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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4342
LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04 (https://dejure.org/2004,4342)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03.09.2004 - 8 Ta 67/04 (https://dejure.org/2004,4342)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03. September 2004 - 8 Ta 67/04 (https://dejure.org/2004,4342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 104; ; InsO § 55; ; InsO § 209; ; InsO § 210

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104; InsO § 55 § 209 § 210
    Kostenfestsetzung gegen Insolvenzverwalter - Kosten des Prozessbevollmächtigten in Berufungsinstanz als Altmasseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter zugunsten eines Altgläubigers nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Festsetzung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten in der Berufungsinstanz; Altmasseverbindlichkeiten; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts stimmen seit Inkrafttreten der InsO darin überein, dass Altmasseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht mehr mit einer Leistungsklage verfolgt werden können, weil wegen des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage entfallen ist, sondern nur noch in Form einer Feststellungsklage (vgl. BGH Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - ZIP 03, 914; BAG Urteil vom 12.12.2001 - 9 AZR 459/2000 - EZA § 210 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 22.03.2003 - 1 AZR 541/02 - EzA § 111 BetrVG 2001 Entscheidung 1).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts stimmen seit Inkrafttreten der InsO darin überein, dass Altmasseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht mehr mit einer Leistungsklage verfolgt werden können, weil wegen des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage entfallen ist, sondern nur noch in Form einer Feststellungsklage (vgl. BGH Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - ZIP 03, 914; BAG Urteil vom 12.12.2001 - 9 AZR 459/2000 - EZA § 210 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 22.03.2003 - 1 AZR 541/02 - EzA § 111 BetrVG 2001 Entscheidung 1).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Das Gleiche soll auch für sogenannte Neumasseverbindlichkeiten i. S. des § 209 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 InsO gelten, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und beweist, dass die Masse auch zur Befriedigung dieser Ansprüche nicht mehr ausreicht oder wenn er eine erneute Masseunzulänglichkeit gem. § 208 ZPO anzeigt (…so BGH a. a. O.; BAG Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - EzA § 209 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 - EzA § 113 BetrVG 2001 Entscheidung 2; BAG Urteil vom 15.06.2004 - 9 AZR 431/03 - z. V. v.).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Das Gleiche soll auch für sogenannte Neumasseverbindlichkeiten i. S. des § 209 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 InsO gelten, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und beweist, dass die Masse auch zur Befriedigung dieser Ansprüche nicht mehr ausreicht oder wenn er eine erneute Masseunzulänglichkeit gem. § 208 ZPO anzeigt (…so BGH a. a. O.; BAG Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - EzA § 209 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 - EzA § 113 BetrVG 2001 Entscheidung 2; BAG Urteil vom 15.06.2004 - 9 AZR 431/03 - z. V. v.).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts stimmen seit Inkrafttreten der InsO darin überein, dass Altmasseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht mehr mit einer Leistungsklage verfolgt werden können, weil wegen des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage entfallen ist, sondern nur noch in Form einer Feststellungsklage (vgl. BGH Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - ZIP 03, 914; BAG Urteil vom 12.12.2001 - 9 AZR 459/2000 - EZA § 210 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 22.03.2003 - 1 AZR 541/02 - EzA § 111 BetrVG 2001 Entscheidung 1).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Das Gleiche soll auch für sogenannte Neumasseverbindlichkeiten i. S. des § 209 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 InsO gelten, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und beweist, dass die Masse auch zur Befriedigung dieser Ansprüche nicht mehr ausreicht oder wenn er eine erneute Masseunzulänglichkeit gem. § 208 ZPO anzeigt (…so BGH a. a. O.; BAG Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - EzA § 209 InsO Entscheidung 1; BAG Urteil vom 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 - EzA § 113 BetrVG 2001 Entscheidung 2; BAG Urteil vom 15.06.2004 - 9 AZR 431/03 - z. V. v.).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit …

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Diese Rechtsprechung ist von einzelnen Landesarbeitsgerichten auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren in dem Sinne angewendet worden, dass Anzeige der Masseunzulänglichkeit der Erlass eines gegen die Masse gerichteten Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht mehr zulässig bzw. ein bereits ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben sei (vgl. LAG Düsseldorf 17.03.2003 - 16 Ta 269/03 - NZA-RR 03, 549; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 01, 657).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 Ta 269/03

    Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Diese Rechtsprechung ist von einzelnen Landesarbeitsgerichten auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren in dem Sinne angewendet worden, dass Anzeige der Masseunzulänglichkeit der Erlass eines gegen die Masse gerichteten Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht mehr zulässig bzw. ein bereits ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben sei (vgl. LAG Düsseldorf 17.03.2003 - 16 Ta 269/03 - NZA-RR 03, 549; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 01, 657).
  • OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01

    Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; …

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dagegen teilweise noch davon aus, dass die Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht hindert, sondern dass sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen wäre (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2001 - 13 W 430/01 - Rpfl 2002, 332; OLG Hamm Beschluss vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 - ZIP 2002, 993, noch zur KO ergangen; OLG Hamm Beschluss vom 29.07.2002 ZInsO 2002, 831; vgl. LG Köln Beschluss vom 10.02.2004 - 11 T 11/04 - ZInsO 04, 456; anderer Auffassung OLG Düsseldorf ZInsO 03, 713; OLG München Beschluss vom 03.04.2003 - 11 W 2839/01 - RVG report 04, 40 LS, LG Kassel Beschluss vom 02.03.2004 - 2 T 18/04 - ZInsO 04, 400).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2001 - 10 W 1/01

    Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung …

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
    Es handelt sich deshalb um eine Altmasseverbindlichkeit (vgl. zu diesem Problem im Einzelnen OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.10.2001 - 10 W 1/01 - ZInsO 2001, 561).
  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den …

  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit; …

  • BAG, 20.05.1987 - 4 AZR 648/86

    Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß eines Arbeitsgerichts - …

  • LAG Hessen, 04.08.2000 - 9 Ta 198/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Prozesskosten bei …

  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • LG Köln, 10.02.2004 - 11 T 11/04

    Verhinderung der Geltendmachung von Aussonderungsrechten bzw. Absonderungsrechten …

  • LG Kassel, 02.03.2004 - 2 T 18/04

    Beachtung des Vollstreckungsverbot im Kostenfestsetzungsverfahren; Unterschied …

  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 224/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Daher ist kein Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen, wenn ein Vollstreckungsverbot besteht (vgl. für § 210 InsO BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; LAG Thüringen 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1).

    Rn. 24 Die Rechtsprechung (BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - NZI 2005, 328; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 232/05 - Rpfleger 2006, 440; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 238/05 - OLGR Brandenburg 2006, 642; LAG Thüringen 3. Dezember 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1) nimmt an, dass der prozessuale Kostenerstattungsanspruch mit Rechtshängigkeit der Klage als aufschiebend bedingter Anspruch begründet wird, wobei die Bedingung darin besteht, dass eine Entscheidung ergeht, die dem Gegner die Kosten auferlegt.

  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Daher ist kein Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen, wenn ein Vollstreckungsverbot besteht (vgl. für § 210 InsO BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; LAG Thüringen 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1).

    Rn. 24 Die Rechtsprechung (BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - NZI 2005, 328; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 232/05 - Rpfleger 2006, 440; OLG Brandenburg 2. Februar 2006 - 6 W 238/05 - OLGR Brandenburg 2006, 642; LAG Thüringen 3. Dezember 2004 - 8 Ta 67/04 - LAGE § 104 ZPO 2002 Nr. 1) nimmt an, dass der prozessuale Kostenerstattungsanspruch mit Rechtshängigkeit der Klage als aufschiebend bedingter Anspruch begründet wird, wobei die Bedingung darin besteht, dass eine Entscheidung ergeht, die dem Gegner die Kosten auferlegt.

  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2020 - 8 K 1610/08

    Zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer …

    Rn. 34 (b) Auch der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der bereits mit Klageerhebung aufschiebend bedingt entsteht (vgl. LAG Thüringen, Beschluss vom 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 -, juris, Rn. 25), stellt kein Aktivvermögen dar, kraft dessen hier die Beteiligtenfähigkeit der Klägerin angenommen werden kann.
  • LAG Thüringen, 06.01.2005 - 1 Sa 43/02

    Ansatz der Gerichtskosten bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    1) Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit können gegen den Insolvenzverwalter, solange die Quote nicht feststeht, Gerichtskosten nicht angesetzt werden (zum Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO vgl. Thür. LAG vom 03.09.2004, 8 Ta 67/04).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05

    Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Ansetzung und Vollstreckung von danach …

    Auch die Gerichtskasse kann im Insolvenzverfahren nicht vorrangig vorgehen oder vollstrecken, sie muss sich ebenso wie die anderen Neumassegläubiger bei Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit auf die auf sie entfallende Quote verweisen lassen (vgl. nur Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3.9.2004, Az.: 8 TA 67/04; Beschluss vom 6.1.2005, Az.: 1 SA 43/02 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 25.05.2005 - 9 W 92/05

    Zur Unzulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten …

    Nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers - wie der Antragstellerin - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, Juris Nr.: K0RE313192005 - OLG München, Beschluss vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02, ZIP 2003, 2318 f; OLG München, Beschluss vom 5. August 2004 - 11 W 1399/04, ZIP 2004, 2248 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 2002 - 10 W 91/02, ZInsO 2003, 713; Thüringer LAG, Beschluss vom 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 -, Rpfleger 2005, 219 f.; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - 13 W 430/01, Rpfleger 2002, 332).
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