Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96 |
Gebührensatzung Musikschule
§ 9 KAG, Art. 3 Abs. 1 GG, Differenzierung in der Gebührenhöhe als zulässige indirekte Subventionierung der Einheimischen (im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 GG)
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Benutzungsgebühr für Musikschule - Auswärtigenzuschlag - Einheimischenabschlag - Zuschuß für Gemeindebürger - Selbsverwaltungsgarantie - Finanzhoheit
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Musikschulgebühren
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93
- BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Papierfundstellen
- BVerwGE 104, 60
- NJW 1998, 469
- NVwZ 1998, 285 (Ls.)
- VBlBW 1997, 418
- DVBl 1997, 1062
- DÖV 1997, 954
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).Bundesverfassungsrecht - das selbst keinen bestimmten Begriff der Gebühr vorgibt (BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O., S. 225) - läßt vielmehr dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe von Benutzungsgebühren aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung nicht verlorengeht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).
Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1978 - II A 484/78
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (…vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (…vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.;… Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl.Der dagegen erhobene Einwand, die ungewollte Subventionierung auswärtiger Benutzer könne durch die kostendeckende Gebührenbemessung für alle vermieden werden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1979 - 8 OVG A 2/78 - OVGE 35, 321 [322]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 484/78 - NJW 1979, 565 f.), verkennt die insoweit bestehende Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinde (Rüttgers, a.a.O. S. 126).
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 31 [36]).Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (…Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.; Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93
Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).b) Gleichwohl gilt dieser Grundsatz auch im Benutzungsgebührenrecht - wie das Bundesverwaltungsgericht u. a. für die einkommensabhängige Staffelung von Kindertagesstättengebühren bestätigt hat (Beschluß vom 13. April 1994, a.a.O.) - nicht uneingeschränkt.
- BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94
Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG…, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).Gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ist den Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" die Selbstverwaltung, d. h. die freie Regelung der örtlichen Angelegenheiten, garantiert (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70, S. 13, [18]).
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]).Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.;… Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).
- OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 7/94
Höhe von Friedhofsgebühren; Zuschläge auf Friedhofsgebühren anlässlich der …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (…vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (…vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.;… Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl.28 Abs. 2 GG läßt danach in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls bei "freiwilligen" öffentlichen Einrichtungen ohne Benutzungszwang (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [805 f.]; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 - KStZ 1996, 132 [134]) die Gewährung eines auf die Einwohner der Gemeinde beschränkten Abschlags von einheitlich festgesetzten Benutzungsgebühren zu, wenn - was hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist - die "Normalgebühren" unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz nicht zu beanstanden sind, sie keine Überschreitung der gebührenfähigen Kosten bewirken und damit zu keiner indirekten Subventionierung der einheimischen Benutzer durch die Auswärtigen führen; ferner darf - aus dem gleichen Grundgedanken - die Einrichtung der Gemeinde nicht kostendeckend oder gar gewinnbringend sein.
- BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Danach steht fest, daß die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, davon abhängt, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts beläßt und - zweitens - ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 S. 81 ff.). - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]). - BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95
Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Ohne Verstoß gegen Bundesrecht bemißt beispielsweise Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die Gebührenhöhe im Ausgangspunkt nach dem Ausmaß der jeweiligen Inanspruchnahme, gestattet aber daneben die Berücksichtigung "sonstiger Merkmale" - etwa des Werts der Benutzung für den Abgabepflichtigen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Kriteriums Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 8 NB 1.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 74 S. 28 [31]), der Höhe der aufgewendeten Kosten, der Abnahmemenge (vgl. zur Zulässigkeit dieser Maßstäbe Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 19 [21 f.]) oder auch in besonderen Fällen sozialer Gesichtspunkte (vgl. BayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 3. Februar 1984 - Nr. 23 N 81 A. 734 - BayVBl 1984, 340) -, "wenn öffentliche Belange das rechtfertigen". - BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …
- VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93
Benutzungsgebühr für eine Musikschule: Differenzierung zwischen einheimischen und …
- OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher …
- OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92
Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; …
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.). - BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 und vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20
Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …
Rn. 153 Im Ausgangspunkt gilt der Grundsatz, dass eine nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslöst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - juris Rn. 14 mwN; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 99 ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20
Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation; …
Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, dass die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (BVerwG, Beschluss vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - juris Rn. 14 mwN).Bundesverfassungsrecht lässt vielmehr dem jeweiligen Gesetzgeber Raum, die Höhe von Benutzungsgebühren aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich zu bemessen, wie zum Beispiel nach der Höhe der aufgewendeten Kosten, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung nicht verlorengeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz; …
In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ). - VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06
Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger …
Die gebührenrechtliche Privilegierung der Gemeindeeinwohner ist hier insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass diese auch die Lasten der Einrichtung zu tragen haben (Ossenbühl, Zulassung zu öffentlichen Stadthallen, DVBl. 1973, 289, 295; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss v. 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60).Bei der Erhebung von Studiengebühren verbieten die Auswirkungen einer Ungleichbehandlung eine Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhebung von Gastschulbeiträgen (…BVerwG, Urt. v. 20.04.1990 - 7 C 34.89 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 103) oder zur Zulässigkeit unterschiedlich hoher Benutzungsgebühren für Einheimische und Auswärtige (BVerwG, Beschl. v. 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60).
Für eine Schlechterstellung der Auswärtigen müßten sachliche Gründe gegeben sein, die sich aus dem Wesen und Zweck der jeweiligen Steuer herleiten lassen." (…BVerfG, a. a. O., S. 355, m. w. N.) 34 In gebührenrechtlicher Hinsicht steht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60) aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, dass die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslöst.
- BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …
Die somit gegebene Nichtigkeit dieser Satzungsnorm führt zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, weil ohne die Bestimmung der Einrichtung der zwingende Inhalt der Abgabensatzung (§ 2 Satz 2 SächsKAG), zu dem der die Abgabe begründende Tatbestand und mithin auch die Bestimmung der Einrichtung gehört, die die beitragspflichtige Möglichkeit des Anschlusses bietet (§ 17 Abs. 1 SächsKAG), keine mit höherem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Sachverhalts belässt (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - NJW 1998, 469). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07
Kommunalaufsicht und Realsteuerhebesätze
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - 12 S 1146/22
Kostenbeitrag für Kindertagesbetreuung; Staffelungsgebot; Ausschluss …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97
Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen …
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 9 A 1.19
Gebührensatzung; Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung; Nutzungsentgelt; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 9 A 5.18
Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der …
- VG Münster, 09.09.2026 - 7 K 602/23
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 3 S 1947/12
Bemessung der Umlagen eines Zweckverbands zur Wasserversorgung: Wasserrecht nicht …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
Erhebung von Studiengebühren nach dem Bremischen Studienkontengesetz
- BVerwG, 20.08.2004 - 9 B 40.04
Verwaltungsgebühr; Baugenehmigungsgebühr; Gebührenbefreiung als negative …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 9 S 2714/00
Antragsfrist für Normenkontrollverfahren; Erstattung von …
- VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
Straßenrechtliche Sondernutzungsgebühren für Schaukasten
- VG Cottbus, 11.12.2025 - 6 K 599/21
Gebühren für Nutzung einer Asylunterkunft, Klage erfolglos
- OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05
Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - A 8 S 136/05
Kein Ausschluss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 für …
- OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00
Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen
- VG Cottbus, 11.05.2023 - 6 K 1085/18
Klage unbegründet, Nutzungsbegühren für Asylunterkunft
- VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08
Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von …
- VG Meiningen, 20.02.1998 - 8 E 1413/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren für Schüler …
- VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13
Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA; …
- VG Köln, 10.06.2014 - 14 K 502/13
Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Ökostrom zahlen
- VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 6 K 09.1718
Auswärtigenzuschlag in einer Friedhofsgebührensatzung; Äquivalenzprinzip; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 3093/97
VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig
- VG Minden, 01.06.2007 - 9 K 489/07
Studiengebühren, Aufhebung des Studienbeitragsbescheides
- BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
Anforderungen an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Beschwerde - …
- VG Stuttgart, 17.12.1999 - 10 K 196/99
Erhebung eines Auswärtigenzuschlags auf die Bestattungsgebühren; Materielle …
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881
Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für …
- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Regelung der Straßenreinigung durch die Gemeinde - Ausführung durch die Gemeinde …
- VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15
Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger
- VG Hamburg, 31.01.2005 - 6 E 4707/04
Studiengebührenpflicht für auswärtige Studenten an Hamburger Hochschulen
- VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08
Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip
- OVG Sachsen, 26.03.2004 - 3 B 608/01
Fleischhygienegebührenrecht, Kostendeckung, Teilnichtigkeit
- VG Ansbach, 16.09.2009 - AN 3 K 08.01424
Baugenehmigung; Werbeanlage (...-...); vereinfachtes Genehmigungsverfahren; …
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