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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg - 8 S 214/22   

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VGH Baden-Württemberg - 8 S 214/22 (https://dejure.org/9999,138779)
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Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    T. gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2023 - 8 S 1148/23

    Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Wettvermittlungsstelle; …

    Insofern führt bereits das Bereithalten von Einrichtungsgegenständen, die der Vermittlung von Live-Wetten dienen, grundsätzlich zur Qualifizierung einer Nutzung als Wettbüro und damit als Vergnügungsstätte (…vgl. Senatsurt. v. 25.11.2021, a.a.O., UA S. 10; Urt. v. 31.08.2022 - 8 S 214/22 -, UA S. 15 u. Urt. v. 31.08.2022 - 8 S.

    Rn. 16 Solche versucht die Klägerin daraus herzuleiten, dass es für den planungsrechtlichen Ausschluss von Vergnügungsstätten und Wettbüros aus besonderen städtebaulichen Gründen (vgl. § 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO) an den vom Senat (vgl. Urt. v. 31.08.2022 - 8 S 2744/21 -, UA S. 15; Urt. v. 31.08.2022 - 8 S 214/22 -, UA S. 17) für erforderlich gehaltenen gebietsbezogenen Feststellungen fehle (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 04.09.2008 - 4 BN 9.08 -, BauR 2009, 76, juris Rn. 8).

    Rn. 21 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2 Satz 1 u. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 9.1.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (VBlBW Sonderbeilage Januar 2014; 600,-- EUR/m2 Nutzfläche x 85 m2; vgl. Senatsbeschl. v. 31.08.2022 - 8 S 214/22 -).

  • VG Stuttgart, 25.11.2025 - 6 K 516/25

    Zur Auslegung des neuen § 76 Abs. 1 Satz 1 BauO BW

    Nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 31.08.2022 - 8 S 214/22 -) könne eine reine Wettannahmestelle, in der die Kunden nicht zum Verweilen animiert würden, nicht als Vergnügungsstätte qualifiziert werden.
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