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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17617
LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10 (https://dejure.org/2010,17617)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2010 - 8 Sa 319/10 (https://dejure.org/2010,17617)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 8 Sa 319/10 (https://dejure.org/2010,17617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kündigung/wichtiger Grund/Arbeitszeitbetrug/Zweiwochenfrist/Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626 Abs. 1/BGB § 626 Abs. 2, ZPO § 520
    Kündigung/wichtiger Grund/Arbeitszeitbetrug/Zweiwochenfrist/Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges bei einmaligem Vorfall ohne schwerwiegendem Vertrauensverlust; Versäumung der Kündigungsfrist bei verzögerter Kenntnisnahme kündigungsbezogener Umstände durch die kündigungsberechtigte Dienststelle aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges bei einmaligem Vorfall ohne schwerwiegendem Vertrauensverlust; Versäumung der Kündigungsfrist bei verzögerter Kenntnisnahme kündigungsbezogener Umstände durch die kündigungsberechtigte Dienststelle aufgrund eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10
    Dass das langjährig vom Arbeitnehmer aufgebaute "Vertrauenskapital" (BAG, 10.06.2010, 2 AZR 541/09) durch die Pflichtverletzung der Klägerin vollständig aufgezehrt sei, kann nach dem Standpunkt der Kammer nicht angenommen werden.
  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der …

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10
    Auch wenn nicht verkannt wird, dass dem Erschleichen von Arbeitsvergütung für ca. eine Stunde nicht nur ein "marginaler" wirtschaftlicher Schaden des Arbeitsgebers entspricht, unterscheidet sich der festgestellte Verstoß gegen die Regeln der Gleitzeit-Kontrolle durch unterlassenes Ein- und Ausbuchen bei Verlassen des Dienstgebäudes doch von einem gezielten Zugriff auf anvertrautes Arbeitgebervermögen oder einem systematischen Missbrauch eingeräumter Freiheiten der Arbeitszeitgestaltung eines Mitarbeiters im Außendienst, welcher während der Arbeitszeit zu Hause private Angelegenheiten erledigt (vgl. LAG Hamm, 30.05.2005, 8 (17) Sa 1773/04, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 89).
  • LAG Hamm, 19.05.2008 - 8 Sa 288/08

    Außerordentliche Kündigung; Zweiwochenfrist; Verzögerung durch überflüssige …

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10
    Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der Zweiwochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB als Teil des Kündigungsgrundes anzusehen ist, so dass Betriebsrat bzw. Personalrat neben dem eigentlichen Kündigungsvorwurf auch diejenigen Tatsachen mitzuteilen sind, aus welchen sich die Einhaltung der 2-Wochen-Frist ergibt (…APS-Koch, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn 129; LAG Hamm, 19.05.2008, 8 Sa 288/08 - juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

    Ebenso darf der Vermögenswert des Arbeitsentgelts der unberechtigten Arbeitszeitunterbrechung nicht unberücksichtigt bleiben (Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.169-171; a.A. Urteil des LAG Hamm vom 22.07.2010, Az. 8 Sa 319/10, juris Rn.33-39 bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, wenn die Falschdokumentation eher einem unabsichtlichen Überziehen der Pausenzeit als einer bewussten Täuschung entspricht).
  • ArbG Gelsenkirchen, 10.06.2025 - 1 Ca 357/25
    Rn. 170 So ist beispielsweise einer vorsätzlichen Falschdokumentation der Arbeitszeit zur Verschleierung einer unberechtigten Pause der ehrlichen Verhaltensweise des Arbeitnehmers bei der Aufklärung eine besondere Bedeutung beizumessen (Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020, Az.8 TaBV 12/19, juris Rn.169-171; a.A. Urteil des LAG Hamm vom 22.07.2010, Az. 8 Sa 319/10, juris Rn.33-39 bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, wenn die Falschdokumentation eher einem unabsichtlichen Überziehen der Pausenzeit als einer bewussten Täuschung entspricht).
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