Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VVG § 172 Abs. 3; GKG § 45, § 47, § 48; BUZ § 2, § 7
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung von Rückständen bei der Streitwertfestsetzung - IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf andere Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungen Wahrung der Lebensstellung im Rahmen einer konkreten Verweisung Zuletzt ausgeübte Tätigkeit Einordnung einer Berufstätigkeit als Gehilfe und Fahrer als Hilfstätigkeit
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verweisung eines Konstruktionsmechanikers auf Alternativberuf des Fahrers / Messgehilfens
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Berufsunfähigkeit: Keine Leistung bei konkreter Verweisung auf Vergleichstätigkeit?
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 27.05.2021 - 21 O 38/20
- OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Papierfundstellen
- VersR 2022, 558
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6 …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15, juris m.w.N.).Die - fließende - Grenze ist überschritten, wenn der wirtschaftliche oder der soziale Abstieg "spürbar" sind (vgl. BGHZ 102, 194; BGH, NJW 2017, 731; BGH, NJW-RR 2010, 906).
Auch wenn die Kriterien "zusätzliche Freizeit" und "fehlende betriebliche Erschwernisse (etwa Nachtarbeit oder Überstunden)" im Rahmen der Vergleichbarkeit zwischen Herkunftsberuf und Verweisungstätigkeit grundsätzlich nicht zum Verrechnen mit Einkommensunterschieden herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15, juris Rn. 25 m.w.N.), so können solche Unterschiede beim allgemeinen Vergleich der gegenüber zu stellenden Tätigkeiten durchaus ins Gewicht fallen.
Rn. 78 Hierin sieht sich der Senat auch bestärkt durch die Anmerkungen von Rogler (r+s 2017, 89) zum Urteil des BGH vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15, in denen es (auszugsweise, Hervorhebungen durch den Senat) heißt:.
Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt." (Zuletzt BGH 7.12.2016 - IV ZR 434/15, vgl. oben).
- BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18
Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Die insoweit maßgeblichen Besonderheiten hat das Erstgericht zutreffend (insbesondere auch unter Verweis auf BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18, juris) herausgestellt.Insoweit verbleibt es daher bei den in § 7 Abs. 1 Satz 1 AVB geregelten Voraussetzungen einer Verweisung; die andere Tätigkeit muss der (versicherten) bisherigen Lebensstellung entsprechen (vgl. zu einer anderen "Verweisungsklausel": BGH, Urteil vom 26. Juni 2019 - IV ZR 19/18, juris Rn. 20).
Rn. 91 Einer Beweisaufnahme zur rückwirkenden Abklärung der konkreten Einzelheiten der Berufsausübung des Klägers "zuletzt in gesunden Tagen" (hier: vor April 2012) bedarf es deshalb - in Abgrenzung zum Regelfall (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18, juris Rn. 18 m.w.N.) - hier nicht, auch ist die Einholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens entbehrlich.
- BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Das gilt natürlich nicht ausnahmslos (vgl. BGH, VersR 2018, 152 = NJW-RR 2018, 160).Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).
Schon im Ausgangspunkt muss es der Kläger nicht hinnehmen, dass die für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker erforderlichen Kenntnisse und die hierfür notwendige Erfahrung (ergo: seine berufliche Qualifikation) durch die neue Tätigkeit deutlich unterschritten werden, denn der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).
- BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92
Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Die Verweisung eines Versicherten, der zwar die Gesellenprüfung nicht abgelegt hat, jedoch jahrelang als Kfz-Mechaniker berufstätig war, auf Tätigkeiten, die nur ein Anlernen oder nicht einmal dieses erfordern, ist unzulässig (vgl. BGH, VersR 1993, 1472).Rn. 56 Wenn schon die Verweisung eines Versicherten, der zwar die Gesellenprüfung nicht abgelegt hat, jedoch jahrelang als Kfz-Mechaniker berufstätig war, auf Tätigkeiten, die nur ein Anlernen oder nicht einmal dieses erfordern, unzulässig ist (vgl. Prölss/Martin/Lücke, a.a.O., § 172 Rn. 99 unter Verweis auf BGH, VersR 1993, 1472), so gilt das erst recht im Falle des mit Gesellenbrief im erlernten Beruf tätig gewesenen Klägers.
- BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17
Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Rn. 23 Nach der gesetzlich gebotenen eigenen Beweiswürdigung unter Einbeziehung des beiderseitigen Berufungsvorbringens und im Bewusstsein, dass es sich bei der Berufungsinstanz um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz handelt, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZR 69/17, juris Rn. 10 f.), kommt der Senat hier zu einer Bindungswirkung der erstinstanzlichen entscheidungserheblichen Feststellungen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.Rn. 30 Nach der gesetzlich gebotenen eigenen Beweiswürdigung unter Einbeziehung des beiderseitigen Berufungsvorbringens und im Bewusstsein, dass es sich bei der Berufungsinstanz um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz handelt, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZR 69/17, juris Rn. 10 f.), kommt der Senat hier zu einer Bindungswirkung der erstinstanzlichen entscheidungserheblichen Feststellungen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
- BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Berufliche Tätigkeiten erfahren regelmäßig durch eine Ausbildung eine erhebliche Steigerung des sozialen Ansehens (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08, juris m.w.N.).Die - fließende - Grenze ist überschritten, wenn der wirtschaftliche oder der soziale Abstieg "spürbar" sind (vgl. BGHZ 102, 194; BGH, NJW 2017, 731; BGH, NJW-RR 2010, 906).
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2 …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Rn. 83 Erstes Zwischenfazit: Die Einfügung des § 2 Abs. 1 S. 2 BUV/BUZ ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers (zu diesem Auslegungsmaßstab konkret für die Berufsunfähigkeitsvers. zuletzt BGH 14.12.2016 - IV ZR 527/15, vgl. oben) ein Fortschritt. - BGH, 08.02.2012 - IV ZR 287/10
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes I beim …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Rn. 52 Bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen ist vom Wortlaut auszugehen, wobei die Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers maßgeblich ist - dabei können die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB und das damit einhergehende Günstigkeitsprinzip erst zur Anwendung kommen, wenn die jeder Kontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorauszugehende Auslegung zu einem objektiv mehrdeutigen Ergebnis führt und mindestens zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 287/10, juris). - BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
- es nach der Rechtsprechung des BGH auf die "erst nach Klageerhebung" fällig gewordenen Beträge ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98, juris), weil erst nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klageschrift (…vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Einl. Rn. 36) "im Prozess fällig gewordene Beträge" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 20 U 216/15, juris, unter Verweis auf BGHZ 2, 74) begrifflich entstehen können und es sich bei der Verwendung des Ausdrucks "nach Klageinreichung fällig werdende Leistungen" in der BGH-Entscheidung vom 07.02.2007 (Az. IV ZR 232/03, juris) nur um eine sprachliche Ungenauigkeit handelt, mit der aber keine Rückverlagerung des Stichtags von "Klageerhebung" auf "Anhängigkeit" gewollt war (zumal der BGH an dieser Stelle ausdrücklich auf seine vorhergehende Entscheidung vom 25.11.1998 verweist);. - OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Wegfall der Leistungspflicht bei einer erfolgreicher Umschulung oder …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Die bisherige Lebensstellung definiert damit eine Untergrenze für die Anforderungen an einen zumutbaren Vergleichsberuf (OLG München 7.5. 2015 - 14 U 4138/14, r+s 2016, 479). - OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15
Streitwert einer Klage auf wiederkehrende Leistungen
- BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98
Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen
- BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Rentenfeststellungsklage. Streitwert
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
- OLG Jena, 19.06.2025 - 4 U 537/23
Fortzahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; …
Wenn der Versicherungsnehmer seiner Darlegungslast nachgekommen ist, trägt der Versicherer die Beweislast für den Wegfall seiner Leistungspflicht (…vgl. Urteil des Senats vom 17.12.2021 - 4 U 138/20 -, Rn. 26 , juris ; BGH…, Urteil vom 27. Mai 1987 - IVa ZR 56/86 -, Rn. 17, juris; BGH…, Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08 -, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 31. Januar 2022 - 8 U 2196/21 -, Rn. 41, juris;… Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl. 2024, § 9 BU Rn. 18;… Marlow, in: BeckOK VVG, 27. Ed. 1.5.2025, § 174 VVG Rn. 31, beck-online;… Dörner, in: Langheid/Wandt, VVG, 3. Aufl. 2024, § 174 VVG Rn. 37, beck-online;… a.A. für die konkrete Verweisung: Neuhaus, a.a.O., Rn. 187). - OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20
Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der …
Soweit rückständige Leistungen gefordert worden sind, ist der Zeitpunkt der Zustellung der Klage maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 01.02.2022 -8 U 2196/21, BeckRS 2022, 849 Rn. 102 ff.). - OLG Nürnberg, 15.12.2023 - 8 U 1646/23
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung im Nachprüfungsverfahren - …
Rn. 31 Fehlt es an einem Einkommensnachteil oder verdient die versicherte Person im neuen Beruf gar mehr als im bisherigen, ist damit in aller Regel nicht nur ihr wirtschaftlicher, sondern auch ihr sozialer Status gewahrt (vgl. Senatsurteil vom 01.02.2022 - 8 U 2196/21, r+s 2023, 504 Rn. 40).
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