Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01 - 62 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 (a.F.)
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schlamperei bei der Bauüberwachung - Architekt ist für Pfusch bei der Isolierung allein verantwortlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährleistungspflicht des Unternehmers für eine ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers liegende Unvollkommenheit des Werkes; Fehlerhaftigkeit einer nicht DIN-gerechten Außenwandabdichtung; Fehlerhaftigkeit von Drainagearbeiten; Mangelfolgeschäden als ...
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenleistung zur Nachbesserung oder Mangelfolgeschaden? (IBR 2007, 307)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anscheinsbeweis und Mitverschulden bei mangelhafter Bauüberwachung (IBR 2007, 314)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 23.02.2001 - 7II O 67/98
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01 - 62
Papierfundstellen
- MDR 2008, 491
- MDR 2009, 544
- BauR 2007, 1918
- BauR 2007, 929
- BauR 2008, 1000
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (77)
- BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83
Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Hinsichtlich der "Innenschäden" (vgl. Seite 14 des Beweissicherungsgutachtens, Bl. 78) scheitert eine Inanspruchnahme der Klägerin gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F., wie der Senat bereits in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat, schon aus Rechtsgründen: Es handelt sich hierbei ersichtlich um Mangelfolgeschäden, die zwar unter § 635 BGB a.F. fallen (vgl. BGHZ 58, 85; 61, 203; NJW 1981, 2182), nicht jedoch Gegenstand eines Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsanspruchs nach § 633 BGB a.F. sein können (vgl. BGHZ 96, 221).Wenn sich die sich aus dieser Vorschrift ergebende Nachbesserungspflicht auch auf Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie die Beseitigung der Nachbesserungsspuren erstreckt, so umfasst sie doch nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen; diese können nur Gegenstand eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruches sein (BGHZ 96, 221/225).
Soweit sich die Nachbesserungspflicht der Klägerin, wie ausgeführt, auch auf Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie die Beseitigung der Nachbesserungsspuren erstreckt (vgl. BGHZ 96, 221), gehört hierzu entgegen der Ansicht der Klägerin auch der Bodenaustausch.
- BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00
Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Diese Planungsfehler waren zumindest mit ursächlich für die streitgegenständlichen Mängel und Schäden und führen deshalb zur vollen Haftung der Architekten gegenüber dem Auftraggeber (vgl. BGH BGH-Report 2002, 1030/1031).Für eine entsprechende Pflichtverletzung der Architekten sprach danach der erste Anschein (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1649; BGH-Report 2002, 1030/1031;… Urteil vom 16.04.1973, zitiert bei Löffelmann/Fleischmann, ArchR, 4. Aufl., Rn. 566).
Zur Beweislast der Widerbeklagten zu 2) und 3) gehörte darüber hinaus, das nach § 282 BGB a.F. vermutete Verschulden der Architekten für Bauaufsichtsmängel auszuräumen (vgl. BGH NZBau 2002, 574).
- OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).Andererseits hatte die Schwere des Planungsfehlers dessen leichtere Erkennbarkeit für die Klägerin zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 ff.).
Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).
- OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
Feuchtigkeit im Neubau
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Dass eine nicht DIN-gerechte, mit einem Sicherheitsrisiko behaftete Außenwandabdichtung insgesamt als fehlerhaft anzusehen ist, ist schließlich auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1999, 962; OLG Hamm BauR 1997, 876/880).Dabei darf er nur eine Konstruktion bzw. ein System vorsehen, bei dem er völlig sicher sein kann, dass es den zu stellenden Anforderungen genügt; immer ist der sicherste Weg zu wählen, insbesondere bei der wasserdichten Erstellung des Kellergeschosses (vgl. OLG Hamm BauR 1997, 876).
Denn die Widerbeklagten zu 2) und 3) haben nicht ansatzweise darzutun vermocht, den Anforderungen an ihre Überwachungspflichten, die zudem bei "kritischen Arbeiten" wie Abdichtungs- und Isolierarbeiten besonders streng sind (vgl. OLG Hamm BauR 2000, 757; BauR 1997, 876/879; NJW-RR 1990, 158; OLG Düsseldorf BauR 2002, 336/337;… Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rn. 461), genügt zu haben.
- BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Denn die Planung muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (vgl. BGH BauR 2000, 1330).Wie dargelegt, stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Planung von Abdichtungsmaßnahmen und Drainagesystemen - wobei bereits eine lückenhafte Planung ebenso wie eine mit Sicherheitsrisiken behaftete Planung einem Planungsfehler gleichzusetzen sind (vgl. nur BGH BauR 2000, 1330 und OLG Düsseldorf BauR 2002, 652) - und genügt die Planung der Architekten nach den Feststellungen des Sachverständigen Prof. V. diesen Anforderungen hier in keiner Weise.
- BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89
Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).Ohnehin ist der in der - dargelegten - Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht liegende Vertragsverstoß des Bauunternehmers nicht zu gering zu veranschlagen (vgl. BGH BGH-Report 2005, 901/902 f.; BauR 1991, 79/80).
- BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03
Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Bedient sich der Bauherr für die Planungsaufgaben zur Durchführung eines Bauvorhabens eines Architekten, ist der Architekt - anders als im Zusammenhang mit der Bauaufsicht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1175; BauR 1997, 1021/1025) - Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer, so dass der Bauherr für das Verschulden des Architekten einstehen muss (vgl. zuletzt BGH, BGH-Report 2005, 901/902 m.Rspr.Nw).Ohnehin ist der in der - dargelegten - Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht liegende Vertragsverstoß des Bauunternehmers nicht zu gering zu veranschlagen (vgl. BGH BGH-Report 2005, 901/902 f.; BauR 1991, 79/80).
- BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Der Bauunternehmer haftet vielmehr in diesem Fall von vornherein nur zu einer Quote, und die gesamtschuldnerische Haftung besteht dann in Höhe dieser Quote (vgl. BGH VersR 1970, 280/281; NJW 1969, 653).Bei der Abwägung der beiderseitigen Haftungsbeiträge gemäß § 254 BGB ist zu Lasten der Architekten - und damit auch der Widerklägerin - zu berücksichtigen, dass es sich um einen schwerwiegenden Planungsfehler handelt, der zudem Ausgangspunkt und Erstursache für das Misslingen der Bauwerksabdichtung war (vgl. BGH NJW 1969, 653;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1993; Kniffka, BauR 2005, 274 ff./277).
- BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71
Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Hat sich ein Mangel der Planung oder der Bauaufsicht der Architekten - wie hier - bereits im Bauwerk verwirklicht und kam damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, kann der Besteller des Architektenwerkes Schadensersatz nach § 635 BGB a.F geltend machen, ohne dass es einer Fristsetzung und Ablehnungsandrohung gemäß § 634 BGB a.F. noch einer Abnahme bedarf; ein Anspruch auf Vorschussleistung besteht dann nicht mehr (vgl. BGH BauR 2004, 1477/1478; NJW 2000, 133/134; VersR 1973, 935).Bei der erneuten Behandlung der Sache wird der Erstrichter zu berücksichtigen haben, dass die überschlägige Kostenermittlung des Sachverständigen Prof. V. für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung keine ausreichende Grundlage bietet und auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht genügt (vgl. BGH VersR 1973, 935/936; OLG Köln BauR 1996, 548/551 f.).
- OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 192/88
Haftung des Bauherrn für das Planungsverschulden seines Architekten; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).
- BGH, 16.03.2000 - VII ZR 461/98
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Ersatz von Folgeschäden
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung
- BGH, 22.05.2003 - IX ZR 159/01
Schadensersatzpflicht des Notars wegen unrichtiger Auskunft über die Reichweite …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
Hinweispflicht des Generalunternehmers - Darlegungs- und Beweislast für …
- BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 193/91
Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei …
- OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93
Anspruch eines Bauherren auf Vorschuß der Mängelbeseitigungskosten gegen den …
- OLG Karlsruhe, 13.06.2002 - 9 U 153/01
Haftungsverteilung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer: Mitverschulden des …
- OLG Hamm, 08.06.2000 - 24 U 127/99
Baumangel - Anordnung der Kellerfenster bei Hochwassergefahr
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 55/01
Werkvertrag - Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers - Verantwortung des …
- OLG Köln, 08.11.1995 - 11 U 75/95
Haftung des Bauunternehmers für Mängel
- OLG Frankfurt, 30.10.1998 - 24 U 245/95
Wem gegenüber sind Bedenken nach VOB/B anzumelden?
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
- BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
- BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
- BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94
Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des …
- BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …
- BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97
Schadensersatzanspruch gegen Architekten
- BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
- BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01
Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten
- BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …
- BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95
Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von …
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B
- OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01
Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten; …
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 426/02
Schadensminderungspflicht bei Beseitigung eines Baumangels
- BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage …
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00
Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens …
- BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90
Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder
- BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95
Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)
- BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den …
- BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68
Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers
- OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00
Hinweispflichten des Bauunternehmers
- BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84
Mängelbeseitigung durch Neuherstellung auch nach Abnahme
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei unberechtigter Kündigung
- BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90
Umfang des "kleinen" Schadensersatzes
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Architektenhaftung - Bauüberwachung - Kontrolle der Außenisolierung - konkludente …
- OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ; …
- BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
- BGH, 21.05.1981 - VII ZR 128/80
Schadensersatzpflicht des Architekten bei unnötigem Mehraufwand im Rahmen eines …
- OLG Hamm, 19.11.1999 - 12 U 92/99
Schadensersatzpflicht des Architekten; Zulässigkeit des Beitritts nach …
- OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 30/04
Haftung des gerichtlichen Wertgutachters im Zwangsversteigrungsverfahren; …
- BGH, 12.07.1973 - VII ZR 177/72
Ansprüche des Auftragnehmers aus unerlaubter Handlung auf Ersatz entfernter …
- BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter …
- OLG Bremen, 15.02.2001 - 5 U 69/00
Rechtsnatur und Voraussetzungen der Hinweis- und Prüfungspflicht des …
- OLG Bamberg, 20.11.1998 - 6 U 19/98
Bauwerksabdichtung: Bitumendickbeschichtung als Planungsfehler des Architekten
- OLG Dresden, 16.10.1997 - 7 U 1476/97
Mängelbeseitigung durch Neuherstellung
- BGH, 26.03.1998 - VII ZR 41/97
Rechtsnachfolge einer Wohnungsbaugesellschaft in Ansprüche eines VEB Kommunale …
- BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 39/83
Ansprüche aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung - Verweigerung der …
- BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
- OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89
- OLG Hamm, 04.04.2000 - 21 U 92/99
- OLG Hamm, 01.04.1998 - 12 U 146/94
- OLG Saarbrücken, 25.02.1993 - 6 UF 2/93
Darstellung der Entscheidungsgründe im Verfahren um einen Versorgungsausgleich
- OLG Dresden, 18.03.1998 - 13 U 1894/97
- OLG Koblenz, 02.12.1988 - 2 U 177/86
Kostenerstattungsverpflichtung des Auftragnehmers ; Ausführung von …
- BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83
Gesellschaftsrecht-Steuerrecht-Investitionsentscheidung bzgl erwarteter Rendite
- OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 99/96
- OLG Hamm, 19.12.2000 - 13 UF 132/00
Zur Umfang der Begründung eines Unterhaltsurteils
- OLG München, 06.07.1987 - 28 U 6304/86
Anspruch eines Werkbestellers auf Mängelbeseitigung durch Neuherstellung des …
- BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99
Unzulässigkeit eines Teilurteils
- BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und …
- OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen …
- BGH, 27.04.1987 - III ZR 123/86
Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - Stadt - Glätte - Ampel
- BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und …
- OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 3/96
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Haushalt; Mitversicherter; Regreß; …
- OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20
Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit; Gefahr einander …
Rn. 56 Ein Teilurteil ist zwar auch dann zulässig, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht, aber diese Gefahr weder dadurch geschaffen noch verstärkt wird, das über den Hauptantrag eine Entscheidung im Wege des Teilurteils getroffen wird (vgl. Senat, Urteil vom 03. Dezember 2020 - I-24 U 14/20 - NJW-RR 2021, 268; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. September 2018 - 6 U 84/17 - WRP 2019, 117; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - zitiert nach juris). - OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03
Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht; …
Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten spricht dann der erste Anschein (…vgl. BGH, BauR 2004, 1445 [BGH 06.05.2004 - IX ZR 211/00] - juris-Rdnr. 11; OLG Saarbrücken, BauR 2007, 1918 - juris-Rdnr. 150 m. w. N.). - OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
Pflichten des bauüberwachenden Architekten
Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten kann dann der erste Anschein sprechen (…vgl. BGH BauR 2004, 1445 - juris-Rn. 11; OLG Saarbrücken, BauR 2007, 1918 - juris-Rn. 150 m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12
Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!
Dieser schuldet grundsätzlich eine Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - BauR 2007, 1918 ff.). - OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20
Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen …
Rn. 55 Im Übrigen ist beachtlich, dass auch bei unterstellter getrennter gerichtlicher Inanspruchnahme der Beklagten es zulässiger Weise zu denkbaren unterschiedlichen Ergebnissen hätte kommen können (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 12 U 169/21
Architektenvertrag: Schadensersatz bei mangelhafter Planungs- und …
Damit stellt sich eine Schadensvergrößerung letztlich als Folge der Untätigkeit oder gar des Verzuges des Schädigers dar, dessen Risiko es ist, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, wie es umgekehrt zulasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (OLG Saarbrücken, NJOZ 2007, 845, beck-online). - LG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 O 300/17
Schadensersatzhaftung des bauüberwachenden Architekten für Mängel einer …
So muss etwa die planerische Darstellung der schadensträchtigen Details der Bauwerksabdichtung mit einer Dickbeschichtung dem ausführenden Unternehmer zweifelsfrei verdeutlichen, welche Anforderungen die Dickbeschichtung hinsichtlich Stärke und Materialverbrauch erfüllen muss; ferner bedürfen auch Drainagemaßnahmen einer in sich schlüssigen Detailplanung mit planerischen Angaben zu allen wesentlichen Umständen (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01, juris Rn 129, BauR 2007, 1918; KG Berlin…, Urteil vom 09.04.2010 - 7 U 144/09, juris, Rn. 4, IBR 2010, 402). - LG Kleve, 06.10.2021 - 2 O 462/11
Bauüberwachung
und Schädlich boten keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung und genügten auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht (vgl. auch OLG Saarbrücken, Teilurteil vom 11.12.2006 = NJOZ 2007, 845) - dies gilt insbesondere angesichts des Umstands, dass bereits die Größe des streitgegenständlichen Daches unklar ist.
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