Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast
- Deutsches Notarinstitut
LBO BW § 5 Abs. 2; LBO BW § 5 Abs. 7; LBO BW § 7; LBO BW § 56 Abs. 5; LBO BW § 71 Abs. 3
Durch Baulast erschwerte Bebaubarkeit eines Baugrundstücks keine Härte i. S. v. § 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 LBO BW
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 2, § 7 Satz 1, § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 71 Abs. 3 Satz 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBO § 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 2; LBO § 71 Abs. 3 S. 2
Vorliegen einer Härte im Sinne des § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LBO durch die als ausschließlich Folge einer Baulast erschwerte Bebaubarkeit eines Baugrundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erschwerte Bebaubarkeit: Befreiung von Abstandsflächen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer Härte im Sinne des § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LBO durch die als ausschließlich Folge einer Baulast erschwerte Bebaubarkeit eines Baugrundstücks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trotz erschwerter Bebaubarkeit: Keine Befreiung von Abstandsflächen! (IBR 2014, 1367)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.01.2013 - 2 K 3867/12
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 793
- VBlBW 2013, 305
- DVBl 2013, 794
- BauR 2013, 1110
- ZfBR 2013, 801 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2001 - 8 S 1485/01
Abstandsbaulast - maßgeblicher Zeitpunkt für Flächenberechnung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13
Die Baulast bewirkt insofern eine fiktive Verschiebung der Grundstücksgrenze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2001 - 8 S 1485/01 - VBlBW 2002, 127).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - juris Rn. 3 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 3.8.2011 - 3 S 1371/10 - juris Rn. 29). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17
Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im …
Auch der Verwaltungsgerichtshof sei in seiner Entscheidung vom 4. April 2013 ( 8 S 304/13 ) davon ausgegangen, dass Abstandsflächenbaulasten und Abstandsflächenberechnungen untrennbar zusammengehörten.Rn. 48 a) Auf einen Verstoß gegen eine durch Baulast übernommene Verpflichtung kann sich der Nachbar berufen, wenn sich der Inhalt der Baulast auf eine Regelung bezieht, die nachbarschützenden Charakter hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 9.12.1997 - 5 S 2568/97 - NVwZ 1998, 535, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 2 ;… Sauter, LBO, § 71 Rn. 8;… Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 71 Rn. 52).
Damit handelt es sich um eine abstandsflächenbezogene Baulast, die - weil den Vorschriften über die erforderliche Abstandsfläche nachbarschützende Wirkung zukommt - nachbarschützend ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 9.12.1997 - 5 S 2568/97 - NVwZ 1998, 535, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 2 ).
Eine Verletzung einer Abstandsflächenbaulast ist wie eine Verletzung der Abstandsflächenvorschriften zu werten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 2 ).
Denn der Rechtsvorgänger des Klägers hat die eingeschränkte Bebaubarkeit seines Grundstücks durch die Baulastbewilligung selbst herbeigeführt und sich des Bebauungsrechts selbst begeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 3 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer …
Dies wäre nicht möglich, da es sich bei einer Baulast um keine Rechtsvorschrift nach §§ 4 bis 39 LBO handelt (…vgl. Senatsurteil vom 30.11.2018 - 5 S 854/17 - BauR 2019, 636 , juris Rn. 59 ; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 3 ).Die Härte ist offenbar nicht beabsichtigt, wenn das Grundstück bei Einhaltung der in § 56 Abs. 5 Satz 1 LBO genannten Vorschriften nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzung oder den Schutzzweck dieser Vorschriften gefordert wird, wenn also die schematische Anwendung der Vorschrift zu Ungerechtigkeiten führen würde, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 , juris Rn. 3 ).
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20
Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten
Es käme auch in Betracht, dass ein Grundstückseigentümer, dem erst die Baulast die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf dem begünstigten Grundstück eröffnet hat, ein Anfechtungsrecht gegenüber dem nachträglichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf die Baulast hat (so NdsOVG…, Urteil vom 02.07.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164 = juris Rn. 23; zur Anfechtbarkeit des Baulastverzichts durch den Begünstigten vgl. auch Senatsbeschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 -, VBlBW 2013, 305 = juris Rn. 4 ; OVG Hamburg, Urteil vom 03.06.1982 - Bf II 8/81 -, BRS 39 Nr. 100; VG Schwerin…, Beschluss vom 05.06.2019 - 2 B 33/19 SN -, juris Rn. 10;… Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: November 2019/August 2017, § 71 Rn. 47). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2015 - 8 S 2470/14
Unbeabsichtigte Härte bei Einschränkungen der baulichen Nutzung durch …
Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (Senatsbeschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.2011 - 3 S 1371/10 - BRS 78, 141). - VG Stuttgart, 27.01.2025 - 6 K 4450/24
Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen sog. Schottergärten
Erfasst sind atypische Umstände, bei deren Vorliegen die gesetzliche Regelanordnung zu fragwürdigen Ergebnissen führen würde (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.10.2019 - 5 S 963/17 - BauR 2020, 92 ; Beschl. v. 04.04.2013 - 8 S 304/13 - BauR 2013, 1110 ). - VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast
Der Verzicht der Baurechtsbehörde auf die Baulast stellt einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 -, juris Rn. 4 ). - VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15 Der Verzicht der Baurechtsbehörde auf eine Baulast stellt einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 -, juris; Urteile vom 27.02.1989 - 5 S 3256/88 -, NJW 1990, 268, vom 11.12.1986 - 8 S 1282/86 -, n.v., und vom 22.12.1982 - 3 S 1595/82 -, VBlBW 1983, 336).
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