Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.11.1998 - 8 U 59/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 901
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 03.02.2014 - 8 U 47/10
Stimmenkauf; Anteilskauf; Unternehmenskauf; culpa in contrahendo; Täuschung durch …
Rn. 226 Eine Haftung der Beklagten zu 7) gegenüber der Klägerin gem. §§ 823 Abs. 2, 840, 31 BGB i.V.m. § 323 HGB kommt nicht in Betracht, da die handelsrechtliche Vorschrift des § 323 HGB kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB darstellt (OLG Celle, Urteil vom 05.01.2000 - 3 U 17/99, NZG 2000, 613; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1998 - 8 U 59/98, NZG 1999, 901 (903);… Hopt/Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Auflage (2014), § 323 Rdn. 8 m.w.N.;… Staub/Habersack/Schürnbrand, HGB, 5. Auflage (2010), § 323 Rdn. 68).Zudem ließe die bloße Fehlerhaftigkeit von Jahresabschlüssen - selbst wenn sie erheblich wäre - nicht den Schluss zu, dass die Beklagten zu 8) und 9) mit Schädigungsvorsatz gehandelt haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1998 - 8 U 59/98, NZG 1999, 901 (903)).
- OLG Stuttgart, 29.09.2009 - 12 U 147/05
Haftung des Abschlussprüfers: Haftungsbegründende Kausalität zwischen Testaten …
a) Es kann offen bleiben, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines Sittenverstoßes (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 360, 365; BGH VersR 1987, 262; OLG Düsseldorf NZG 1999, 901) hinsichtlich der Durchführung der streitgegenständlichen Jahresabschlussprüfungen bei den Beklagten Ziff. 2 bis 4 in Person bzw. bei der Beklagten Ziff. 1 in Person eines Organs (§ 31 BGB) vorliegen. - OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 68/03
Darlegungspflicht bei Schadensersatzansprüchen gegen Abschlussprüfer
Die Abschlussprüfung erfordert dabei keine lückenlose Untersuchung, sondern ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des Fehlerrisikos auf der Grundlage von Stichproben vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NZG 1999, 901 unter V. 5.).Nur dann, wenn sich bei der Überprüfung des von der Gesellschaft bzw. deren Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Jahresabschlusses und Geschäftsberichts mit den berufsüblichen Methoden besondere Anhaltspunkte für Fehler ergeben, muss er diesen nachgehen (vgl. zusammenfassend OLG Düsseldorf NZG 1999, 901 unter VI.; s. auch OLG München GI 2002, 174, 178).
- OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04
Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung
Es würde der Wertung des § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB widersprechen, sollte jede Bank als möglicher Kreditgeber oder jeder Gesellschafter in den Schutzbereich des Prüfungsvertrags einbezogen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1998, NZG 1999, 901 ff.; Ebke/Scheel, WM 1991, 389, 395;… Erman, BGB , 11. Aufl., 2004, § 328 Rdn. 20). - OLG München, 04.02.2022 - 13 U 5010/21
Haftung des Abschlussprüfers einer Kapitalgesellschaft wegen Schäden eines Kunden …
§ 332 Abs. 1 HGB will lediglich gewährleisten, dass der Abschlussprüfer "ehrlich" das berichtet, was er festgestellt hat (OLG Düsseldorf NZG 1999, 901, 903). - OLG München, 02.02.2022 - 13 U 3241/21
Haftung des Abschlussprüfers einer Kapitalgesellschaft wegen Schäden eines Kunden …
§ 332 Abs. 1 HGB will lediglich gewährleisten, dass der Abschlussprüfer "ehrlich" das berichtet, was er festgestellt hat (OLG Düsseldorf NZG 1999, 901, 903).
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