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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33964
OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17 (https://dejure.org/2020,33964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.2020 - 8 U 71/17 (https://dejure.org/2020,33964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 8 U 71/17 (https://dejure.org/2020,33964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Werklohn für Arbeiten zur Sanierung von bühnentechnischen Einrichtungen; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel; Auslegung von AGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezugsgröße "Abrechnungssumme": Vertragsstrafenklausel nicht intransparent!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sanierung des Theaters im Pfalzbau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formulierung von Vertragsstrafen in Bauverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Teufel liegt im Detail ... (IBR 2021, 403)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Soweit die Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 verweist ( VII ZR 28/07, juris Rn. 11 ff.), ist ihr zwar zuzugestehen, dass dort eine Vertragsstrafenklausel als unwirksam angesehen worden ist, weil in ihr die Bezugsgrößen "Auftragssumme" und "Schlussrechnungssumme" verwendet wurden und daher die Bemessungsgrundlage nicht eindeutig bestimmt war.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 ( VII ZR 28/07, juris Rn. 11 ff.) geht bei einer ähnlichen Fallgestaltung wie der vorliegenden nicht auf die damals geltende Vorgängernorm des § 305c Abs. 2 BGB in § 5 AGBG ein, so dass ein Bedarf zur Klarstellung besteht.

  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 43/15

    Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte: …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Im Werkvertragsrecht stellt die Abnahme des Bestellers gemäß § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB die Annahme als Erfüllung dar (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - VII ZR 43/15, juris Rn. 29).

    Der Schuldner soll auf diese Weise Klarheit haben, ob die Vertragsstrafe noch geltend gemacht wird, und nicht Gefahr laufen, noch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - VII ZR 43/15, juris Rn. 33).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Daher ist eine Klausel, die eine Vertragsstrafe für den Fall des Verzugs des Auftragnehmers vorsieht, ohne deutlich zu machen, auf welche Vertragspflichten sich der Verzug bezieht, nach § 307 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 212/07, juris Rn. 43).
  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Denn nur, wenn keine der möglichen Auslegungsalternativen der Inhaltskontrolle zum Opfer fällt, setzt sich diejenige Alternative durch, die den Kunden am meisten begünstigt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 222/15, juris Rn. 39 ff.;… MünchKommBGB/Basedow, 8. Aufl., § 305c Rn. 51;… Jurgeleit in Kniffka/Koebele/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 2. Teil Rn. 196 jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in AGB des Auftraggebers eines Bauvertrages auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss und eine unangemessen hohe Vertragsstrafe, die zur Nichtigkeit der Vertragsklausel nach § 307 Abs. 1 BGB führt, anzunehmen ist, wenn die Vertragsstrafe für die verzögerte Fertigstellung 5 % der Auftragssumme überschreitet (BGH, Versäumnisurteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, juris Rn. 58;… Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 133/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 133/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in AGB des Auftraggebers eines Bauvertrages auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss und eine unangemessen hohe Vertragsstrafe, die zur Nichtigkeit der Vertragsklausel nach § 307 Abs. 1 BGB führt, anzunehmen ist, wenn die Vertragsstrafe für die verzögerte Fertigstellung 5 % der Auftragssumme überschreitet (…BGH, Versäumnisurteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, juris Rn. 58; Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 133/11, juris Rn. 19).
  • OLG Köln, 23.12.2011 - 19 U 24/11

    Angemessenheit eines Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Aus der in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 23. Dezember 2011 - I-19 U 24/11, juris Rn. 41) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts, da dort die von der Vertragsstrafeklausel in Bezug genommene "Schlussrechnungssumme" klar als Netto-Schlussrechnungssumme auszulegen war.
  • BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Das gilt sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, selbst wenn es dabei um Privatgutachten geht (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - VI ZR 170/08, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 249/96

    Bestehen der Nachbesserungsverpflichtung des Unternehmers bei Vorschlag einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das Landgericht dabei insbesondere nicht den Mangelbegriff verkannt und ist auch nicht von der angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - VII ZR 249/96, juris Rn. 16) abgewichen.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17
    Die zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1387 ) betrifft einen anderen Fall.
  • OLG Brandenburg, 28.01.2019 - 3 U 157/17

    Schadensersatzansprüche eines Kapitalanlegers

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.08.2017, 8 U 71/17) und des OLG Stuttgart (Protokoll vom 15.12.2015, 12 U 100/15) ab.
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