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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9461
VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92 (https://dejure.org/1993,9461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.04.1993 - 8 S 2969/92 (https://dejure.org/1993,9461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. April 1993 - 8 S 2969/92 (https://dejure.org/1993,9461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahren nach VwGO § 80a Abs 3 - Notwendigkeit der Beiziehung eines Anwalts - Erstattung der Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1989 - 13 B 27/89

    Aussetzung; Aussetzungsverfahren; Vollziehung; Verwaltungsakt; Hinzuziehung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92
    Rn. 7 Das Verfahren nach § 80a VwGO, mit dem der Adressat eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts - hier einer Baugenehmigung - nach Einlegen von Rechtsmitteln durch einen Dritten die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu erreichen sucht, ist vom Hauptsacheverfahren, in dem der Dritte sich gegen diesen Verwaltungsakt wendet, zu trennen (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß v. 2.5.1989, DÖV 1990, 159 = DVBl. 1989, 892).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1990 - 6 S 2474/89

    Zur Begründetheit von Erledigungsgebühr und Besprechungsgebühr im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92
    Rn. 12 Die Beschwerde des Antragsteller hätte im übrigen auch deswegen keinen Erfolg, weil nach den eindeutigen Stellungnahmen der Ausgangsbehörde und des Regierungspräsidiums weder eine Besprechung noch ein vergleichbar ausführliches Gespräch stattgefunden hat, so daß die Tätigkeit des Rechtsanwalts mit einer Geschäftsgebühr angemessen abgegolten ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 373).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1972 - X B 100/72

    Rechtsanwalt/Zuziehung, notwendige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92
    Rn. 9 Soweit in der Kommentarliteratur teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Erstattung der Kosten des Vorverfahrens komme auch in Betracht, wenn sich nur ein Verfahren gem. 80 Abs. 5 VwGO angeschlossen habe (…Redeker/von Oetzen 10. Aufl. Anm. 13 zu § 162 VwGO;… Eyermann/Fröhler, 9. Aufl., § 162 VwGO, Rdnr. 12a;… dagegen Kopp, 9. Aufl. § 162 VwGO, Rdnr. 16), wird nicht hinreichend berücksichtigt, daß § 80 VwVfG inzwischen eine andere Wertung getroffen hat; die angeführte Entscheidung des OVG Nordrhein- Westfalen, NJW 1972, 1966 = OVGE 28, 31 ist durch diese Vorschrift überholt (ebenso bereits der 5. Senat des beschließenden Gerichtshofs, Beschluß v. 11.2.1981, VBlBW 1981, 291).
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