Charta der Grundrechte der Europäischen Union

   Titel II - Freiheiten (Art. 6 - 19)   
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Art. 16 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/GRCh/16.h /11.html)
Art. 16 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Art. 16
Unternehmerische Freiheit

Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

Rechtsprechung zu Art. 16 GRCh

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