Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Düsseldorf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 01.06.2012 - 3 Ca 2059/11
- LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Rn. 90 Nach der Rechtsprechung des BAG ist dann, wenn einzelne von mehreren Kündigungssachverhalten für sich allein nicht geeignet sind, die Kündigung zu begründen, eine Gesamtbetrachtung anzustellen (etwa Urteil vom 17.06.1998 - 2 AZR 599/97, juris).In die Gesamtwürdigung sind jedenfalls gleichartige, also etwa mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe einzubeziehen (BAG, Urteil vom 17.06.1998, aaO).
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Der Hauptarbeitgeber ist dann zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt (BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, NZA 2002, 965). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Darüber hinaus scheiterte eine Verdachtskündigung tatbestandlich auch daran, dass die Beklagte nicht alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen hat (vgl. zu den Anforderungen an eine Verdachtskündigung zuletzt etwa BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137).
- BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95
Nebentätigkeit - Anzeigepflicht
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer schon aufgrund seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht verpflichtet, dem Hauptarbeitgeber eine Nebentätigkeit anzuzeigen, soweit dessen berechtigte Interessen hiervon tangiert werden (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 18.01.1996 - 6 AZR 314/95, NZA 1997, 41). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Insbesondere im öffentlichen Dienst, in dem Nebentätigkeiten zusätzlich geeignet sein können, das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung eines Beschäftigten zu erschüttern, kommt unter Umständen sogar der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung in Betracht, nämlich wenn es sich um die fortgesetzte und vorsätzliche Ausübung offensichtlich nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten in Unkenntnis des Arbeitgebers handelt (BAG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24, für eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ebenso BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB). - BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05
Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Da es sich bei der Vertragsklausel nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrem Inhalt um eine AGB handelt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05, NZA 2006, 746) und die Beklagte nicht einmal behauptet hat, diese sei zwischen den Parteien ausgehandelt worden, finden die §§ 305 ff. BGB Anwendung. - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Insbesondere im öffentlichen Dienst, in dem Nebentätigkeiten zusätzlich geeignet sein können, das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung eines Beschäftigten zu erschüttern, kommt unter Umständen sogar der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung in Betracht, nämlich wenn es sich um die fortgesetzte und vorsätzliche Ausübung offensichtlich nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten in Unkenntnis des Arbeitgebers handelt (BAG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24, für eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ebenso BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitsverhältnis kündigungsrelevant werden kann (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 193/07, NZA 2009, 671 unter Hinweis auf die Urteile vom 20.09.1984 - 2 AZR 233/83, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14, vom 17.02.1982 - 7 AZR 663/79; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 152). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitsverhältnis kündigungsrelevant werden kann (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 193/07, NZA 2009, 671 unter Hinweis auf die Urteile vom 20.09.1984 - 2 AZR 233/83, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14, vom 17.02.1982 - 7 AZR 663/79; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 152). - BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitsverhältnis kündigungsrelevant werden kann (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 193/07, NZA 2009, 671 unter Hinweis auf die Urteile vom 20.09.1984 - 2 AZR 233/83, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14, vom 17.02.1982 - 7 AZR 663/79; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 152).
- LAG Köln, 06.11.2024 - 4 Sa 623/23
Wettbewerb; außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag
Holt der Arbeitnehmer eine danach erforderliche Genehmigung nicht ein oder verletzt er durch die Nebentätigkeit auf andere Weise seine Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis, kann - gegebenenfalls nach vorhergehender Abmahnung - eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12 -, Rn. 30, juris). - LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12
Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges …
Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitsverhältnis kündigungsrelevant werden kann (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - AP BGB § 626 Nr. 219 = EzAÜG BGB § 626 Nr. 5; LAG Düsseldorf 18. Dezember 2012 - 8 Sa 1296/12 - juris). - LAG Köln, 20.11.2024 - 4 Sa 655/23
Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden …
Holt der Arbeitnehmer eine danach erforderliche Genehmigung nicht ein oder verletzt er durch die Nebentätigkeit auf andere Weise seine Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis, kann - gegebenenfalls nach vorhergehender Abmahnung - eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12 -, Rn. 30, juris).
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