Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - I-8 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzthaftung wegen fehlerhaft zu hoher Dosierung eines Medikaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Patienten gegen einen Arzt auf Schmerzensgeld und Zahlung einer Rente wegen zukünftig verminderter Versorgungsansprüche aufgrund einer behaupteten Hypoxie nach Sedierung mit dem Medikament Dormicum; Zulässigkeit einer Leistungsklage im Hinblick auf einen ...
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 23.02.2006 - 5 O 391/04
- LG Wuppertal, 23.06.2006 - 5 O 391/04
- OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - I-8 U 36/06
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 8 U 36/06
Nach allgemeinen Grundsätzen hat ein Patient im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu beweisen, dass dem in Anspruch genommenen Arzt ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorgung zur Last zu legen ist, das eine bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482 = VersR 1987, 1089; VersR 1995, 539; ständige Rechtsprechung). - BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 8 U 36/06
Nach allgemeinen Grundsätzen hat ein Patient im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu beweisen, dass dem in Anspruch genommenen Arzt ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorgung zur Last zu legen ist, das eine bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482 = VersR 1987, 1089; VersR 1995, 539; ständige Rechtsprechung). - BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 8 U 36/06
Eine Haftung scheidet aus, weil sich schon nicht feststellen lässt, dass der "Eingriff" zur einer hypoxischen Hirnschädigung oder sonst zu einem Körper-/Gesundheitsschaden bei der Klägerin geführt hat (vgl. BGH NJW 1986, 1541). - BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch wegen Verletzungen von Vertragspflichten durch einen Steuerberater; Beaufsichtigung einer Begleichung der Forderung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ggüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als nebenvertragliche ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.04.2006 - 18 O 501/00
- OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 237/06
- BGH, 14.12.2009 - IX ZR 237/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- LG Köln, 28.04.2006 - 18 O 501/00
Voraussetzungen der Schadensersatzhaftung eines Steuerberaters wegen …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
1 .Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerinnen gegen das am 28.04.2006 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln -18 O 501/00 - werden zurückgewiesen.Rn. 28 das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.04.2006 - 18 O 501/00 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Rn. 37 den Beklagten unter Abänderung des Urteils der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.04.2006 - 18 O 501/00 - zu verurteilen, an die Klägerin zu 1) einen Betrag von 81.965,27 EUR und an die Klägerin zu 2) einen Betrag vom 81.279,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2000 zu zahlen.
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305; KG, MDR 2005, 859). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Die "Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens" gilt bei Verträgen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern jedenfalls dann, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters für den Mandanten nur eine einzige sinnvolle Entschlussmöglichkeit bestand, durch die der ihm entstandene steuerliche Nachteil vermieden worden wäre (vgl. BGH, NJW 1993, 3259; OLG Düsseldorf, GI 2003, 86).
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Rn. 48 aa) Den Steuerberater trifft eine Pflicht zur Belehrung, wenn konkrete Umstände erkennbar sind, nach denen dem Mandanten eine rechtliche oder tatsächliche Situation nicht bewusst ist und daraus ein Vermögensschaden entstehen kann (BGH, NJW 1998, 1486;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, 2006, Rn. 259). - BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96
Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Dazu muss die tatsächliche Gesamtvermögenslage derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Steuerberaters ergeben hätte (BGH, NJW 1998, 982). - BGH, 11.05.1995 - IX ZR 130/94
Pflichten des Steuerberaters zur Überwachung einer Maßnahme
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Scheitert beispielsweise die Anerkennung der Betriebsteilung (unter Ehegatten) im Wesentlichen an einer unzureichenden Durchführung der Betriebsteilung, weil sie nicht den Erfordernisses des sog. Fremdvergleichs entsprach, ist zu prüfen, ob der Berater während der tatsächlichen Durchführung der Betriebsteilung in dem gebotenen Maße begleitend beraten oder ob der Mandant sich der Beratung entzogen hat (BGH, NJW 1995, 2842;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 266, S. 190). - KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Anforderungen an die Individualisierung eines Mietzinsanspruchs im Mahnbescheid
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305; KG, MDR 2005, 859).
- OLG Köln, 12.08.2010 - 8 U 11/09
Aufzeigen des relativ sichersten Weges zu dem angestrebten steuerlichen Ziel als …
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, Urteile vom 29.11.2006 - 8 U 36/06; 17.08.2006 - 8 U 52/05;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510). - OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07
Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen …
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, Urteile vom 29.11.2006 - 8 U 36/06; 17.08.2006 - 8 U 52/05;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510). - LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Steuerberatervertrag - Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung
Indes hat der Steuerberater den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Erledigung des Auftrags auftauchenden steuerlichen Fragen zu belehren (OLG Köln, Urteil vom 29. November 2006 - 8 U 36/06 -, juris, Tz. 46).
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Rechtsprechung
| SG Neuruppin, 23.02.2009 - S 8 U 36/06 |
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 23.02.2009 - S 8 U 36/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - L 3 U 215/09
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