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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 27.06.2023

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12517
OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22 (https://dejure.org/2023,12517)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.06.2023 - 8 U 3284/22 (https://dejure.org/2023,12517)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22 (https://dejure.org/2023,12517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 286
    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2023, 1498
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Denn die Einbindung des Treuhänders beschränkt insbesondere die Möglichkeiten des Versicherers, die Berechtigung der Prämienerhöhung durch das Nachschieben von Unterlagen im Prozess darlegen zu können, weil nur die Unterlagen, die der Versicherer dem Treuhänder zur Prüfung vorgelegt hat, Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 54).

    Rn. 46 Die näheren Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen sind im Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, nicht aber im materiellen Versicherungsvertragsrecht geregelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 33).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Überführung der früheren aufsichtsrechtlichen Befugnisse in das geltende Treuhändersystem darüber hinausgehende Fehlerfolgen etablieren wollte (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 38).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (vgl. BGH…, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02, juris Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 48).

    Daraus ergibt sich, dass auch eine vorübergehende Äquivalenzstörung im Interesse der Beitragsstabilität vermieden werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 49).

    Die Überprüfung der (Nicht-)Ergreifung von Limitierungsmaßnahmen ist integraler Bestandteil der Überprüfung der Prämienkalkulation (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 51, 57).

    Rn. 49 Bei der Frage, ob und in welcher Höhe die Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zu verwenden sind, handelt es sich im Kern um eine unternehmerische Entscheidung, die - mit Ausnahme der nach § 150 Abs. 4 VAG vorgeschriebenen Verwendung, die alleine älteren Versicherten zugutekommt - gerade nicht durch inhaltliche gesetzliche Vorgaben determiniert werden sollte und die der Treuhänder - anders als die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen und der Ermittlung des Anpassungsfaktors - nur insoweit kontrolliert, ob sich der Versicherer im Rahmen dessen hält, was bei Beachtung der gesetzlichen Beurteilungsspielräume zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 52).

    Die Rechtsordnung muss zwar dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin…, Urteil vom 08.02.2022 - 6 U 88/18, juris Rn. 98).

    Das Zustimmungsverfahren des Treuhänders wird deshalb nicht etwa bedeutungslos (siehe dazu bereits BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 54).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02, juris Rn. 23; vgl. auch BGH…, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 48).

    Rn. 48 Dies gilt nicht nur für die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02, juris Rn. 17 ff.) oder - im Rahmen der Überprüfung des Anpassungsumfangs - die Überprüfung der Ermittlung des Anpassungsfaktors (…vgl. BGH, a.a.O, juris Rn. 23), sondern auch für die hier in Rede stehende Überprüfung der Limitierungsmittelverwendung (…vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 24).

  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH…, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 6 U 88/18, juris Rn. 98).

    Rn. 52 Zu weiteren - hier aber nicht entscheidungserheblichen - Einzelheiten des "Treuhänder-Verfahrens" nach § 155 Abs. 2 Satz 2 und 3 VAG bzw. § 12b Abs. 1a VAG a.F. im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall angegriffene Verwendung von Limitierungsmitteln bei der Beitragsgestaltung verweist der Senat auf die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (…Beschluss vom 21.02.2023 - 16 U 139/19, juris Rn. 60-98) und die dort mit großer Begründungstiefe herausgearbeiteten Anforderungen, die an die treuhänderische (und die etwa nachfolgende gerichtliche und sachverständige) Nachprüfung der limitierenden Maßnahmen zu stellen sind (insbesondere auch in Abgrenzung zu KG, Urteil vom 08.02.2022 - 6 U 88/18, juris Rn. 64 ff. und zu OLG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt] und auch zu Franz/Püttgen, Die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung und deren gerichtlichen Überprüfung, VersR 2022, 1 ff.).

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Ob eine frühere Prämienerhöhung fehlerhaft war, ist für die Wirksamkeit der Neufestsetzung und der daraus folgenden erhöhten Beitragspflicht des Versicherungsnehmers ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 314/19, r+s 2021, 95 Rn. 54).

    Ob eine frühere Prämienerhöhung fehlerhaft war, ist für die Wirksamkeit der Neufestsetzung und der daraus folgenden erhöhten Beitragspflicht des Versicherungsnehmers ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 314/19, r+s 2021, 95 Rn. 54).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2021 - 5 U 93/20

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs wegen zuviel gezahlter Beiträge in der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Die zu klärenden Rechtsbeziehungen der Parteien werden bereits durch die Entscheidung in der Hauptsache erschöpfend geregelt, so dass auch kein Raum für eine Anwendung des § 256 Abs. 2 ZPO bleibt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2022, 324 Rn. 23 ff.).

    Die zu klärenden Rechtsbeziehungen der Parteien werden bereits durch die Entscheidung in der Hauptsache erschöpfend geregelt, so dass auch kein Raum für eine Anwendung des § 256 Abs. 2 ZPO bleibt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2022, 324 Rn. 23 ff.).

  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 8 U 3056/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Für eine gerichtliche Überprüfung der Verwendung von Mitteln zur Begrenzung von Prämienerhöhungen (Limitierungsmittel) durch den jeweiligen privaten Krankenversicherer im Rahmen seiner Prämienkalkulation ist nur dann Raum, wenn nicht nur die Fehlerhaftigkeit des Treuhänder-Zustimmungsverfahrens, sondern bereits die zeitlich vorgelagerte unternehmerische Entscheidung hinsichtlich der Limitierungsmittelverwendung und damit die Höhe der Prämie im Ergebnis beanstandet wird (Fortführung von Senat, BeckRS 2023, 3605 = r+s 2023, 320).

    Rn. 38 Wie die Berufungserwiderung des Beklagten vom 23.03.2023 zutreffend anführt (vgl. ebda., S. 5-6), hat der Senat bereits in einem anderen Parallelfall zu Fragen einzelner Rügen zur materiellen Wirksamkeit angegriffener Beitragsanpassungen im Hinblick auf das "Treuhänder-Verfahren" Stellung bezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.03.2023 - 8 U 3056/22, r+s 2023, 320).

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit der Beitragserhöhung; Beschränkung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Im Übrigen genügt es, wenn sich die erforderliche Begründung aus einer Zusammenschau aller dem Versicherungsnehmer übersandten Unterlagen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2022 - IV ZR 337/20, NJW-RR 2022, 606 Rn. 31; OLG Dresden, BeckRS 2022, 4631).

    Rn. 10 2. a) Der Senat ist - insbesondere auch im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 09.02.2022 (IV ZR 337/20, Rn. 27-31 juris) - in Übereinstimmung mit dem Erstgericht der Auffassung, dass im Streitfall den gesetzlichen Erfordernissen - in ihrer differenzierenden Auslegung durch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung - Genüge getan ist (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2022, 15948) und die im vorliegenden Berufungsverfahren noch zur Überprüfung gestellten Beitragsanpassungen entweder nicht mehr entscheidungserheblich (Beitragsanpassungen 2013, 2015, 2016) oder aber rechtswirksam sind.

  • OLG Hamburg, 25.02.2022 - 9 U 96/21

    Private Krankenversicherung: Verjährung von Rückforderungsansprüchen; Wirksamkeit …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Namentlich aus dem Verweis auf § 8b AVB wird für einen Versicherungsnehmer hinreichend deutlich, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert für die Veränderung der Leistungsausgaben gibt und eine Erhöhung nur möglich ist, wenn die Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Schwellenwert überschritten hat (vgl. OLG Hamburg, VersR 2022, 565, 567).

    Namentlich aus dem Verweis auf § 8b AVB wird für einen Versicherungsnehmer hinreichend deutlich, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert für die Veränderung der Leistungsausgaben gibt und eine Erhöhung nur möglich ist, wenn die Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Schwellenwert überschritten hat (vgl. OLG Hamburg, VersR 2022, 565, 567).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Rn. 52 Zu weiteren - hier aber nicht entscheidungserheblichen - Einzelheiten des "Treuhänder-Verfahrens" nach § 155 Abs. 2 Satz 2 und 3 VAG bzw. § 12b Abs. 1a VAG a.F. im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall angegriffene Verwendung von Limitierungsmitteln bei der Beitragsgestaltung verweist der Senat auf die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (…Beschluss vom 21.02.2023 - 16 U 139/19, juris Rn. 60-98) und die dort mit großer Begründungstiefe herausgearbeiteten Anforderungen, die an die treuhänderische (und die etwa nachfolgende gerichtliche und sachverständige) Nachprüfung der limitierenden Maßnahmen zu stellen sind (insbesondere auch in Abgrenzung zu KG…, Urteil vom 08.02.2022 - 6 U 88/18, juris Rn. 64 ff. und zu OLG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt] und auch zu Franz/Püttgen, Die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung und deren gerichtlichen Überprüfung, VersR 2022, 1 ff.).
  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22
    Denn zur Stützung dieser Aussage hat sich der Bundesgerichtshof auf einen Aufsatz von Rixecker (ZfS 2018, 641, 645) bezogen, wo es unmissverständlich heißt, dass es dem Versicherungsnehmer in der Sache nur darauf ankommen könne und dürfe, "ob die Prämienanpassung in der Sache gerechtfertigt" sei.
  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs …

  • OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22

    Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist …

  • OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23

    Rückforderung von Prämienteilen in der privaten Krankenversicherung aufgrund …

  • OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung insbesondere im Hinblick …

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 20.10.2021 - IV ZR 148/20

    Private Krankenversicherung: Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers bei …

  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 20 U 128/22

    Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Krankenversicherung …

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1712/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und …

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2022 - 11 O 3715/22

    Feststellungsinteresse, Versicherungsvertragsgesetz, Vorläufige …

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1711/21

    Wirksamkeit einer Beitragserhöhung für eine private Krankenversicherung; …

  • BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Folge der Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgebotes ist, dass es dem Versicherer verwehrt ist, die Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen lediglich einseitig nur für bestimmte Personenkreise oder Tarife zu verwenden (…vgl. OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 85]; dem folgend OLG Nürnberg VersR 2023, 1498 [juris Rn. 53];… vgl. HK-VAG/Brand, § 155 Rn. 16;… ders. in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. Einl. Rn. 74;… BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 28a.2 [Stand: 1. Februar 2024];… Präve in Prölss/Dreher, VAG 13. Aufl. § 146 Rn. 26; Gerwins, NVersZ 2000, 353, 359; Reinhard, VersR 2003, 952, 957;… ähnlich auch Göertz in Kaulbach/Bähr/Pohlmann, VAG 6. Aufl. § 155 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung: Unvollständigkeit der …

    Trifft den Kläger als Versicherungsnehmer damit keine diesbezügliche Darlegungslast, so kann sich dieser mit einem schlichten Bestreiten der materiellen Richtigkeit und erst recht mit dem Bestreiten eines aus seiner Sicht für die materielle Richtigkeit erheblichen Teilaspekts begnügen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 43).

    Die Frage der Vollständigkeit der dem Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen kann durch die Zivilgerichte in Prämienanpassungsverfahren allerdings nicht isoliert - also wenn nicht gleichzeitig auch die Richtigkeit der versicherungsmathematischen Kalkulationen bestritten ist - überprüft werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 44; OLG Köln…, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, juris Rn. 13).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Frage, ob dem Treuhänder die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind, nicht die formelle oder materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung als solcher betrifft (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45), sondern das hierfür vorgesehene Verfahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 12; s. auch OLG Rostock…, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 140).

    Sollten dieser Umstände bekannt werden, wonach der Treuhänder die ihm obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, hätte diese einzuschreiten (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 55; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45).

    Rechtssystematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung sprechen jedenfalls nicht dafür, dass der Versicherungsnehmer die Wirksamkeit der Prämienanpassung allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 46;… OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 20).

    Entscheidend gegen die Annahme, der Versicherungsnehmer könne allein wegen der Unvollständigkeit der dem Treuhänder überlassenen Unterlagen im Prämienanpassungsstreit obsiegen, sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 47).

    Eine solche träte aber ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen eines Verfahrensfehlers, welcher sich auch nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers auf Grund und Höhe der Prämienanpassung nicht ausgewirkt hat, für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte (vgl. OLG Rostock…, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 137 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 48;… OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 25).

  • OLG Jena, 30.12.2024 - 4 U 178/23

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung der PKV durch Prämienerhöhung; Zur Existenz …

    Ist - wie hier - ausdrücklich nicht gleichzeitig die Richtigkeit der versicherungsmathematischen Kalkulationen bestritten, ist die Frage der Vollständigkeit der dem Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die Zivilgerichte in Prämienanpassungsverfahren nicht isoliert zu überprüfen (Senatsurteile vom 23.05.2024 - 4 U 248/23, vom 01.08.2024 - 4 U 996/22 und vom 19.09.2024 - 4 U 1319/22; so im Ergebnis auch OLG Köln…, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22 -, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 1 U 218/22 -, juris Rn. 18; OLG Dresden…, Urteil vom 28. Juni 2023 - 1 U 167/23 -, juris Rn. 23; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5. Juli 2023 - 11 U 24/23 -, juris 14 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 44 ff.).

    Rn. 27 (dd) Auch eine Auslegung des § 203 VVG ergibt, dass allein die Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen als solche dem Versicherungsnehmer keine Befugnis vermittelt, die Wirksamkeit der Prämienanpassung mit Erfolg zu beanstanden (Senatsurteil vom 23.05.2024 - 4 U 248/23; so auch OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn. 18 ff. und OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 46 ff.).

    Rn. 28 Der Wortlaut des § 203 VVG gibt keinen Aufschluss darüber, ob sich der Versicherungsnehmer im Prämienanpassungsstreit mit Erfolg auf die Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen berufen kann (vgl. Senatsurteil vom 23.05.2024 - 4 U 248/23; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn. 19 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 46).

    Rn. 29 Rechtssystematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte von § 203 VVG sprechen jedenfalls nicht dafür, dass der Versicherungsnehmer die Wirksamkeit der Prämienanpassung allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen könnte (vgl. Senatsurteil vom 23.05.2024 - 4 U 248/23; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn.20 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 46 f.).

    Rn. 31 Entscheidend gegen die Annahme, der Versicherer könne allein wegen der Unvollständigkeit der dem Treuhänder überlassenen Unterlagen im Prämienanpassungsstreit obsiegen, sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften (vgl. Senatsurteil vom 23.05.2024 - 4 U 248/23; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn. 24 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 47 ff.).

    Rn. 34 (ee) Auch verfassungsrechtliche Erwägungen gebieten es nicht, dem isoliert erhobenen Einwand unvollständiger Treuhänderunterlagen nachzugehen (vgl. Senatsurteil vom 23.05.2024 - 4 U 248/23; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 -, juris Rn. 30 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 8 U 3284/22 -, juris Rn. 51 f.).

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  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2022 - 11 O 3715/22

    Feststellungsinteresse, Versicherungsvertragsgesetz, Vorläufige …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2023 - 8 U 3284/22
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.10.2022, Aktenzeichen 11 O 3715/22, wird zurückgewiesen.

    Rn. 1 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.10.2022, Aktenzeichen 11 O 3715/22, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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