; vgl. dazu auch BayVGH vom 24.11.2003 Az. 8 CS 03.2279 BA S. 4).Im Blickfeld der Erlaubnisbehörde steht danach die Straße als Verkehrsfläche, die abweichend von dieser Funktion genutzt werden soll, und die Prüfung, ob die straßenfremde Nutzung nach behördlichem Ermessen mit den Belangen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 Az. 8 CS 03.2279 BA S. 4).
Die abzuwägenden Belange des Straßen- und Wegerechts finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O.; Wiget in Zeitler, BayStrWG, RdNr. 26 zu Art. 18).
- BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89
Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Gleichheitssatz eine Härtefallregelung dann nicht erfordert, wenn es sich lediglich um einen singulären, aus dem Rahmen fallenden Sonderfall handelt, die Härte für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig und für den Normgeber nur unter Schwierigkeiten vermeidbar ist (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BayVBl 1990, 117/119).Wenn es aber der Normgeber für erforderlich hält, die in § 3a Abs. 1 bis 5 SNS benannten Ausnahmetatbestände besonders zu regeln, so kann es nicht angehen, eine Ausnahme wegen einer offenbar nicht beabsichtigten Härte für Werbeständer von vorneherein auszuschließen (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BayVBl 1990, 117/119).
- BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74
Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Diese letztlich unvermeidbaren Differenzen zwischen Regelungsinhalt und Schutzzweck rechtfertigen die Einführung von Ausnahmeregelungen (vgl. BVerwG vom 20.6.1975 DVBl 1975, 895/897 zu § 31 BauGB).Dort, aber auch nur dort, wo sich wegen der Atypik der örtlichen Umstände der Regelungsinhalt vom Schutzzweck entfernt und deshalb der Schutzzweck der Norm die Regelung im Ergebnis ohnedies nicht erfordert, ist Raum für eine Ausnahme (vgl. BVerwG vom 20.6.1975 a.a.O.; zur Atypik-Lehre vgl. BVerwG vom 20.11.1989 NVwZ 1990, 556 [BVerwG 20.11.1989 - 4 B 163/89]).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Der in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Justizgewährungsanspruch verbietet in Bezug auf das dem gerichtlichen Verfahren vorgelagerte Verwaltungsverfahren, dieses so anzulegen, dass der Rechtsschutz gegen ablehnende Verwaltungsentscheidungen vereitelt oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]/110; 69, 1/49). - BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Der in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Justizgewährungsanspruch verbietet in Bezug auf das dem gerichtlichen Verfahren vorgelagerte Verwaltungsverfahren, dieses so anzulegen, dass der Rechtsschutz gegen ablehnende Verwaltungsentscheidungen vereitelt oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]/110; 69, 1/49). - BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Dies ist auch bei der Normsetzung durch die Exekutive wie hier durch den Erlass der Sondernutzungssatzung zu beachten; der Satzungsgeber übt insoweit öffentliche Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aus (vgl. BVerwGE 80, 355/361). - BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89
Atypischer Sachverhalt bei einer Befreiung - Nichtannahme eines atypischen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Dort, aber auch nur dort, wo sich wegen der Atypik der örtlichen Umstände der Regelungsinhalt vom Schutzzweck entfernt und deshalb der Schutzzweck der Norm die Regelung im Ergebnis ohnedies nicht erfordert, ist Raum für eine Ausnahme (…vgl. BVerwG vom 20.6.1975 a.a.O.; zur Atypik-Lehre vgl. BVerwG vom 20.11.1989 NVwZ 1990, 556 [BVerwG 20.11.1989 - 4 B 163/89]). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78
Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Soweit diese in den ohnehin nur kurzen Zeiten der unmittelbaren Wahlvorbereitung mit Wahlwerbung auch öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen, haben sie eine durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 21 GG in Verbindung mit dem Parteiengesetz verfassungsrechtlich untermauerte Stellung inne, die sich wesentlich von der eines gewerblichen oder sonstigen Bewerbers um eine Sondernutzungserlaubnis unterscheidet (vgl. BVerwGE 56, 56/57 ff.). - BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84
Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Zwar verstößt dabei die Einräumung exekutiver Entscheidungsspielräume für sich betrachtet nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerwGE 75, 275/279). - BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Sachverständigenbestellung
- BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84
Kirchgeld
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines …
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
- BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
- VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
- VerfGH Bayern, 23.03.1984 - 33-VI-82
- VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
- VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die …
Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.
Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).
Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).
Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).
Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).
Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot
Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl. 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).
Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).
Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).
Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).
Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).
- VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.3282
Konkurrentenklage auf Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis
Das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 BayStrWG vorgegebene Entscheidungsprogramm der Straßenbaubehörde, das der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegt, stellt auf eine Benutzung der gewidmeten Straßenfläche ab, die nicht mehr gemeingebräuchlich ist, weil sie nicht vorwiegend zu Zwecken des Verkehrs erfolgt (…vgl. BayVGH vom 17.9.2003 a.a.O.;… vom 24.11.2003 a.a.O. S. 533 f.; vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336).Da der Straße als Verkehrsfläche eine wichtige Mittlerfunktion zukommt, soll die Behörde durch das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG enthaltene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit eine abweichende Nutzung der Verkehrsfläche noch mit den Belangen des Straßenrechts - vor allem, wie sie in den Vorschriften des Straßen- und Wegerechts, aber zum Teil auch in den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zum Ausdruck kommen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 a.a.O. S. 337) - vereinbar ist.
Im Einzelfall können hier auch noch Belange des Umfelds der Straße in städtebaulichen oder baupflegerischen Vorschriften mit eine Rolle spielen, soweit sie einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 a.a.O. S. 337;… vom 15.7.1999 a.a.O.; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.2.2009, RdNr. 26 zu RdNr. 18).
- VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die …
Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.
Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).
Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).
Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).
Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).
Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).
- VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
Dass ein derartiger Substanzeingriff dem zivilrechtlichen Regelungsregime unterfallen soll, orientiert sich am gesetzlichen Leitbild der Art. 18 ff. BayStrWG (vgl. dazu BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 = juris Rn. 75). - VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig
Die Beklagte durfte diese materiell bürgerlich-rechtliche Sondernutzung auf Grund der Ermächtigung des Art. 22a Satz 1 BayStrWG indes durch Satzung regeln und einem öffentlich-rechtlichen Regime unterwerfen, das u.a. auch die Ersetzung eines privatrechtlichen (vertraglichen) Entgelts durch einen Gebührenverwaltungsakt nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) KAG i.V.m. § 118 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) einschließt (vgl. auch BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337). - VG Bayreuth, 11.02.2020 - B 1 K 18.1221
Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie bei faktischen …
Da der Straße als Verkehrsfläche eine wichtige Mittlerfunktion zukommt, soll die Behörde durch das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG enthaltene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit eine abweichende Nutzung der Verkehrsfläche noch mit den Belangen des Straßenrechts - vor allem, wie sie in den Vorschriften des Straßen- und Wegerechts, aber zum Teil auch in den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zum Ausdruck kommen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211) - vereinbar ist.Im Einzelfall könnten hier auch noch Belange des Umfelds der Straße in städtebaulichen oder baupflegerischen Vorschriften mit eine Rolle spielen, soweit sie einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.2.2009, Rn. 26 zu Art. 18).
Im Blickfeld steht die Straße als Verkehrsfläche, die abweichend von dieser Funktion genutzt werden soll, und die Prüfung, ob die straßenfremde Nutzung nach behördlichem Ermessen mit den Belangen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist (BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 03.3211 - BayVBl 2004, 336 = juris Rn. 78).
Im Blickfeld der Erlaubnisbehörde steht daher die Straße als Verkehrsfläche, die abweichend von dieser Funktion genutzt werden soll, und die Prüfung, ob die straßenfremde Nutzung nach behördlichem Ermessen mit den Belangen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist (vgl. BayVGH, U. v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - juris Rn. 78).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17
Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen …
Ordnungs-, gewerbe- oder gaststättenrechtliche Gesichtspunkte dürften dagegen nicht hierzu gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - juris; BayVGH, Urteil vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 [880]). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
Daneben können aber auch baugestalterische oder städtebauliche Belange, wie etwa der Schutz eines bestimmten Straßen- oder Ortsbilds, berücksichtigt werden, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und auf einem konkreten Gestaltungskonzept der Gemeinde beruhen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336; vom 22.6.2010 BayVBl 2011, 176; VGH Baden-Württemberg vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164; OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.8.2006 NWVBl 2007, 64).Daher können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis etwa nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige, mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336; VGH Baden-Württemberg vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 5 S 1439/16
Verknüpfung der Möglichkeit der kostenlosen Nutzung einer Gästetoilette mit der …
Ordnungs-, gewerbe- oder gaststättenrechtliche Gesichtspunkte dürften dagegen nicht hierzu gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - juris; BayVGH, Urteil vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 [880]). - VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2364
Ermessensausfall und fehlende Heilungsmöglichkeit
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970
Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785
Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche einer Gaststätte; Ermessen; …
- VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5322
Keine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für "Stolpersteine" in München
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 11.1457
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die bei der Erteilung einer …
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748
Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche; …
- VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5323
Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg
- VGH Bayern, 01.08.2017 - 8 ZB 17.1015
Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern
- VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5324
Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg
- VG Aachen, 30.03.2012 - 6 K 1625/10
Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Podestes zum …
- VG Ansbach, 01.03.2017 - AN 10 K 16.01361
Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern
- VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
- VG Bayreuth, 25.06.2019 - B 1 K 17.229
Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern
- VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 179/15
Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf …
- VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
- VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 557/11
Streit um Straßencafé vor einem Hotel in Monschau geht weiter
- VG München, 04.02.2026 - M 28 K 23.147
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von E-Ladesäulen, (keine) …
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 8 B 21.646
Straßenrechtliche Sondernutzung durch Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers
- VGH Bayern, 22.01.2018 - 8 ZB 17.1590
Sondernutzung zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern
- VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.2117
Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von …
- VG München, 02.04.2012 - M 8 K 11.1463
Schaufenster- bzw. Ladenerweiterung in den Bereich von Arkaden, die als …
- VG München, 24.10.2007 - M 22 S 07.4730
CSU-Bezirksverband als Antragsteller; Aufstellen von Plakatständern mit …
- VG München, 23.06.2026 - M 1 K 23.3388
Versagungsgegenklage, Baugenehmigung, Balkon, Sondernutzungssatzung, …
- VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 10.933
Top-Lux-Werbeanlage; Faktisches Mischgebiet; Sondernutzung des Straßenraums
- VG München, 28.09.2010 - M 2 K 10.1880
Sondernutzungserlaubnis; ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift
- VGH Bayern, 30.01.2020 - 8 ZB 19.1427
Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlichen Zweifeln - …
- VG Ansbach, 21.06.2021 - AN 10 K 19.02569
Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Werbeklapptafel
- SG München, 12.01.2005 - S 42 KA 1716/03
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Honorarbescheides für die …
- VG Augsburg, 13.09.2013 - Au 6 S 13.1377
Einstweiliger Rechtschutz; Beseitigungsanordnung; Aufstellen von Wahlplakaten …
- VG Regensburg, 18.10.2012 - RO 2 K 12.1031
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Markise einer Imbissstube im …
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