Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.06.2002 - 8 Ta 221/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12287
LAG Köln, 26.06.2002 - 8 Ta 221/02 (https://dejure.org/2002,12287)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.06.2002 - 8 Ta 221/02 (https://dejure.org/2002,12287)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 8 Ta 221/02 (https://dejure.org/2002,12287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Arbeitsentgelt; Glaubhaftmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung; Annahmeverzug des Arbeitgebers; Herbeiführung einer finanziellen Notlage; Nichtinanspruchnahme von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

    Die Verurteilung zu einer Geldleistung durch eine Leistungsverfügung setzt deshalb eine Notlage des Arbeitnehmers voraus, die dieser bzw. hier der Antragsteller auch glaubhaft zu machen hat (vgl. LAG Köln Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 Ta 221/02 - LAGE § 935 ZPO 2002 Nr. 1; LAG Bremen Beschluss vom 5. Dez. 1997 - 4 Sa 258/97 - LAGE § 705 BGB Nr. 3).
  • LAG Köln, 26.06.2009 - 11 Ta 177/09

    Enstweilige Verfügung auf Entgelt

    Kann der Arbeitnehmer Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen und dadurch die finanzielle Notlage abwenden, so fehlt es, wenn auch nach umstrittener Ansicht (…vgl. zum Meinungsstand: GK-ArbGG-Vossen, Stand September 2008, § 62 ArbGG Rdn. 67 m.w.N.), an einem Verfügungsgrund, wenn er dort keinen Leistungsantrag stellt, denn er führt dann seine finanzielle Notlage selbst herbei (LAG Köln, Beschl. v. 26.06.2002 - 8 Ta 221/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht