Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 160 Abs 1 AO
Provisionsansprüche aus einem sog. Affiliate-Partnerprogramm im Internet: Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung - affiliateundrecht.de
Merchant hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Affiliate auf Benennung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Merchant hat keinen Auskunftsanspruch gegen Affiliate, den wirtschaftlich Berechtigten zu erfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.08.2015 - 309 O 197/14
- OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
- OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1372
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.11.1998 - I R 108/97
Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Es ist das Risiko der Beklagten, wenn die Klägerin die tatsächlichen Empfänger der Leistungen nicht bekannt geben möchte (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).Jeder Steuerpflichtige, der sich auf Geschäfte mit auf den Seychellen ansässigen Gesellschaften einlässt, ist sich der Gefahr bewusst bzw. müsste sich der Gefahr bewusst sein, dass auf den Seychellen ansässige Gesellschaften nicht selten zur Umgehung der Steuerpflicht von Inländern eingeschaltet werden (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).
- FG Köln, 06.03.2003 - 13 K 301/01
Benennungsverlangen bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen (Commercial Papers) …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Der Steuerpflichtige hätte sich auf ein solches Geschäft gar nicht erst einlassen müssen (vgl. FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 30 zitiert nach juris).
- FG Düsseldorf, 29.10.2002 - 6 K 5596/99
Empfängerbenennung; Zinszahlung; Sparbrief; Kontenwahrheit; Treuhänder; …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).
- BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85
Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (…vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).
- BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
"Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Nur ausnahmsweise kann nach Treu und Glauben für den Schuldner eine Auskunftspflicht bestehen, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, Urt. v. 13.12.2001 - I ZR 44/99, Rn.22, 23, zit. nach juris;… Palandt-Ellenberger, BGB, 75.Aufl., § 260 Rn. 4). - FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 202/04
Abgabenordnung: Zur Gewinnkorrektur nach § 160 AO und zur Gewinnhinzuschätzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).
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Rechtsprechung
| KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 516 Abs 3 ZPO, § 524 Abs 3 ZPO
Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung unzulässiger Anschlussberufung - IWW
§ 524 Abs. 3 ZPO
Kostengrundentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 524 Abs. 3
Kosten der Anschlussberufung nach Rücknahme der Hauptberufung - Wolters Kluwer
Kosten der Anschlussberufung nach Rücknahme der Hauptberufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Kann teuer werden: Die nicht begründete (und zu früh eingelegte) Anschlussberufung
Verfahrensgang
- LG Berlin - 32 O 498/13
- KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 128
- MDR 2015, 1032
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen …
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Denn die Anschlussberufung ist kein eigenständiges Rechtsmittel, sondern nur ein Angriff innerhalb des vom Berufungskläger eingelegten Rechtsmittels (s. BGH, Beschl. v. 07.02.2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Tz 7; Beschl. v. 26.01.2005 - XII ZB 163/04,NJW-RR 2005, 727, bei Juris Tz 5).Rn. 3 Die Kostentragungspflicht des Berufungsklägers nach § 516 Abs. 3 ZPO erstreckt sich jedoch nicht auf die Kosten der Anschlussberufung, wenn diese unzulässig ist, so dass in diesem Fall eine Quotelung vorzunehmen ist (s. BGH NJW-RR 2007, 786 Tz 8; BGH NJW-RR 2005, 727; BGHZ 4, 229, 240;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 524 Rn 43).
- BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Denn die Anschlussberufung ist kein eigenständiges Rechtsmittel, sondern nur ein Angriff innerhalb des vom Berufungskläger eingelegten Rechtsmittels (s. BGH, Beschl. v. 07.02.2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Tz 7; Beschl. v. 26.01.2005 - XII ZB 163/04,NJW-RR 2005, 727, bei Juris Tz 5).Rn. 3 Die Kostentragungspflicht des Berufungsklägers nach § 516 Abs. 3 ZPO erstreckt sich jedoch nicht auf die Kosten der Anschlussberufung, wenn diese unzulässig ist, so dass in diesem Fall eine Quotelung vorzunehmen ist (s. BGH NJW-RR 2007, 786 Tz 8; BGH NJW-RR 2005, 727; BGHZ 4, 229, 240;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 524 Rn 43).
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Die durch den Anschluss verursachten Mehrkosten stellen in einem weiteren Sinne durch das Rechtsmittel entstandene Kosten dar (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1951 - GSZ 2/51, BGHZ 4, 229, 239, bei Juris Tz 14).Rn. 3 Die Kostentragungspflicht des Berufungsklägers nach § 516 Abs. 3 ZPO erstreckt sich jedoch nicht auf die Kosten der Anschlussberufung, wenn diese unzulässig ist, so dass in diesem Fall eine Quotelung vorzunehmen ist (s. BGH NJW-RR 2007, 786 Tz 8; BGH NJW-RR 2005, 727; BGHZ 4, 229, 240;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 524 Rn 43).
- OLG Köln, 17.01.2003 - 5 U 5/03
Unwirksame Anschlussberufung
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Dies folgt bereits daraus, dass es bis zur Berufungsrücknahme mangels Begründung gemäß § 524 Abs. 3 ZPO an einer zulässigen Anschlussberufung fehlte (wie OLG Köln, 17. Januar 2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879).Wartet der Berufungsbeklagte die Berufungsbegründung nicht ab, bevor er sich anschließt, und begründet er die Anschlussberufung nicht sogleich, so hat er das darin liegende Risiko zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 17.01.2003 -5 U 5/03, NJW 2003, 1879; LG Bonn, Beschl. v. 30.10.2006 -8 S 101/06, bei Juris).
- BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Es liegt nahe, in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten, zu sehen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992 unter II.2.; Beschl. v. 01.04.2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Tz 8 f.; Beschl. v. 03.07.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 33723 Tz 7, jeweils zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3200 bei unter diesen Umständen verfrühter Stellung eines Berufungszurückweisungsantrags), und dies bei der Kostenentscheidung nach § 516 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212, bei Juris Tz 16: missbräuchliche Einlegung der Anschlussberufung). - BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07
Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines …
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Es liegt nahe, in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten, zu sehen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992 unter II.2.; Beschl. v. 01.04.2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Tz 8 f.; Beschl. v. 03.07.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 33723 Tz 7, jeweils zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3200 bei unter diesen Umständen verfrühter Stellung eines Berufungszurückweisungsantrags), und dies bei der Kostenentscheidung nach § 516 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212, bei Juris Tz 16: missbräuchliche Einlegung der Anschlussberufung). - BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Es liegt nahe, in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten, zu sehen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992 unter II.2.; Beschl. v. 01.04.2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Tz 8 f.; Beschl. v. 03.07.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 33723 Tz 7, jeweils zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3200 bei unter diesen Umständen verfrühter Stellung eines Berufungszurückweisungsantrags), und dies bei der Kostenentscheidung nach § 516 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212, bei Juris Tz 16: missbräuchliche Einlegung der Anschlussberufung). - BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02
Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Anders als für die Berufung, bei der eigenständige Fristen zur Einlegung (§ 517 ZPO) und zur Begründung (§ 520 Abs. 2 ZPO) laufen, verlangt das Gesetz für die Anschlussberufung eine Begründung "in der Anschlussschrift selbst" (so BGH, Beschl. v. 30.04.2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388). - OLG Koblenz, 10.07.2014 - 3 U 1415/13
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Es liegt nahe, in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten, zu sehen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992 unter II.2.; Beschl. v. 01.04.2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Tz 8 f.; Beschl. v. 03.07.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 33723 Tz 7, jeweils zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3200 bei unter diesen Umständen verfrühter Stellung eines Berufungszurückweisungsantrags), und dies bei der Kostenentscheidung nach § 516 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212, bei Juris Tz 16: missbräuchliche Einlegung der Anschlussberufung). - LG Bonn, 30.10.2006 - 8 S 101/06
Begründung der Anschlussberufung
Auszug aus KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Wartet der Berufungsbeklagte die Berufungsbegründung nicht ab, bevor er sich anschließt, und begründet er die Anschlussberufung nicht sogleich, so hat er das darin liegende Risiko zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 17.01.2003 -5 U 5/03, NJW 2003, 1879; LG Bonn, Beschl. v. 30.10.2006 -8 S 101/06, bei Juris).
- BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22
Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach …
Zwar hat der Senat auch über diesen Antrag infolge der Rücknahme der Beschwerde nicht mehr zu entscheiden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind dem Rechtsmittelführer allerdings die Kosten des Anschlussrechtsmittels dann nicht aufzuerlegen, wenn das Anschlussrechtsmittel von "vornherein unzulässig" war (…BGH, NJW-RR 2007, 786 Rn. 8; vgl. auch KG, Beschluss vom 25. Juni 2015, 8 U 92/15, NJW-RR 2016, 128 Rn. 3;… Heßler in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 524 Rn. 41;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 524 Rn. 31a). - BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22 Zwar hat der Senat auch über diesen Antrag infolge der Rücknahme der Beschwerde nicht mehr zu entscheiden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind dem Rechtsmittelführer allerdings die Kosten des Anschlussrechtsmittels dann nicht aufzuerlegen, wenn das Anschlussrechtsmittel von "vornherein unzulässig" war (…BGH, NJW-RR 2007, 786 Rn. 8; vgl. auch KG, Beschluss vom 25. Juni 2015, 8 U 92/15, NJW-RR 2016, 128 Rn. 3;… Heßler in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 524 Rn. 41;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 524 Rn. 31a).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 242; AO § 160 Abs. 1
Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung im Sinne des § 160 Abs. 1 AO - rechtsportal.de
BGB § 242 ; AO § 160 Abs. 1
Auskunftsansprüche des Schuldners einer vertraglichen Zahlung hinsichtlich des tatsächlichen Zahlungsempfängers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.08.2015 - 309 O 197/14
- OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
- OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.11.1998 - I R 108/97
Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Es ist das Risiko der Beklagten, wenn die Klägerin die tatsächlichen Empfänger der Leistungen nicht bekannt geben möchte (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).Jeder Steuerpflichtige, der sich auf Geschäfte mit auf den Seychellen ansässigen Gesellschaften einlässt, ist sich der Gefahr bewusst bzw. müsste sich der Gefahr bewusst sein, dass auf den Seychellen ansässige Gesellschaften nicht selten zur Umgehung der Steuerpflicht von Inländern eingeschaltet werden (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).
- FG Köln, 06.03.2003 - 13 K 301/01
Benennungsverlangen bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen (Commercial Papers) …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Der Steuerpflichtige hätte sich auf ein solches Geschäft gar nicht erst einlassen müssen (vgl. FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 30 zitiert nach juris).
- FG Düsseldorf, 29.10.2002 - 6 K 5596/99
Empfängerbenennung; Zinszahlung; Sparbrief; Kontenwahrheit; Treuhänder; …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).
- BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85
Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris;… FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (…vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).
- BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
"Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Nur ausnahmsweise kann nach Treu und Glauben für den Schuldner eine Auskunftspflicht bestehen, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, Urt. v. 13.12.2001 - I ZR 44/99, Rn. 22, 23, zit. nach juris;… Palandt-Ellenberger, BGB , 75.Aufl., § 260 Rn. 4). - FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 202/04
Abgabenordnung: Zur Gewinnkorrektur nach § 160 AO und zur Gewinnhinzuschätzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2016 - 8 U 92/15
Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (…vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris;… FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris;… FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.09.2015 - 8 U 92/15 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.03.2015 - 11 O 100/14
- OLG Karlsruhe, 10.09.2015 - 8 U 92/15
- BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15
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