Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,107423
OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12 (https://dejure.org/2016,107423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2016 - 8 U 141/12 (https://dejure.org/2016,107423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 8 U 141/12 (https://dejure.org/2016,107423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,107423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12
    Im Vereinsrecht kommt bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369, 371 f.; BGH NJW 2008, 69; Senatsurt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.

    Rn. 47 d) Diese Verstöße stellen sich als relevant dar für die zustande gekommenen Abstimmungsergebnisse (zum Relevanzkriterium vgl. BGH NJW 2008, 69;… Stöber/Otto, a.a.O., Rn. 563).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12
    Im Vereinsrecht kommt bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369, 371 f.; BGH NJW 2008, 69; Senatsurt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.

    Dass die beanstandeten Beschlüsse nicht auf den gegenständlichen Mängeln beruhen können, was der Verein nachzuweisen hätte (BGHZ 59, 369 = NJW 1973, 235), ist nicht feststellbar.

  • OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12
    Denn auch wenn die Wahlen entsprechend dem Urteil des Landgerichts Essen vom 06.09.2012 (83 O 157/12), bestätigt durch Senatsurteil vom 24.06.2013 (8 U 125/12) unwirksam waren, wäre der Beklagte im vorliegenden Verfahren ordnungsgemäß vertreten, weil in diesem Fall die bis zu den Neuwahlen vom 10.03.2012 amtierenden Vorstandsmitglieder einschließlich der Präsidentin des Beklagten weiterhin im Amt geblieben wären.

    Im Vereinsrecht kommt bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369, 371 f.; BGH NJW 2008, 69; Senatsurt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.

  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (Senat…, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 61; Senat, Urteil vom 09.05.2016, 8 U 141/12;… Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 1922 ff.).

    Rn. 100 (bb) Die Satzung eines Vereins, die auch für künftige Mitglieder und für Rechtsbeziehungen zu Dritten maßgeblich ist, darf nur objektiv aus sich heraus und einheitlich ausgelegt werden (st. Rspr.;… vgl. Palandt-Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 25 Rn. 4 m.w.N.;… Wagner in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 5, 5. Aufl., § 19 Rn. 5; BGH, Urteil vom 03.03.1971, KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880; BGH, Urteil vom 09.06.1997, II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, 3369; Senat, Urteil vom 09.05.2016, 8 U 141/12).

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von …

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (OLG Hamm…, Urteil vom 24.6.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 61; OLG Hamm, Urteil vom 9.5.2016, 8 U 141/12;… Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 1922 ff.).
  • AG Köln, 13.09.2024 - 158 C 221/24
    Jedenfalls verstößt die Aufrechterhaltung der Sanktionen auf Basis dieser diffusen Regelung gegen Treu und Glauben, wenn die hierdurch zu erzwingende Handlung bereits vorgenommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2016 - 8 U 141/12 -, Rn. 37, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht