Rechtsprechung
| LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13 |
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Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang - Wahlrecht zwischen Statik und Dynamik
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Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang - Wahlrecht zwischen Statik und Dynamik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 18.09.2013 - 4 Ca 21/13
- LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (26)
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Das gilt nicht nur für den Fall der erstmaligen Vereinbarung einer Bezugnahme, sondern auch bei der Sicherung einer bisher geltenden dynamischen Inbezugnahme (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 27, AP BGB § 133 Nr. 60). In einem Personalüberleitungsvertrag kann aber den von ihm erfassten Arbeitnehmern die Berechtigung eingeräumt werden, eine Vereinbarung über die dynamische Anwendung der sich aus dem Personalüberleitungsvertrag ergebenden Tarifverträge zu verlangen.Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 Abs. 1 BGB bestehen keine Bedenken (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09-, Rn. 28, a.a.O.)..
Aus dieser Wortwahl ergibt sich die Zusicherung, eine dynamische Einbeziehung der betroffenen Tarifregelungen zu gewährleisten (…vgl. BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69;… 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22, AP BGB § 133 Nr. 54 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 36; BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09-, Rn. 32, AP BGB § 133 Nr. 60). Etwas anderes folgt auch nicht aus dem in der Präambel genannten Zweck der "Absicherung des Besitzstandes".
Da der Arbeitsvertrag des Klägers eine Gleichstellungsabrede enthielt und die I GmbH nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes war, bedurfte es zur Erhaltung der dynamischen Anwendbarkeit der angesprochenen Tarifverträge der Vereinbarung deren dynamischer Geltung (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 51, AP BGB § 133 Nr. 60). Dafür, dass die Formulierung in der Präambel entgegen dem eindeutigen Wortlaut von § 2 Abs. 3 PÜV 1997 bestimmen sollte, dass es hier insgesamt nur um die Absicherung des statischen Besitzstands zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs gehen sollte, gibt es keinen erkennbaren Hinweis.
§ 613 a Abs. 1 BGB sichert bereits den bis dahin bestehenden Besitzstand statisch ab (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 33 f., AP BGB § 133 Nr. 60)..
Der Vertragstext enthält keine zeitliche Begrenzung für die in Aussicht gestellte dynamische Tarifanwendung (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 33 f., AP BGB § 133 Nr. 60)..
Fehlt ein Spielraum, so genügt in der Regel eine einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, die mit der Einräumung der Berechtigung bereits vorab angenommen ist (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 63, AP BGB § 133 Nr. 60)..
Auch die widerspruchslose Anwendung der tariflichen Regelungen auf das Arbeitsverhältnis kann als entsprechende konkludente Vereinbarung zu verstehen sein (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 61 f., AP BGB § 133 Nr. 60)..
Auch wenn eine ausdrückliche Fristbestimmung fehlt, so ist doch erforderlich, dass wesentliche Vertragsbedingungen wie eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifwerken in angemessener Zeit feststehen müssen (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 62, a.a.O.; BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315)..
Dies macht deutlich, dass der TVöD-VKA und mit ihm auch der TVÜ-VKA nach Auffassung der ihn schließenden Tarifvertragsparteien grundsätzlich an die Stelle des BMT-G II treten sollten (…BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22, BAGE 130, 286; BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21). Da es sich demnach beim TVÜ-VKA in Verbindung mit dem TVöD-VKA um einen den BMT-G II ersetzenden Tarifvertrag handelt und die Zusicherung im PÜV 1997 die ersetzenden Tarifverträge ausdrücklich einschließt, bedarf es insofern keiner ergänzenden Vertragsauslegung (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 61, AP BGB § 133 Nr. 60)..
Hierbei muss das schützenswerte Vertrauen des Schuldners das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass diesem die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 43, AP BGB § 133 Nr. 60). Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690 ff.)..
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..Rn. 103 (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45;… EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27;… EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Daran ist festzuhalten.
Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
Als Erwerberin muss sie sich so behandeln lassen, als hätte sie den Arbeitsvertrag selbst unterschrieben (…EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
Säe bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen Weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8;… 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29). Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45;… EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27). Sie stellen - auch soweit sie dynamisch ausgestaltet sind - ein vertragliches Recht dar, das die zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge umfasst.
Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich ist (…EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8;… 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29). Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszufegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
Der EuGH legt in seiner Entscheidung nicht fest, unter welchen die Vertragsfreiheit tatsächlich verletzt ist (…"unter Umständen ist die Vertragsfreiheit dieses Erwerber so erheblich reduziert", Rn. 35). Soweit der EuGH darauf abstellt, dass es dem Arbeitgeber möglich sein muss, die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit mitzubestimmen, ist zu berücksichtigen, dass die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes jederzeit einvernehmlich abgeändert werden kann, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45). Die Beklagte kann zudem ggfs. Änderungskündigungen aussprechen und sie hat die Möglichkeit, Haustarifverträge abzuschließen.
- EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Rn. 103 (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27;… EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Daran ist festzuhalten.Säe bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen Weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8;… 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29). Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27). Sie stellen - auch soweit sie dynamisch ausgestaltet sind - ein vertragliches Recht dar, das die zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge umfasst.
Es geht insoweit nicht nur um bloße Erwartungen und hypothetische Vergünstigungen (a.A EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 29)..
Rn. 112 (bbb) Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil "Werhof" des EuGH vom 9. März 2006 (- C-499/04 - Slg. 2006, I - 2397 = NZA 2006, 2006, 376). Diese Entscheidung des EuGH schließt es aus, eine Verweisung auf Tarifverträge oder Tarifwerke im Falle eines Betriebsübergangs unabhängig vom übereinstimmend gebildeten Willen der Arbeitsvertragsparteien stets so zu verstehen, dass der Erwerber an die betreffenden Tarifverträge auch in den Fassungen gebunden ist, die erst nach dem Betriebsübergang vereinbart wurden.
- EuGH, 06.11.2003 - C-4/01
Martin u.a. - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Rn. 103 (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45;… EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27; EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Daran ist festzuhalten.Als Erwerberin muss sie sich so behandeln lassen, als hätte sie den Arbeitsvertrag selbst unterschrieben (EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
Ist eine solche Vereinbarung bindend, muss auch die Beklagte als Betriebserwerberin daran gebunden sein, denn als Erwerberin muss sie sich so behandeln lassen, als hätte sie den Arbeitsvertrag selbst unterschrieben (EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325). Jedenfalls fehlt es deshalb an einem besonderen Schutzbedürfnis der Beklagten, weil es sich hier um einen Betriebsübergang im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung gehandelt hat.
- EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Rn. 113 (ccc) Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem Urteil des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron], EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 8 = NZA 2013, 635)..Art. 3, 8 der Richtlinie sollen unter Berücksichtigung von Art. 16 GRCh einschränkend ausgelegt werden (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron], Rn. 30, EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 8 = NZA 2013, 635). Durch Art. 16 GRCh wird die unternehmerische Freiheit nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Die Erklärung kann auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 31, BAGE 130, 286). Für einen Antrag in diesem Sinne kann ein Schreiben ausreichen, in dem Forderungen aus einem der behandelten Tarifverträge, die nach dem Betriebsübergang geschlossen wurden, geltend gemacht werden.Dies macht deutlich, dass der TVöD-VKA und mit ihm auch der TVÜ-VKA nach Auffassung der ihn schließenden Tarifvertragsparteien grundsätzlich an die Stelle des BMT-G II treten sollten (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22, BAGE 130, 286; BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21). Da es sich demnach beim TVÜ-VKA in Verbindung mit dem TVöD-VKA um einen den BMT-G II ersetzenden Tarifvertrag handelt und die Zusicherung im PÜV 1997 die ersetzenden Tarifverträge ausdrücklich einschließt, bedarf es insofern keiner ergänzenden Vertragsauslegung (…BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 61, AP BGB § 133 Nr. 60)..
- BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
Verwirkung
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Rn. 128 (aa) Die Verwirkung stellt einen Spezialfall der unzulässigen Rechtsausübung dar und soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 2). Der Verwirkung unterliegt grundsätzlich jeder Anspruch und jedes Recht.Hierbei muss das schützenswerte Vertrauen des Schuldners das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass diesem die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (…BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 43, AP BGB § 133 Nr. 60). Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690 ff.)..
- EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Collino und Chiappero - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Säe bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen Weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29). Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45;… EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27). Sie stellen - auch soweit sie dynamisch ausgestaltet sind - ein vertragliches Recht dar, das die zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge umfasst.Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich ist (…EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29). Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Säe bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen Weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8;… 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29). Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45;… EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27). Sie stellen - auch soweit sie dynamisch ausgestaltet sind - ein vertragliches Recht dar, das die zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge umfasst.Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich ist (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8;… 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29). Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (…BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45)..
- BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07
Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag …
Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13
Das bedeutet, dass die Bezugnahme mit dem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung des Arbeitnehmers ihre Dynamik verliert (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 -, Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68)..Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter bestehen daher keine Bedenken (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; LAG Hessen 2. September 2011 - 3 Sa 1606/10 -)..
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
- BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03
Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision
- BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75
Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente …
- LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter
- LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11
Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel
- BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …
- BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung - …
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
- BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06
Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14
Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang
Diese Entscheidung bezieht sich allerdings auf Fallgestaltungen nach Art. 3 Abs. 3 RL 2001/23/EG, nicht jedoch nach Art. 3 Abs. 1 RL 2001/23/EG ( LAG Hessen 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13 - juris; LAG Hessen 25.03.2014 - 8 Sa 1211/13 - juris; LAG Hessen 10.12.2013 - 8 Sa 537/13 - juris; ähnlich LAG Köln 23.09.2013 - 2 Sa 242/13 - juris; ArbG Cottbus 15.01.2014 - 2 Ca 204/13 - nv .; a. A. allerdings die überwiegenden Literaturstimmen vgl. ua. Willemsen/Grau NJW 2014, 12, 15; Lobinger NZA 2013, 945; Jacobs/Frieling EuZW 2013, 737; Latzel RdA 2014, 110). - LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 19 Sa 1654/14
Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer ehemals im Besitz des Landes …
Im Hinblick auf diese Überlegungen wird in einer Reihe von landesarbeitsgerichtlichen Urteilen die Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH für nicht übertragbar erachtet (LAG Berlin-Brandenburg 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14 - juris, Rn 41ff; LAG Hessen 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13 - juris, Rn 113ff; LAG Hessen 10.12.2013 - 8 Sa 537/13 - juris, Rn 115ff).
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