Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 31; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; UStDV § 36; ; UStDV § 37; ; HGB § 125 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Steuerberaterhaftung bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbuchung von Spesenbelegen; Schadensersatz aus Hilfeleistung in Steuersachen; Prüfungspflicht eines Steuerberaters; Wissenszurechnung des Verhaltens eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Zurechnung der Kenntnis eines Organs; Aufklärungs- und Mitteilungspflicht ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.09.2001 - 7 O 249/00
- OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 73
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69
Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Ferner soll ein Steuerberater, auch wenn ihm kein Auftrag zur "Buchprüfung" erteilt war, dennoch dem Mandanten gegenüber vertraglich verpflichtet sein, auf etwaige Mängel der Buchführung, soweit sie ihm - im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit zur Fertigung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen - anhand der Bücher bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren, hinzuweisen (vgl. BGH WM 1971, 1206).Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306;… Späth, a.a.O. Rn. 490).
- OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306;… Späth, a.a.O. Rn. 490).Es mag zwar zutreffen, dass ein langjährig für einen Mandanten tätiger Steuerberater über den Rahmen des ihm erteilten Auftrages hinaus weitergehende Sorgfaltspflichten beispielsweise als Informationsbeschaffer, Krisenwarner und Betreuer zu erfüllen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1997, 613, 618).
- OLG Köln, 14.12.1990 - 19 U 283/89
Inanspruchnahme eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Denn es wäre zudem ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn man der Gemeinschuldnerin, die durch ihren Geschäftsführer bewusst Falschbuchungen verursacht hat, die Möglichkeit geben würde, ihren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, weil er im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer Angaben die Falschbuchungen nicht aufgedeckt hat ( § 242 BGB aus dem Gesichtspunkt "venire contra factum proprium"; vgl. OLG Köln, DStR 1991, 1675).Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675;… Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.;… Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
- BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675;… Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.;… Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.). - BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01
Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Bei Vertragsverletzungen muss es sich also um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2002, 2459, 2460). - OLG Hamburg, 06.05.1988 - 8 U 171/84
Steuerberatungsrecht; kein Schadensersatzanspruch bei Fälschung der Unterlagen …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675;… Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.;… Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 14.07.1982 - 25 U 275/81
Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
Demgegenüber kann der Steuerberater grundsätzlich aber auch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen, es besteht insbesondere keine Pflicht, nach evtl. Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 90; OLG München, GI 2002, 174;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rn. 299, 306;… Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Aufl., Rn. 490).
- OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10
Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden
Es gehört nicht zu den Pflichten eines Steuerberaters - Entsprechendes gilt für einen Wirtschaftsprüfer -, jede einzelne Buchung auf ihre materielle Richtigkeit in jedem Einzelfall zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Köln 2003, 316). - LG Köln, 10.12.2009 - 2 O 394/00
Schadensersatz bei Verschmelzung eines Insolvenzschuldners mit einer …
Rn. 104 Nach der Rechtsprechung und Literatur kommt bei vorsätzlichem Handeln auf Seiten der Gesellschaft und fahrlässigem Handeln des Abschlussprüfers eine Minderung der Haftung bis hin zum völligen Ausschluss gemäß § 254 BGB in Betracht (BGH NJWE-VHR 1998, 39f.; OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 - zitiert nach juris;… Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 323, Rdnr. 7; Hense in: Beck´…scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 323, Rdnr. 121f.;… Ebke in: Münchener Kommentar zum HGB, § 323, Rdnr. 62 m.w.N.).Gleichermaßen verhält es sich mit dem Urteil des OLG Köln vom 29.08.2002 (aaO), bei dem der Geschäftsführer der geprüften GmbH in erheblichem Umfang Gelder unterschlagen hatte.
- LG Bonn, 16.03.2005 - 2 O 7/01
Erfüllungsort für die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers
Im Hinblick auf das von den Beklagten in Bezug genommene Urteil des OLG Köln 8 U 5/02 möge der Kläger sich dazu äußern, ob er, wenn ja, in welchem der sechs Komplexe von (bedingt) vorsätzlichen Handeln der Beklagten ausgeht. - LG Arnsberg, 31.05.2007 - 4 O 28/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblicher durch den Steuerberater nicht …
Der Steuerberater darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm übergebenen Unterlagen vertrauen (OLG Köln v. 29.08.2002 - 8 U 5/02). - LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2009 - 6 O 11424/08
Abschlussprüfervertrag: Haftung des Abschlussprüfers im Verhältnis zum …
Es muss derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters oder vergleichbarer Personen, d. h. erst recht seiner Organe bedient, die Kenntnis und das kennen müssen dieser Personen gegen sich gelten lassen, also auch die Kenntnisse des Organs, das bei dem konkreten Ereignis, wie etwa eine Schädigung der Gesellschaft, für die Gesellschaft aufgetreten ist (OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002, Az.: 8 U 5/02).
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