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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8197
VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96 (https://dejure.org/1996,8197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.1996 - 8 S 2012/96 (https://dejure.org/1996,8197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 1996 - 8 S 2012/96 (https://dejure.org/1996,8197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Nachbarschutz von Normen einer Ortsbausatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 598
  • VBlBW 1997, 26
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 09.01.1986 - 8 S 395/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96
    § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart sind nicht nachbarschützend (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl Beschl v 1985-03-21 - 8 S 395/85 -).

    Die Antragstellerin beruft sich statt dessen auf § 7 Abs. 1 S 2 und 3 OBS, wonach in den einzelnen Gebäuden auf jedem Stockwerk nur eine Wohnung zulässig ist und mehr als zwei selbständige Wohnungen in einem Gebäude nicht eingerichtet werden dürfen und verweist ua auf den Beschluß des Senats vom 21.3.1985 - 8 S 395/85 -, in dem der Senat von einer nachbarschützenden Wirkung dieser Vorschriften ausgegangen ist.

  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96
    Rn. 4 Die Wohnungsanzahl ist kein Kriterium des Maßes der baulichen Nutzung, sondern, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert, Ausdruck der Art der baulichen Nutzung (Beschl v 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, UPR 1993, 226 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 6) BauGB Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 1475/92

    Keine nachbarschützende Wirkung der straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96
    Die Baugrenze hat daher offensichtlich nur die Aufgabe, die Anordnung der Gebäude zu dieser Straße zu bestimmen, und besitzt daher keine nachbarschützende Wirkung (vgl VGH Bad-Württ, Urt v 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -, VBlBW 1993, 351).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Eine auf § 3 Abs. 4 BauNVO 1962/1968/1977 bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gestützte Beschränkung der Wohnungszahl (Drei-Wohnungs-Klausel) vermittelt Nachbarschutz, wenn mit der Festsetzung innerhalb eines reinen Wohngebiets durch quantitative Beschränkungen die Wohnungsdichte verringert und dadurch ein gehobenes Wohnen ermöglicht werden soll (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschl. v. 09.08.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ-RR 1997, 598).

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist eine Regelung über die höchstzulässige Zahl von Wohnungen dann nachbarschützend, wenn sich aus ihrem Inhalt, aus den konkreten örtlichen Verhältnissen oder aus dem erkennbar gewordenen Willen des Satzungsgebers ergibt, dass damit ein besonderer Gebietscharakter zugunsten der dort Wohnenden geschützt sein soll, was insbesondere bei Festsetzungen innerhalb eines reinen Wohngebiets der Fall ist, wenn durch quantitative Beschränkungen die Wohnungsdichte verringert und dadurch ein gehobenes Wohnen ermöglicht werden soll (vgl. VGH Bad.-Württemberg, Beschl. v. 09.08.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ-RR 1997, 598).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines …

    Eine positive Vermutung zugunsten eines drittschützenden Regelungsgehalts besteht nicht (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 29.91 - juris Rn. 11;… Beschl. v. 9.3.1993 - 4 B 38.93 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 22.2.1995 - 3 S 243/95 - juris Rn. 5, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - juris Rn. 4, jeweils zur Zwei-Wohnungs-Klausel nach § 4 Abs. 4 / § 3 Abs. 4 BauNVO a.F.).

    Zwar mag einer Zwei-Wohnungs-Klausel in einem reinen Wohngebiet zur Gewährleistung eines gehobenen, besonders ungestörten Wohnens - wie in einem "Villengebiet" - eine drittschützende Wirkung zukommen können (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.1995 - 3 S 243/95 - juris Rn. 5, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - juris Rn. 4, VG Karlsruhe, Urt. v. 3.8.2016 - 4 K 4013/15 - juris Rn. 41 ); maßgeblich sind aber stets die Umstände des Einzelfalles.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender …

    Insoweit kann auf die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung verwiesen werden, die zu einer bezüglich der Wohnungszahlbegrenzung inhaltlich weitgehend identischen Regelung in der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart ergangen ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 06.03.2001 - 8 S 425/01 -, juris, und vom 09.08.1996 - 8 S 2012/96 -, VBlBW 1997, 26 f.).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer …

    Aus Plänen und Unterlagen in den Bauakten ergibt sich, dass sich weiter westlich, insbesondere auch in der Mitte der Südgrenze der Baugrundstücke, im Bereich der S.straße Bäume befinden, die nach der Baumschutzsatzung der Antragsgegnerin geschützt sind und deren Erhaltung der Beigeladenen nach einer Nebenbestimmung in der angegriffenen Baugenehmigung ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden ist (zur Berücksichtigungsfähigkeit solcher Gründe siehe u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.1998, NVwZ-RR 1997, 598).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Rn. 45 Weder die Vorschriften zur überbaubaren Grundstücksfläche in § 3 Abs. 1 OBS noch diejenigen in § 43 OBS zur Gebäudetiefe sind nachbarschützend (zu § 3 Abs. 1 OBS: Senatsbeschluss vom 09.08.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ 1997, 598; zu § 43 Abs. 3 OBS: Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - BRS 65 Nr. 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung der Wohnungsanzahl im Bebauungsplan

    Denn der angefochtene Beschluss weicht von dem den Beschluss des Senats vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ-RR 1997, 598 = VBlBW 1997, 26  als Alternativbegründung tragenden - und deshalb auch als Leitsatz formulierten - Rechtssatz über die nachbarschützende Wirkung des § 7 der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart - OBS - ab.

    Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - a.a.O.  eingehend begründet.

  • VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 4 K 16.1719

    Baugenehmigung zum Einbau von neun Wohneinheiten

    Die in einem Bebauungsplan vorgenommene Beschränkung der Wohnungsanzahl hat nicht schlechthin nachbarschützende Wirkung (VGH BW, B.v. 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - juris Rn. 4) Ob eine solche Beschränkung allein städtebaulichen Gründen dient oder ob sie auch nachbarschützend sein soll, richtet sich vielmehr nach dem Gesamtinhalt des jeweiligen Bebauungsplans (…BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 4 B 38/93 - juris Rn. 3).

    Damit liegt auch nicht der von der Rechtsprechung erörterte Fall vor, dass eine Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten dann nachbarschützend sein kann, wenn damit ein besonderer Gebietscharakter zugunsten der dort Wohnenden geschützt sein sollte, zumal dies für Festsetzungen innerhalb eines reinen Wohngebiets diskutiert wurde (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - juris Rn. 4;… VG Karlsruhe, U.v. 3.8.2016 - 4 K 4013/15 - juris Rn. 41).

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Zwar mag einer Zwei-Wohnungs-Klausel in einem reinen Wohngebiet zur Gewährleistung eines gehobenen, besonders ungestörten Wohnens - wie in einem "Villengebiet" - eine drittschützende Wirkung zukommen können (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.1995 - 3 S 243/95 - juris Rn. 5, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - juris Rn. 4, VG Karlsruhe, Urt. v. 3.8.2016 - 4 K 4013/15 - juris Rn. 41 ); maßgeblich sind aber stets die Umstände des Einzelfalles.
  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit …

    Rn. 26 Auch wenn man davon ausgeht, dass nur durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans ermittelbar ist, ob eine auf § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/68/77 oder (später) auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beruhende konkrete Begrenzung der Wohnungszahl Nachbarschutz vermittelt und dass insbesondere das Bundesrecht die Gemeinden nicht im Sinne einer "Interpretationsvorgabe" (Vermutung) nur zu einer (zumindest) "im Regelfall" nachbarschützenden Ausgestaltung der Festsetzung ermächtigt, (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170, aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte entsprechend etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.2.2001 - 1 MA 1381/01 -, BRS 64 Nr. 177, unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Meinung von Mampel, NJW 1999, 975, 977 und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BVerwG zum so genannten Baugebietsgewährleistungsanspruch, VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 6, B 7 (nach juris), unter ausdrücklicher Ablehnung des Bestehens einer Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Wirkung, vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 -, NVwZ-RR 1997, 598 (nach juris), OVG Weimar, Beschluss vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162) ergeben sich vorliegend gewichtige Anhaltspunkte für eine drittschützende Festsetzung.
  • VG Würzburg, 22.11.2011 - W 4 K 10.742

    Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Bestandskraft der Baugenehmigung

    Daraus folgt jedoch nicht, dass die in einem Bebauungsplan vorgenommene Beschränkung der Wohnungsanzahl schlechthin nachbarschützende Wirkung hätte (…BVerwG, B.v. 9.3.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 9.8.1996, 8 S 2012/96; OVG Saarland, B.v. 15.3.2006, 2 W 37/05; beide ).
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