Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG
Verjährung von Equal-Pay-Ansprüchen - Verjährungsbeginn - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 199 BGB
- IWW
BGB § 199
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei Nichtigkeit der von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen abgeschlossenen Tarifverträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Erfolgsaussichten der Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei Unwirksamkeit der von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaft und Zeitarbeit PSA abgeschlossenen Tarifverträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 13.03.2012 - 3 Ca 816/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12
- BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
Papierfundstellen
- DB 2013, 235
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12
Rn. 25 Hinzu kommt, dass bereits im Jahr 2008 - vor Ablauf der Verjährungsfrist für die hier streitgegenständlichen Ansprüche - bei dem Arbeitsgericht Berlin das Verfahren 35 BV 17008/08 anhängig war, in dem das Bundesarbeitsgericht am 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP rechtskräftig festgestellt hat, so dass im Fall des Klägers eine Aussetzung seines Verfahrens erfolgt wäre, wenn er innerhalb der Verjährungsfrist Klage erhoben hätte. - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12
Rn. 23 2.2 Der Verjährungsbeginn war auch nicht hinausgeschoben, weil dem Kläger die Klageerhebung etwa wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage unzumutbar gewesen ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041, vom 23.09.2008 - II ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 m. w. N.). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12
Rn. 23 2.2 Der Verjährungsbeginn war auch nicht hinausgeschoben, weil dem Kläger die Klageerhebung etwa wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage unzumutbar gewesen ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041, vom 23.09.2008 - II ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 m. w. N.). - ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12
Rn. 25 Hinzu kommt, dass bereits im Jahr 2008 - vor Ablauf der Verjährungsfrist für die hier streitgegenständlichen Ansprüche - bei dem Arbeitsgericht Berlin das Verfahren 35 BV 17008/08 anhängig war, in dem das Bundesarbeitsgericht am 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP rechtskräftig festgestellt hat, so dass im Fall des Klägers eine Aussetzung seines Verfahrens erfolgt wäre, wenn er innerhalb der Verjährungsfrist Klage erhoben hätte.
- BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2012 - 8 Sa 977/12 - wird zurückgewiesen.
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