Rechtsprechung
| LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kündigung / Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes / Kleinbetrieb / Beweislast
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KSchG §§ 1, 23
Kündigung / Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes / Kleinbetrieb / Beweislast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 11.09.2002 - 2 Ca 948/02
- LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
- LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27.01.1998 (NZA 1998, 470) zwar ausgeführt, dass die Kleinbetriebsklausel Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt und auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG darstellt. - BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90
Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
Dementsprechend bedarf es - bezogen auf den Kündigungszeitpunkt - eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG, Urteil vom 31.01.1991, NZA 1991, 562; LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2000 - LAGE § 23 KSchG Nr. 18). - BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69
Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht - …
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55
Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte …
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
Soweit sich die überkommene Auffassung für die Richtigkeit ihres Standpunktes auf eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (04.07.1954 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG, Leitsatz 2) beruft, betrifft diese - abweichend vom zu weit gefassten Leitsatz - nicht die hier maßgebliche Frage der Betriebsgröße im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, sondern die Frage eines einheitlichen Betriebes zweier selbständiger Unternehmen.
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03
Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Februar 2003 - 8 Sa 1614/02 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
bb) Allerdings ist für den nach § 23 Abs. 1 KSchG maßgeblichen Schwellenwert umstritten, ob nicht - im Gegensatz zur wohl überwiegenden Ansicht (vgl. auch BAG 23. März 1984 - 7 AZR 515/82 - BAGE 45, 259; zuletzt Senat 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 -) - dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt werden sollte, dass die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht vorliegen (vgl. LAG Hamm 6. Februar 2003 - 8 Sa 1614/02 - LAGE § 23 KSchG Nr. 22, 7 - 9 mit zust. Anm. Gravenhorst; Berkowsky MDR 1998, 82;… zum Meinungsstand mwN: KR-Weigand 7. Aufl. KSchG § 23 Rn. 54 - 54b). - LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 10 Sa 887/15
Darlegungslast - Beweislast - Kleinbetrieb - wöchentliche Arbeitszeit
Der Ausnahmecharakter der Vorschrift des § 23 Abs. 1 KSchG wird vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund besonders deutlich (vgl. insoweit auch LAG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2003 - 8 Sa 1614/02).
- LAG München, 01.03.2007 - 2 Sa 589/06
Kleinbetriebsklausel
Teile der Literatur und einige Instanzgerichte nehmen ein, die Darlegungs- und Beweislast für den Tatbestand, dass die Regelungen für Kleinbetriebe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG greifen, trage der Arbeitgeber (z.B. LAG Berlin vom 28.10.1994 - 6 Sa 95/94 - LAGE § 23 KSchG Nr. 11; LAG Hamm vom 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02 - LAGE § 23 KSchG Nr. 22; Reinecke NZA 1989, 577, 583 f;… ErfK-Kiel Rn. 20 zu § 23; Müller, DB 2005, 2022). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 - 8 Sa 362/14
Ausbildungsverhältnis - Auflösungsantrag - Annahmeverzug
Rn. 60 Tritt der Arbeitnehmer selbst an den Arbeitgeber mit der Bitte um Beendigung des Arbeitsverhältnisses heran, verhält er sich widersprüchlich, wenn er die wunschgemäß ausgesprochene Kündigung alsdann im Kündigungsschutzprozess angreift (vgl. LAG Hamm 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02 - Rn. 19, juris). - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur …
Allerdings ist für den nach § 23 Abs. 1 KSchG maßgeblichen Schwellenwert umstritten, ob nicht - im Gegensatz zur wohl überwiegenden Ansicht (vgl. auch BAG 23. März 1984 - 7 AZR 515/82 - BAGE 45, 259; zuletzt Senat 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 -) - dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt werden sollte, dass die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht vorliegen (vgl. LAG Hamm 6. Februar 2003 - 8 Sa 1614/02 - LAGE § 23 KSchG Nr. 22, 7 - 9 mit zust. Anm. Gravenhorst; Berkowsky MDR 1998, 82;… zum Meinungsstand mwN: KR-Weigand 7. Aufl. KSchG § 23 Rn. 54 - 54b) . - ArbG Berlin, 06.02.2004 - 28 Ca 31251/03
Kündigung einer Vereinbarung über eine Fortbildung zum Steuerberater; …
L AG Hamm 6.2.2003 - 8 Sa 1614/02 - LAGE § 23 K SchG Nr. 23 = ArbuR 2003, 392 [II. 1 e]. - LAG Hamm, 10.08.2006 - 8 Sa 268/05
Kündigung / Kündigungsschutz / Anzahl der Beschäftigten / Beweislast / …
Den abweichenden Argumenten des Schrifttums und der Vorinstanz (LAG Hamm Urt. v. 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02 - LAGE § 23 KSchG Nr. 22) ist das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung nicht gefolgt, sondern hat allein offengelassen, ob an der dargestellten Zuweisung der Beweislast an den Arbeitnehmer auch nach der Neufassung des § 23 KSchG festzuhalten ist. - LAG Hamm, 13.01.2003 - 8 Sa 839/02
Kündigung / Kleinbetrieb / Anzahl regelmäßig beschäftigter Arbeitnehmer / …
Rn. 30 b) Die Kammer hält den letztgenannten Standpunkt für zutreffend (so jetzt auch Urteil vom 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02 - bislang n.v.). - ArbG Paderborn, 22.12.2004 - 2 Ca 1406/04 Die Kammer schließt sich insoweit dem Urteil des LAG Hamm vom 6. Februar 2003 (Az: 8 Sa 1614/02) an, nach der die Darlegungs- und Beweislast für das Nichterreichen des Schwellenwertes beim Arbeitgeber liegt.
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 § 23
Beweislast des Arbeitgebers für geringe Beschäftigtenzahl - Kleinbetriebsklausel als Ausnahmetatbestand zum allgemeinen Kündigungsschutz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Darlegungslast und Beweislast für die Unanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auf Grund der Beschäftigung von weniger als fünf Arbeitnehmern; Maßgeblichkeit der Anzahl der "regelmäßig" Beschäftigten für die Anwendbarkeit des KSchG; Kleinbetriebsklausel als ...
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 11.09.2002 - 2 Ca 948/02
- LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
- LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27.01.1998 (NZA 1998, 470) zwar ausgeführt, dass die Kleinbetriebsklausel Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt und auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG darstellt. - BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90
Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl
Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
Dementsprechend bedarf es - bezogen auf den Kündigungszeitpunkt - eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG, Urteil vom 31.01.1991, NZA 1991, 562; LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2000 - LAGE § 23 KSchG Nr. 18). - BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69
Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht - …
Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55
Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte …
Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
Soweit sich die überkommene Auffassung für die Richtigkeit ihres Standpunktes auf eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (04.07.1954 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG, Leitsatz 2) beruft, betrifft diese - abweichend vom zu weit gefassten Leitsatz - nicht die hier maßgebliche Frage der Betriebsgröße im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, sondern die Frage eines einheitlichen Betriebes zweier selbständiger Unternehmen.
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