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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10471
OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22 (https://dejure.org/2024,10471)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2024 - 8 U 370/22 (https://dejure.org/2024,10471)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2024 - 8 U 370/22 (https://dejure.org/2024,10471)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
    Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einer "Korrekturfunktion" oder auch einem "Thermofenster im weiteren Sinne"

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Rn. 11 b) Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs fällt - unionsrechtlich vorgegeben - in den persönlichen Schutzbereich der § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 21).

    Das ergibt sich aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, weil die Verwendung einer Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig und nur unter den besonderen Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 54).

    Rn. 34 Die Beklagte hat die aus der Schutzgesetzverletzung folgende Verschuldensvermutung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 59) weder ausgeräumt noch einen unvermeidbaren Verbotsirrtum konkret dargelegt.

    Da es somit schon an der konkreten Darlegung eines Verbotsirrtums fehlt, kommt es nicht mehr darauf an, ob dieser unvermeidbar gewesen wäre oder ob sich die Beklagte auf eine hypothetische Genehmigung berufen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 65).

    Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 55 f.).

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines VW Tiguan …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Der Senat legt diese lineare Berechnungsmethode seiner Schätzung in ständiger Rechtsprechung zugrunde (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 53 ; Senat…, Urteil vom 11. Januar 2022 - 8 U 85/20 -, Rn. 41 ).

    Die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit 1, 6-Liter-Motor veranschlagt der Senat mit 250.000 km (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 53 ).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (BGH, Beschluss vom 28.01.2020, - VIII ZR 57/19 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegen nicht erst dann vor, wenn das KBA bezüglich des konkreten Fahrzeugtyps eine Rückrufaktion angeordnet hat (BGH, Beschluss vom 28.01.2020, a.a.O., Rn. 13).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Rn. 43 (1) Die Nutzungsentschädigung kann im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO ermittelt werden, indem der gezahlte Bruttokaufpreis für das Fahrzeug durch die voraussichtliche Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt geteilt und dieser Wert mit den gefahrenen Kilometern multipliziert wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, BGHZ 225, 316-352, juris Rn. 80).
  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Danach sind Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch erst dann und nur insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Dazu muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der vom Käufer dargelegten und erforderlichenfalls nachgewiesenen Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23 -, juris Rn. 14; Senat…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 48 f.).
  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Rn. 51 Auf der Grundlage des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV kann neben dem Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens eine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nicht verlangt werden (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2023 - VIa ZR 14/22 -, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 271/21

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Rn. 41 Der Senat schätzt die Höhe des dem Kläger entstandenen Vermögensschadens gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles innerhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Bandbreite (…vgl. BGH, a.a.O., Rn. 71 ff.) wie bei anderen als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewertenden Thermofenstern (vgl. hierzu u.a. Senat, Urteil vom 22. August 2023 - 8 U 271/21 -, juris Rn. 77 ) mit 10% des gezahlten Kaufpreises.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2023 - 8 U 104/21

    Dieselskandal: Voraussetzungen von Thermofenster und Verbotsirrtum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Dazu muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der vom Käufer dargelegten und erforderlichenfalls nachgewiesenen Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23 -, juris Rn. 14; Senat, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 48 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 8 U 85/20

    Sittenwidrige Schädigung durch Entwicklung und Einsatz einer so genannten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
    Der Senat legt diese lineare Berechnungsmethode seiner Schätzung in ständiger Rechtsprechung zugrunde (Senat…, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 53 ; Senat, Urteil vom 11. Januar 2022 - 8 U 85/20 -, Rn. 41 ).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des …

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21

    Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus …

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 8 U 291/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund der Verwendung eines …

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2021 - 8 U 12/20

    Sittenwidrige Schädigung durch Entwicklung und Einsatz eines so genannten …

  • LG Karlsruhe, 25.11.2025 - 24 O 17/24
    Insoweit wird auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 28. November 2023 (… 8 U 291/21 , juris Rn. 30 ff.; vgl. ferner Urteile vom 9. April 2024 - 8 U 370/22 , juris Rn. 20 ff;… vom 7. Mai 2024 - 8 U 8/22 , juris Rn. 48 ff.;… vom 5. März 2024 - 17 U 20/21 , juris Rn. 33 ) Bezug genommen, die auch im Streitfall Geltung beanspruchen.

    Die Beklagte hat die aus der Schutzgesetzverletzung folgende Verschuldensvermutung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 59) weder ausgeräumt, noch einen unvermeidbaren Verbotsirrtum konkret dargelegt (vgl. zu den Anforderungen OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2024 - 8 U 370/22 , juris Rn. 33 ff;… vom 7. Mai 2024 - 8 U 8/22 , juris Rn. 70 f.).

    Rn. 15 e. Zur Erwerbskausalität kann sich die Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV auf den im Streitfall unwiderlegten Erfahrungssatz stützen, dass sie den Kaufvertrag zu diesem Kaufpreis nicht geschlossen hätte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2024 - 8 U 370/22 , juris Rn. 38 ).

    Rn. 17 a. Die Höhe des der Klägerin entstandenen Vermögensschadens ist gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles innerhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Bandbreite (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 71 ff.) - wie bei anderen als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewertenden Thermofenstern (…vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 22. August 2023 - 8 U 271/21 , juris Rn. 77 ; vom 9. April 2024 - 8 U 370/22 , juris Rn. 41 ) - auf 10 % des gezahlten Kaufpreises zu schätzen.

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