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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.09.2025

Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,36459
OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25 e (https://dejure.org/2025,36459)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2025 - 8 U 2137/25 e (https://dejure.org/2025,36459)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2025 - 8 U 2137/25 e (https://dejure.org/2025,36459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Glücksspielstaatsvertrag, Feststellungsinteresse, Gewöhnlicher Aufenthalt, Sekundäre Darlegungslast, Rom II-Verordnung, Online-Glücksspiel, Schriftsätze, Hinweisbeschluss, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Informatorische Anhörung, Auslandsaufenthalt, Geltungsbereich, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 ; BGB § 823 Abs. 2
    Rückzahlungsansprüche eines Geschädigten im Zusammenhang mit Verlusten durch die Teilnahme an Online-Glücksspielen; Sekundäre Darlegungslast eines Prozessgegners

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-77/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Der Oberste Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Angebot von Online-Glücksspiel in Österreich durch diese Glücksspielgesellschaft ohne die nach dem Recht dieses Staates erforderliche Konzession dem österreichischen Recht oder dem maltesischen Recht unterliegt (vgl. EuGH Schlussantrag v. 12.6.2025 - C-77/24, BeckRS 2025, 12760 Rn. 1 und 2).

    Und darüber hinaus, sofern die Frage 1 verneint wird, legte der Oberste Gerichtshof die weitere Frage vor, ob Art. 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung dahin auszulegen ist, dass sich der Ort des Schadenseintritts bei einer deliktischen Schadenersatzklage gegen ein Organ einer konzessionslos Online-Glücksspiel in Österreich anbietenden Gesellschaft wegen erlittener Spielverluste richtet nach a) dem Ort, von dem aus der Spieler Überweisungen von seinem Bankkonto auf das von der Gesellschaft geführte Spielerkonto leistet, b) dem Ort, wo die Gesellschaft das Spielerkonto führt, auf dem Einzahlungen des Spielers, Gewinne, Verluste und Boni gebucht werden, c) dem Ort, von dem aus der Spieler Spieleinsätze über dieses Spielerkonto tätigt, die letztlich zu einem Verlust führen, d) dem Wohnort des Spielers als Belegenheitsort seiner Forderung auf Auszahlung seines Guthabens auf dem Spielerkonto, e) dem Belegenheitsort seines Hauptvermögens (EuGH Schlussantrag v. 12.6.2025 - C-77/24, BeckRS 2025, 12760 Rn. 17).

    Rn. 31 Entgegen des Vorbringens der Berufung steht diese Auffassung auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Generalanwalts am EuGH, der im Rahmen seiner Schlussanträge ausdrücklich - und insofern im Einklang mit der Rechtsauffassung des Senats - bestätigt, dass der Anwendungsbereich des österreichischen Glücksspielgesetzes, auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt ist und dementsprechend die nach diesem Gesetz geschützten Interessen des Verbrauches nur dann verletzt sein können, wenn ein Verbraucher an konzessionslosen Glücksspielen in Österreich teilgenommen hat (EuGH Schlussantrag v. 12.6.2025 - C-77/24, BeckRS 2025, 12760 Rn. 66).

    Im Hinblick auf den klägerseits zitierten Ausführungen des Generalanwalts im oben genannten Verfahren, das keine im hiesigen Fall entscheidungserheblichen Vorlagefragen enthält, zur Frage der Fiktion, dass alle Spieleinsätze an dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts getätigt worden sind, ungeachtet dessen an welchem Ort der Spieler sich zu dem Zeitpunkt, zu dem er an einem Glücksspiel teilgenommen hat, tatsächlich aufgehalten hat (EuGH Schlussantrag v. 12.6.2025 - C-77/24, BeckRS 2025, 12760 Rn. 69), bleibt zunächst festzuhalten, dass die Schlussanträge des Generalanwalts den Europäischen Gerichtshof nicht binden.

    Rn. 35 Die Vorlagefragen beantwortet der Generalanwalt sodann auch dahingehend, dass er die erste Vorlagefrage verneint und Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 864/2007 (Rom II) dahin auslegt, dass in Fällen, in denen ein Verbraucher geltend macht, Glücksspielverluste erlitten zu haben, weil er von dem Mitgliedstaat seines gewöhnlichen Aufenthalts aus an Online-Glücksspielen teilgenommen habe, die ihm von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbieter ohne eine von den Behörden des erstgenannten Staates erteilte Konzession angeboten worden seien, der "Schaden" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung in dem erstgenannten Staat - als demjenigen Land, von dem aus die Spieleinsätze getätigt wurden - eintrat (EuGH Schlussantrag v. 12.6.2025 - C-77/24, BeckRS 2025, 12760, Rn. 77).

  • OLG München, 03.04.2025 - 24 U 3358/24

    Glücksspielstaatsvertrag, Informatorische Anhörung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen nicht (vgl. so bereits auch OLG München, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 sowie OLG Hamm vom 23.09.2024, 21 U 69/24).

    Insofern sei lediglich auf die Entscheidungen des OLG München (BeckRS 2025, 9384), des OLG Bamberg (BeckRS 2025, 11853) sowie des OLG Dresden (BeckRS 2024, 46592), OLG Braunschweig (BeckRS 2024, 45242) verwiesen.

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    In der klägerseits zitierten Entscheidung des EUGH vom 19.10.2016, C-582/14, entschied der EuGH, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind.

    Danach stellt eine dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Website, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne der genannten Bestimmung dar, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person anhand der Zusatzinformationen, über die der Internetzugangsanbieter dieser Person verfügt, bestimmen zu lassen (EuGH NJW 2016, 3579 Rn. 49).

  • LG München I, 05.06.2025 - 30 O 9871/23

    Prozeßführungsbefugnis, Glücksspielstaatsvertrag, Elektronisches Dokument, …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.06.2025, Aktenzeichen 30 O 9871/23, wird zurückgewiesen.

    Rn. 10 I. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.06.2025, Az. 30 O 9871/23, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussweg als unbegründet zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Gericht ein bei ihm anhängiges Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO aussetzen, wenn ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist, das eine Rechtsfrage zum Gegenstand hat, die für das Verfahren des nationalen Gerichts entscheidungserheblich ist (BGH Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, Rn. 48).
  • OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24
    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen nicht (vgl. so bereits auch OLG München, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 sowie OLG Hamm vom 23.09.2024, 21 U 69/24).
  • OLG Bamberg, 16.04.2025 - 4 U 145/24

    Darlegungs- und Beweislast, Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren, Sportwetten, …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Insofern sei lediglich auf die Entscheidungen des OLG München (BeckRS 2025, 9384), des OLG Bamberg (BeckRS 2025, 11853) sowie des OLG Dresden (BeckRS 2024, 46592), OLG Braunschweig (BeckRS 2024, 45242) verwiesen.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Rn. 21 3. Die höchsthilfsweise gestellten Anträge aus dem Schriftsatz vom 22.10.2025 verlieren bereits entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (vgl. nur Klageerweiterung nur BGHZ 198, 315; BGH NJW 2015, 251;… zu einem erstmals in der Berufung gestellten Hilfsantrag Heßler in Zöller, 36. Auflage, 2025, § 522, Rn. 37).
  • BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Rn. 21 3. Die höchsthilfsweise gestellten Anträge aus dem Schriftsatz vom 22.10.2025 verlieren bereits entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (vgl. nur Klageerweiterung nur BGHZ 198, 315; BGH NJW 2015, 251;… zu einem erstmals in der Berufung gestellten Hilfsantrag Heßler in Zöller, 36. Auflage, 2025, § 522, Rn. 37).
  • BGH, 21.11.2024 - I ZR 107/23

    DFL-Supercup - Unlauterer Wettbewerb: Mitbewerbereigenschaft eines Betreibers …

    Auszug aus OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25
    Die Auferlegung einer sekundären Beweislast zu Vorgängen, die außerhalb des Wahrnehmungsbereichs der anderen Partei liegen, kommt erst in Betracht, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Partei greifbare Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von ihr aufgestellten Behauptung liefert (BGH GRUR 2024, 1897, Rn. 35;… OLG Dresden BEckRS 2024, 46592, Rn. 28 ausdrücklich zu Spielverlusten).
  • BGH, 01.06.2017 - III ZB 77/16

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Berufung des Klägers bei Reduzierung des …

  • BGH, 02.06.2022 - VII ZR 160/21

    Dieselskandal: Feststellungsinteresse an Schadensersatzpflicht wegen etwaiger …

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten …

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …

  • OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 110/25
    (c) Die Einbeziehung von Glücksspielen, an denen ein in Deutschland wohnhafter Spieler während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts teilnimmt, in den Schutzbereich des GlüStV 2012 führt nicht zu einer grenz- und kompetenzüberschreitenden Anwendung von Landesrecht und damit nicht zu einem völkerrechtswidrigen Eingriff in das Recht anderer Länder und Staaten (…OLG Stuttgart aaO Rn. 162 ff; aA OLG Hamm…, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24, juris Rn. 20;… OLG München, Beschlüsse vom 3. April 2025 - 24 U 3358/24, juris Rn. 46 und vom 28. Oktober 2025 - 8 U 2137/25, juris Rn. 37).

    Denn diese sind weder Schutzgesetze, die eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB begründen könnten, noch Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB (OLG Dresden…, Beschluss vom 6. Februar 2026 - 14 U 952/25, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 15. September 2025 - 8 U 2137/25, juris Rn. 14;… Vossler in BeckOGK, § 134 BGB Rn. 43 [Stand: 1. April 2026];… Voigt in BeckOGK, § 823 Rn. 258 [Stand: 1. Mai 2026]).

  • OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25

    Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …

    (cc) Die Einbeziehung von Glücksspielen, an denen ein in Deutschland wohnhafter Spieler während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts teilnimmt, in den Schutzbereich des GlüStV 2012 führt nicht zu einer grenz- und kompetenzüberschreitenden Anwendung von Landesrecht und damit nicht zu einem völkerrechtswidrigen Eingriff in das Recht anderer Länder und Staaten (…OLG Stuttgart aaO Rn. 162 ff; aA OLG Hamm…, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24, juris Rn. 20;… OLG München, Beschlüsse vom 3. April 2025 - 24 U 3358/24, juris Rn. 46 und vom 28. Oktober 2025 - 8 U 2137/25, juris Rn. 37).

    Denn diese sind weder Schutzgesetze, die eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB begründen könnten, noch Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB (OLG Dresden…, Beschluss vom 6. Februar 2026 - 14 U 952/25, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 15. September 2025 - 8 U 2137/25, juris Rn. 14;… Vossler in BeckOGK, § 134 BGB Rn. 43 [Stand: 1. April 2026];… Voigt in BeckOGK, § 823 Rn. 258 [Stand: 1. Mai 2026]).

  • LG Coburg, 11.02.2026 - 15 O 575/23

    Prozessführungsbefugnis, gewillkürte Prozessstandschaft, Darlegungs- und …

    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.10.2025, 8 U 2137/25 e).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25   

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OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25 (https://dejure.org/2025,40581)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2025 - 8 U 2137/25 (https://dejure.org/2025,40581)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2025 - 8 U 2137/25 (https://dejure.org/2025,40581)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • OLG Bamberg, 16.04.2025 - 4 U 145/24

    Darlegungs- und Beweislast, Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren, Sportwetten, …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Die Nichtigkeit der im Ausland veranstalteten Glücksspiele kann daher mit nicht aus dem GlüStV folgen (vgl. OLG Bamberg, BeckRS 2025, 11853).

    Rn. 17 Für diesen Umstand ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. so auch OLG Bamberg BeckRS 2025, 11853).

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in der Form der Schätzung eines "Mindestschadens", lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (vgl. BGH NJW 2020, 393 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Rn. 30 Unabhängig von der Frage, ob diese Norm vorliegend Anwendung finden kann, sind für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anknüpfungstatsachen erforderlich (vgl. hierzu nur BGH NJW 1988, 3016).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Weil in der Regel eine Gewissheit der Richtigkeit einer Tatsache nicht zu erreichen ist, reicht dabei ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. BGH, Urteil v. 09.03.2005 - VII ZR 266/03, NJW 2005, 1583).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Es muss dabei einerseits erkennbar werden, dass der Parteivortrag erfasst und in Betracht gezogen wurde und eine individuelle und argumentative Auseinandersetzung mit dem Beweiswert eines Beweismittels erfolgt ist (BGH NJW 1988, 566;… Zöller - Greger, § 286 ZPO, Rn. 21).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht muss danach eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, NJW-RR 2018, 651).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Weil in der Regel eine Gewissheit der Richtigkeit einer Tatsache nicht zu erreichen ist, reicht dabei ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der …

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Die Berufung muss also konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an den getroffenen Feststellungen aufzeigen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 760), d.h. objektivierbare rechtliche und tatsächliche Einwände (vgl. BGH NJW-RR 2018, 1343).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG München, 15.09.2025 - 8 U 2137/25
    Fehler der von § 286 Abs. 1 ZPO geforderten Beweiswürdigung sind Widersprüche, Lückenhaftigkeit der Würdigung, ein Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, sonstige Widersprüchlichkeiten sowie die Verkennung des Beweismaßes (BGH NJW-RR 2009, 1193).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • OLG Brandenburg, 13.01.2025 - 2 U 27/24

    Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß …

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17

    "Vertauschen" der Kostenquote

  • LG München I, 05.06.2025 - 30 O 9871/23

    Prozeßführungsbefugnis, Glücksspielstaatsvertrag, Elektronisches Dokument, …

  • OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25

    Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …

    Rn. 99 Dabei ist überwiegend mit dem Wortlaut von § 3 Abs. 4 GlüStV argumentiert worden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.04.2025, 14 U 151/24, juris Rn. 37; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.10.2025, 12 U 49/25 e, juris Rn. 77; OLG Celle…, Beschluss vom 10.12.2025, 4 U 144/25, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28.04.2025, 5 U 201/24, juris Rn. 92; OLG Jena…, Urteil vom 12.01.2026, 3 U 135/25, juris Rn. 48; OLG München, Beschluss vom 15.09.2025, 8 U 2137/25 e, juris Rn. 14; ohne Begründung: OLG Hamburg…, Beschluss vom 17.10.2025, 13 U 20/25, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25

    Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …

    Rn. 200 Dabei ist überwiegend mit dem Wortlaut von § 3 Abs. 4 GlüStV argumentiert worden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.04.2025, 14 U 151/24, juris Rn. 37; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.10.2025, 12 U 49/25 e, juris Rn. 77; OLG Celle…, Beschluss vom 10.12.2025, 4 U 144/25, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28.04.2025, 5 U 201/24, juris Rn. 92; OLG Jena…, Urteil vom 12.01.2026, 3 U 135/25, juris Rn. 48; OLG München, Beschluss vom 15.09.2025, 8 U 2137/25 e, juris Rn. 14; ohne Begründung: OLG Hamburg…, Beschluss vom 17.10.2025, 13 U 20/25, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25

    Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …

    Rn. 108 Dabei ist überwiegend mit dem Wortlaut von § 3 Abs. 4 GlüStV argumentiert worden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.04.2025, 14 U 151/24, juris Rn. 37; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.10.2025, 12 U 49/25 e, juris Rn. 77; OLG Celle…, Beschluss vom 10.12.2025, 4 U 144/25, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28.04.2025, 5 U 201/24, juris Rn. 92; OLG Jena…, Urteil vom 12.01.2026, 3 U 135/25, juris Rn. 48; OLG München, Beschluss vom 15.09.2025, 8 U 2137/25 e, juris Rn. 14; ohne Begründung: OLG Hamburg…, Beschluss vom 17.10.2025, 13 U 20/25, juris Rn. 4).
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