Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitgeberkündigung - verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnis über 2 Jahre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Verlängerte Kündigungsfristen auch in Privathaushalten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Angestellte in Privathaushalten - verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verlängerte Kündigungsfristen (auch) für Haushaltshilfe
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 27.01.2015 - 1 Ca 368/14
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15
Papierfundstellen
- NZA-RR 2016, 17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15
Die Zahl der betroffenen Personen darf lediglich relativ klein und die Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv sein (BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris). - BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - zitiert nach juris) verfolgt die Staffelung der Kündigungsfristen durch § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB das Ziel, länger Beschäftigten und damit betriebstreuen typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19
Ordentliche Kündigung - Hausangestellte
Rn. 14 d) Die Herausnahme von Arbeitsverhältnissen, die nach ihrem Inhalt nur in einem privaten Haushalt durchzuführen sind, aus dem Anwendungsbereich von § 622 Abs. 2 BGB mangels Zugehörigkeit zu einem Unternehmen steht im Einklang damit, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitsvertrag allein für seinen Privathaushalt abschließt, nicht als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB handelt, weil die Führung eines privaten Haushalts keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit darstellt (vgl. LAG Düsseldorf 10. Mai 2016 - 14 Sa 82/16 - zu II A 1 der Gründe; LAG Baden-Württemberg 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - zu I der Gründe).Rn. 19 3. Die Auslegung von § 622 Abs. 2 BGB, wonach Arbeitsverhältnisse, die nach ihrem Inhalt ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind, nicht von seinem Anwendungsbereich erfasst werden, ist unter Beachtung des dem Gesetzgeber zur Verfügung stehenden Regelungsspielraums verfassungskonform (aA LAG Baden-Württemberg 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - zu I der Gründe).
Rn. 35 (cc) Das vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - zu I der Gründe) angeführte Argument, es liege eine besonders intensive Benachteiligung der Hausangestellten vor, weil sie nicht den materiellen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG genössen und ihnen auch der verlängerte formelle Kündigungsschutz gemäß § 622 Abs. 2 BGB versagt werde, verfängt ungeachtet der Vermischung der beiden Regelungskreise jedenfalls für solche Fälle - darunter der hiesige - nicht, in denen den betreffenden Arbeitnehmern nach § 23 Abs. 1 KSchG aufgrund der zu geringen Beschäftigtenzahl ohnehin nicht der allgemeine Kündigungsschutz zukäme.
- LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16
Kündigungsschutz in einem Privathaushalt
Der Annahme, der Begriff des Betriebes im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG erfasse Privathaushalte nicht, steht nicht entgegen, dass der Begriff in anderen Vorschriften durchaus auch anders ausgelegt werden kann (vgl. zu § 622 Abs. 2 BGB LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2015 - 8 Sa 5/15 -, Rn. 25 ff., juris; zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PflegeArbbV LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.02.2016 - 2 Sa 378/15, Rn. 21 ff., juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
Außerordentliche Kündigung - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Umdeutung …
Rn. 120 Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der arbeitstechnische Zweck sich nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (…vgl. für die ständige Rechtsprechung BAG 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15, juris;… zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PflegeArbbV LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2016 - 2 Sa 348/15 - Rn. 21, juris;… Kiel in Erfurter Kommentar 19. Auflage 2019 § 23 KSchG Rn. 3;… v. Hoyningen-Huene/Linck/Krause 15. Auflage 2013, KSchG § 23 Rdn. 8, beck-online; a. A. LAG Baden-Württemberg 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - Rn. 26, juris)..Rn. 124 Die Argumentation, in einem Haushalt, in dem Arbeitnehmerinnen beschäftigt würden, bestehe allein aufgrund dieser Tatsache eine arbeitstechnische Organisation (vgl. Kocher, Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht, NZA 2013, 931; LAG Baden-Württemberg, 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - Rn. 26, juris) überzeugt demgegenüber nicht.
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