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| KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16 |
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§ 256 Abs 1 ZPO, § 346 BGB, §§ 346 ff BGB, § 357 Abs 1 BGB vom 27.07.2011, § 488 Abs 1 S 2 BGB
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Darlehensnehmers hinsichtlich des Rückabwicklungssaldos nach Widerruf des Darlehensvertrages; Rechtsfolgen der Erhebung einer Hilfswiderklage durch die beklagte Bank - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer (negativen) Feststellungsklage des Darlehensnehmers hinsichtlich des Rückabwicklungssaldos nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer (negativen) Feststellungsklage des Darlehensnehmers hinsichtlich des Rückabwicklungssaldos nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsfolgen der Erhebung einer Hilfswiderklage durch die beklagte Bank
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.05.2016 - 10 O 54/15
- KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Die (negative) Feststellungsklage des Darlehensnehmers in Bezug auf die Höhe eines Rückabwicklungssaldos nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung ist nach § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, wenn die Bank die Wirksamkeit des Widerrufs leugnet und sich folglich keines Anspruchs aus § 357 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff BGB berühmt (siehe BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, XI ZR 586/15, WM 2017, 1258, Tz 13).Da die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs und damit das Zustandekommen eines Rückgewährschuldverhältnisses bestreitet, berühmt sie sich jedoch (gerade) keines Anspruchs aus § 357 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff BGB (s. BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15, Tz 13).
Vielmehr zielt die Bestandsbehauptung der Bank, die die Wirksamkeit des Widerrufs bestreitet, auf das Fortbestehen vertraglicher Erfüllungsansprüche aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB (s. BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15 Tz 15), welche gegenüber Ansprüchen aus dem Rückabwicklungsverhältnis jedoch in einem Alternativverhältnis stehen.
Rn. 25 Für ein Berühmen, das ein rechtliches Interesse an einer "alsbaldigen" Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. von § 256 Abs. 1 ZPO begründet, spricht nicht, dass § 256 ZPO auch die Klärung bedingter Ansprüche aus einem bestehenden Rechtsverhältnis und sogar die Feststellung eines betagten oder bedingten Rechtsverhältnisses erlaubt (…dazu BGH, Urt. v. 10.10.1991 -IX ZR 38/91, NJW 1992, 436; Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15 Tz 15).
Die Klägerin hat weder durch ihre erstinstanzlichen Anträge noch ihren Vortrag deutlich gemacht, dass es ihr um die Feststellung geht, ab dem Widerruf nicht mehr zur Zahlung des Vertragszinses und zur Rückzahlung der Valuta entsprechend der vertraglichen Fälligkeitsregelung verpflichtet zu sein (s. zu einer solchen Auslegung s. BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15, Tz 12).
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
Auszug aus KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Zwar heißt es im Tenor des Landgerichtsurteils auch, dass festgestellt wird, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf "beendet ist", und diese Formulierung ist regelmäßig dahin auszulegen, dass festgestellt werden soll, dass sich der Darlehensvertrag infolge des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat (s. BGH, Urt. v. 04.07.2017 - XI ZR 741/16, Tz 15; Beschl. v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15, NJW 2016, 2428 Tz 7;… Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 Tz 1, 11).Eine Auslegung in diesem Sinn setzt einen entsprechenden "anspruchsleugnenden Zusatz" voraus (BGH, Urt. v. 04.07.2017 - XI ZR 741/16 Tz 15).
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Zwar heißt es im Tenor des Landgerichtsurteils auch, dass festgestellt wird, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf "beendet ist", und diese Formulierung ist regelmäßig dahin auszulegen, dass festgestellt werden soll, dass sich der Darlehensvertrag infolge des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat (…s. BGH, Urt. v. 04.07.2017 - XI ZR 741/16, Tz 15; Beschl. v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15, NJW 2016, 2428 Tz 7;… Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 Tz 1, 11).
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
Auszug aus KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Zwar heißt es im Tenor des Landgerichtsurteils auch, dass festgestellt wird, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf "beendet ist", und diese Formulierung ist regelmäßig dahin auszulegen, dass festgestellt werden soll, dass sich der Darlehensvertrag infolge des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat (…s. BGH, Urt. v. 04.07.2017 - XI ZR 741/16, Tz 15; Beschl. v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15, NJW 2016, 2428 Tz 7; Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 Tz 1, 11). - BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Auszug aus KG, 18.06.2018 - 8 U 113/16
Rn. 25 Für ein Berühmen, das ein rechtliches Interesse an einer "alsbaldigen" Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. von § 256 Abs. 1 ZPO begründet, spricht nicht, dass § 256 ZPO auch die Klärung bedingter Ansprüche aus einem bestehenden Rechtsverhältnis und sogar die Feststellung eines betagten oder bedingten Rechtsverhältnisses erlaubt (dazu BGH, Urt. v. 10.10.1991 -IX ZR 38/91, NJW 1992, 436;… Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15 Tz 15). - BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87
Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche …
- KG, 09.05.2019 - 8 U 57/17
Rückabwicklung eines Bankkreditvertrages nach Verbraucherwiderruf: …
Denn eine solche liegt nicht darin, dass das Gericht einer bestimmten Ansicht ist und hier folglich den Widerruf als wirksam "erachtet", sondern dass es in einer bestimmten Weise, die zum Gegenstand der Bedingung gemacht wird, über anderweitige Ansprüche entscheidet; nachdem das Landgericht die Klage teils als unzulässig, teils (unabhängig von der Wirksamkeit des Widerrufs) als unbegründet abgewiesen hatte, fehlte es daher am Eintritt einer innerprozessualen Bedingung für die Hilfswiderklage (vgl. Senat, Urt. v. 18.06.2018 -8 U 113/16 -juris Tz 34;… Urt. v. 10.12.2018 -8 U 208/16 -bei juris Tz 69).Auch darin lag kein Berühmen, sondern eine bloße prozessuale Vorsorgemaßnahme für den Fall einer - aus ihrer Sicht unrichtigen - Entscheidung des Gerichts (s. im Einzelnen Urteil des Senats vom 18.06.2018 -8 U 113/16 -juris Tz 23 ff).
- KG, 29.11.2018 - 8 U 31/17
Feststellungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: …
Da die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs und damit das Zustandekommen eines Rückgewährschuldverhältnisses bestreitet, berühmt sie sich jedoch (gerade) keines Anspruchs aus § 357 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff BGB (…s. BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15, Tz 13; Senat, Urt. v. 18.06.2018 - 8 U 113/16 - juris Tz 22).Eine solche würde zudem ebenso wenig ein Berühmen beinhalten wie eine Hilfswiderklage auf Zahlung des Rückabwicklungssaldos (s. dazu Senat, Urt. v. 18.06.2018 - 8 U 113/16 - juris Tz 23 ff).
- KG, 10.12.2018 - 8 U 208/16
Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen Zulässigkeit eines …
Diese kann nämlich nicht darin gesehen werden, dass das Gericht den Widerruf als wirksam "ansieht", sondern nur darin, dass das Gericht einem Klageanspruch mit der entscheidungstragenden Begründung, dass der Widerruf wirksam ist, stattgibt (s. Senat, Urt. v. 18.06.2018 - 8 U 113/16 - juris Tz 34).
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