Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Titel II - Freiheiten (Art. 6 - 19) |
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Rechtsprechung zu Art. 11 GRCh
334 Entscheidungen zu Art. 11 GRCh in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22
Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
- EuGH, 18.01.2024 - C-451/22
RTL Nederland und RTL Nieuws
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-451/22
RTL Nederland und RTL Nieuws - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zivilluftfahrt - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-451/22
- EuGH, 07.09.2023 - C-162/22
Rechtsstaatlichkeit in Rumänien: Die Beförderung von Richtern an ein höheres ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-162/22
Lietuvos Respublikos generaline prokuratura
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-162/22
- EuGH, 08.12.2022 - C-460/20
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Der Betreiber einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18
Auslistungsbegehren gegen Google
- BGH, 23.05.2023 - VI ZR 476/18
Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-460/20
Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein auf die angebliche ...
- OLG Köln, 08.11.2018 - 15 U 178/17
Unterlassungsanspruch in Bezug auf die Anzeige von Suchergebnissen im Internet ...
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18