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Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 10.05.2004

Rechtsprechung
   LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8314
LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,8314)
LAG München, Entscheidung vom 08.11.2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,8314)
LAG München, Entscheidung vom 08. November 2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,8314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KSchG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Kündigung bei Postzustellung durch Einwurf-Einschreiben - eingeschränkte Beweiskraft des Auslieferungsvermerks auf Auslieferungsbeleg gegenüber beachtlichen Einwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Von einem Postmitarbeiter unterschriebener "Auslieferungsvermerk" auf einem "Auslieferungsbeleg" für ein Einwurf-Einschreiben als kein geeignetes Beweismittel für den Zugang der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; "Interne" Vermerkung des Einwurfs beim ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 7.00

    Asylrechtlicher Widerrufsbescheid; Zustellung; Einschreiben; …

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 19. September 2000 - 9 C 7/00 - NJW 2001, 458) ist davon auszugehen, dass mit dem Einwurf-Einschreiben im Unterschied zum Übergabe-Einschreiben der Postbedientete lediglich "intern" den Einwurf des Einwurf-Einschreibens vermerkt.

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 (9 C 7/00 - NJW 2001, 458) verwiesen, wonach das sog. Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG nicht den Anforderungen an eine förmliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz entspreche.

    Schließlich gehe auch der Verweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 (a. a. O.) fehl, weil hier erkennbar keine förmliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz vorliege.

    Vorweg ist mit dem Bundesverwaltungsgericht davon auszugehen, dass mit dem Einwurf-Einschreiben im Unterschied zum Übergabe-Einschreiben der Postbedienstete lediglich "intern" den Einwurf des Einwurf-Einschreibens vermerkt (BVerwG vom 19. September 2000, a. a. O.).

  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Er hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 27. Juli 2000 (11 S 233/99 - NJW 2000, 3722) ausgeführt, dass es wohl "übliche Praxis sei, dass die Postbediensteten den sog. Auslieferungsbeleg in der Postfiliale ausfüllen und nicht erst, nachdem sie das Schreiben tatsächlich in den Briefkasten eingelegt haben".

    Er habe deshalb auf Grund des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 27. Juli 2000 (a. a. O.) angenommen, "dass nur manche Fälle falsch laufen und die Postzusteller die Auslieferungsbelege erst nachträglich in der Postzentrale ausfüllen.

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Ungeachtet der geäußerten Zweifel bereits an der "nachgewiesenen Einlieferung" ist hier mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 1957 - II ZR 132/56 - BGHZ 24, 308) durch die normale postalische Zustellung kein typischer Verfahrensablauf derart gewährleistet, dass damit der erste Anschein bestehe, die Postsendung sei auch tatsächlich dem Adressaten zugestellt worden.
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Gegen diesen Beschluss findet keine Rechtsbeschwerde statt (BAG vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP Nr. 14 zu § 5 KSchG 1969).
  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (…a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2000 - 7 A 10030/00

    Irak, Kurden, Abschiebungsschutz, Widerruf, Rücknahme, Umdeutung, Ermessen, …

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Ausgeliefert wird das Einwurf-Einschreiben wie normale Briefpost, d. h. es wird wie hier von der Beklagten regelmäßig in den für den Empfänger bestimmten Hausbriefkasten eingeworfen (OVG Rheinland-Pfalz vom 29. März 2000 - 7 A 10030/00 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 1, 9 - 11).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 24 U 143/03

    Zur Frage der fristwahrenden Kündigung eines Mietverhältnisses nach erfolglos …

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (…a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (…a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93).
  • AG Hannover, 04.02.2003 - 543 C 16601/02

    Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung; Zugang einer Willenserklärung …

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (…a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang des Kündigungsschreibens - Annahmeverweigerung durch Empfangsboten

    Auszug aus LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
    Dies wäre dann der Fall, wenn es in verkehrsüblicher Weise in seine tatsächliche Verfügungsgewalt oder die eines empfangsberechtigten Dritten gelangt wäre und für ihn unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit bestanden hätte, von der Kündigung Kenntnis zu nehmen (BAG vom 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - NJW 1993, 1093 ff.).
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …

  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

  • LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 847/01

    Zustellung einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 10.05.2004 - 8 Ta 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10381
LAG Hamburg, 10.05.2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,10381)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,10381)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 8 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,10381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung des Gegenstandswertes für einen Weiterbeschäftigungsanspruch; Rechtmäßigkeit der Beschränkung des Gegenstandswerts bei der Verbindung mit einem Feststellungsantrag

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02

    Streitgegenstandswertfestsetzung im Falle einer Klage auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2004 - 8 Ta 5/04
    1) Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Gegenstandswert eines Weiterbeschäftigungsantrags in der Regel mit einem Monatsgehalt anzusetzen ist, wenn der Antrag neben einem Feststellungsantrag nach § 4 KSchG oder nach § 256 ZPO gestellt wird (LAG Hamburg v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - AnwBl 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 30.03.1989 - 6 Ta 32/88

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2004 - 8 Ta 5/04
    1) Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Gegenstandswert eines Weiterbeschäftigungsantrags in der Regel mit einem Monatsgehalt anzusetzen ist, wenn der Antrag neben einem Feststellungsantrag nach § 4 KSchG oder nach § 256 ZPO gestellt wird (LAG Hamburg v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - AnwBl 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamburg (Bes. v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; Bes.. v. 10.05.2004 - 8 Ta 5/04 - juris; Bes.

    Wenn der Beschäftigungsanspruch wie im vorliegenden Fall nur zeitlich begrenzt für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits geltend gemacht wird und wegen der Verbindung mit dem Antrag nach § 4 KSchG die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, für die Entscheidung über den Beschäftigungsantrag nicht gesondert geprüft werden muss, ist die Beschränkung des Gegenstandswerts auf ein Bruttomonatsgehalt auch sachgerecht (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris und Bes. v. 11.05.2004 - 8 Ta 5/04 - juris).

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …

    Auch die Kammern des LAG Hamburg gehen in ständiger Rechtsprechung von einem Monatsgehalt aus (Beschluss v. 4.6. 2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; Beschluss v. 5.8. 2003 - 6 Ta 13/03 - juris; Beschluss v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; Beschluss v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; Beschlüsse v. 10.5.2004 - 8 Ta 5/04 und v. 29.7.2004 - 8 Ta 11/04 - beide juris).

    Die Beschränkung des Gegenstandswerts auf ein Monatsgehalt ist sachgerecht, soweit der Beschäftigungsanspruch - wie im Regelfall - nur zeitlich begrenzt für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits geltend gemacht wird und wegen der Verbindung mit dem Antrag nach § 4 KSchG die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, für die Entscheidung über den Beschäftigungsantrag nicht gesondert geprüft werden muss (LAG Hamburg v. 11.5. 2004 - 8 Ta 5/04 - juris).

  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 8 Ta 11/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschäftigungsanspruchs

    (Bestätigung der ständigen Rspr. des LAG Hamburg: Bes. v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; zuletzt: Beschlüsse vom 4.6.2003 - 4 Ta 7/03; 5.8.2003 - 6 Ta 13/03; 10.5.2004 - 8 Ta 5/04, n. v.).

    Dem folgt auch das LAG Hamburg in ständiger Rechtsprechung (Bes. v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; zuletzt: Beschlüsse vom 4.6.2003 - 4 Ta 7/03; 5.8.2003 - 6 Ta 13/03; 10.5.2004 - 8 Ta 5/04, n. v.).

    Fehlen diese einschränkenden Voraussetzungen, dann kommt auch eine höherer Gegenstandswert bis zur Obergrenze des § 12 VII ArbGG in Betracht (vgl. Beschluss der Kammer v. 10.5. 2004 - 8 Ta 5/04 - n. v.).

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