Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 26.02.1991 - KHO 19/90
- OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Der Senat schließt sich insoweit der neueren Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes zu § 139 Abs. 3 FGO (Beschluß vom 6.3.1990, JurBüro 1990, 1452 ) auch für das Zivilverfahren an. - OLG Bamberg, 10.05.1991 - 6 W 7/91
Notwendigkeit der Einschaltung von Verkehrsanwälten für die Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem 1., 5. und 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluß vom 10.5.1991 6 W 7/91 , Beschluß vom 15.5.1991 5 W 8/91 , Beschluß vom 18.6.1991 1 W 25/91 ) und verweist hinsichtlich der Darstellung des Meinungsstandes insbesondere auf den Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991. - OLG Bamberg, 15.05.1991 - 5 W 8/91
Umsatzsteuer als "notwendige Kosten" bei Vorsteuerabzugsberechtigung
Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem 1., 5. und 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluß vom 10.5.1991 6 W 7/91 , Beschluß vom 15.5.1991 5 W 8/91 , Beschluß vom 18.6.1991 1 W 25/91 ) und verweist hinsichtlich der Darstellung des Meinungsstandes insbesondere auf den Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991. - OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem 1., 5. und 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluß vom 10.5.1991 6 W 7/91 , Beschluß vom 15.5.1991 5 W 8/91 , Beschluß vom 18.6.1991 1 W 25/91 ) und verweist hinsichtlich der Darstellung des Meinungsstandes insbesondere auf den Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991.
- OLG Bamberg, 02.08.1991 - 3 W 34/91
Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erstattungsfähigkeit der …
Dieser Meinung folgt der Senat jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - die Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei, nämlich ihre Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG sowie die Zugehörigkeit des Rechtsstreits zum Unternehmensbereich i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG , keinem Zweifel unterliegt und Ausnahmen, z.B. nach § 19 UStG , weder dargetan noch ersichtlich sind (ebenso die nunmehr einhellige Rechtsprechung der anderen Senate des OLG Bamberg, Beschlüsse vom 10.5.1991 6 W 7/91, 15.5.1991 5 W 8/91, 18.6.1991 1 W 25/91, 24.6.1991 8 W 16/91 und 12.7.1991 4 W 48/91 unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung). - OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein nicht Gegenstand der mündlichen …
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91).
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