Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 37; ; ZPO § 95; ; ZPO § 145; ; ZPO § 281 Abs. 2; ; GVG § 98; ; GVG § 98 Abs. 1; ; GVG § 102; ; GVG § 102 S. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit eines Gerichts bei Vorliegen einer bindenden Verweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07 (1)
- LG Köln, 21.12.2007 - 22 O 623/06
- OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
- OLG Köln, 01.07.2008 - 8 W 23/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.01.2006 - X ARZ 367/05
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts nach bindenden Verweisungen …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Die Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist nach ganz überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, nicht mehr nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich, wenn gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bindende Verweisungen ergangen sind (BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 f.; BayObLG MDR 1992, 803).Denn maßgeblicher Sinn und Zweck der in § 102 S. 2 GVG ausgesprochenen Bindungswirkung ist es ebenso wie im Fall des § 281 Abs. 2 ZPO (hierzu BGH NJW 2006, 699 f., m. w. N.), unnötige Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden (…vgl. Zöller/Gummer, a. a. O., § 102 GVG Rdn. 5).
Es liegt hier auch kein Ausnahmefall vor (hierzu BGH NJW 2006, 699 f.), die grundsätzlich bestehenden Bindungswirkung nicht greifen zu lassen.
Dem Verweisungsbeschluss fehlte nur dann die Bindungswirkung, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 102 GVG ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Köln NJW-RR 2002, 426 f.;… Zöller/Gummer, a. a. O., § 102 GVG Rdnrn. 5 f.; jew. m. w. N.).
- BayObLG, 20.10.1998 - 1Z AR 75/98
Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf das selbständige Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine gemeinschaftliche Klage gegen mehrere Beklagte, die nur im Verhältnis zu einem Prozessgegner eine Handelssache darstellt, nicht vor der Kammer für Handelssachen, sondern nur vor der Zivilkammer erhoben werden kann; damit die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gegeben ist, muss die ganze Streitsache die Eigenschaft einer Handelssache gemäß § 95 ZPO haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1010 f.; OLG Düsseldorf MDR 1996, 524 f.; OLG Frankfurt NJW 1992, 2900 f.;… Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 95 GVG Rdn. 2;… Kissel, GVG, 3. Aufl., § 97 Rdn. 4). - OLG Düsseldorf, 07.06.2002 - 19 Sa 32/02
Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei bindender Verweisung
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Die Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist nach ganz überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, nicht mehr nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich, wenn gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bindende Verweisungen ergangen sind (BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 f.; BayObLG MDR 1992, 803).
- OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 20 AR 92/92
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine gemeinschaftliche Klage gegen mehrere Beklagte, die nur im Verhältnis zu einem Prozessgegner eine Handelssache darstellt, nicht vor der Kammer für Handelssachen, sondern nur vor der Zivilkammer erhoben werden kann; damit die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gegeben ist, muss die ganze Streitsache die Eigenschaft einer Handelssache gemäß § 95 ZPO haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1010 f.; OLG Düsseldorf MDR 1996, 524 f.; OLG Frankfurt NJW 1992, 2900 f.;… Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 95 GVG Rdn. 2;… Kissel, GVG, 3. Aufl., § 97 Rdn. 4). - BayObLG, 14.04.1992 - 1Z AR 17/92
Gericht; Bestimmung; Zuständigkeit; Bindend; Verweisung
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Die Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist nach ganz überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, nicht mehr nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich, wenn gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bindende Verweisungen ergangen sind (BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 f.; BayObLG MDR 1992, 803). - OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 19 Sa 63/95
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine gemeinschaftliche Klage gegen mehrere Beklagte, die nur im Verhältnis zu einem Prozessgegner eine Handelssache darstellt, nicht vor der Kammer für Handelssachen, sondern nur vor der Zivilkammer erhoben werden kann; damit die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gegeben ist, muss die ganze Streitsache die Eigenschaft einer Handelssache gemäß § 95 ZPO haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1010 f.; OLG Düsseldorf MDR 1996, 524 f.; OLG Frankfurt NJW 1992, 2900 f.;… Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 95 GVG Rdn. 2;… Kissel, GVG, 3. Aufl., § 97 Rdn. 4). - OLG Köln, 08.02.2001 - 5 W 19/01
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
Dem Verweisungsbeschluss fehlte nur dann die Bindungswirkung, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 102 GVG ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Köln NJW-RR 2002, 426 f.;… Zöller/Gummer, a. a. O., § 102 GVG Rdnrn. 5 f.; jew. m. w. N.).
- BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Rn. 35 a) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist nach allgemeiner Meinung grundsätzlich (entsprechend) anwendbar, wenn nach der gesetzlich geregelten gerichtsinternen Zuständigkeit für einen Streitgenossen die Kammer für Handelssachen gemäß §§ 94, 95 GVG und für einen anderen die Zivilkammer zuständig ist (…vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1010 [juris Rn. 19]; OLG München…, Beschluss vom 4. April 2019, 34 AR 50/19, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 14. Mai 2007, 8 W 23/07, juris Rn. 2; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 2 W 211/02, NJW-RR 2003, 1650; OLG Koblenz…, Beschluss vom 7. August 1997, 4 SmA 8/97, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 1996, 19 Sa 63/95, MDR 1996, 524; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 1992, 20 AR 92/92, NJW 1992, 2900;… Toussaint in BeckOK ZPO, 44. Ed. Stand: 1. März 2022, § 36 Rn. 17.2;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 10, 20;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl. 2022, § 36 Rn. 14;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 36 Rn. 19;… Becker in Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl. 2022, § 36 Rn. 20 Stichwort "Funktionelle Zuständigkeit";… Chasklowicz in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 36 Rn. 16;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 25;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 36 Rn. 9;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 4).Rn. 40 Ob unter diesem Gesichtspunkt bereits vor Klageerhebung und in Unkenntnis dessen, ob ein solcher Antrag auf Teilverweisung gestellt werden wird, ein Rechtsschutzbedürfnis für die vorbeugende Bestimmung der für den Rechtsstreit einheitlich funktionell zuständigen Kammer besteht, muss der Senat mangels eigener Zuständigkeit ebenso wenig entscheiden wie die Frage, ob - mit der vorherrschenden Meinung - in einer solchen Konstellation nur eine Bestimmung der Zivilkammer in Betracht kommt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Mai 2007, 8 W 23/07, juris Rn. 2; OLG Schleswig…, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 2 W 211/02, NJW-RR 2003, 1650 [juris Rn. 8]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 1996, 19 Sa 63/95, MDR 1996, 524; OLG Frankfurt a. M., NJW 1992, 2900; auch BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 2005, 1Z AR 001/05 und v. 6. Juli 2004, 1Z AR 069/04, beide unveröffentlicht;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 17.2;… Lückemann in Zöller, ZPO, GVG § 95 Rn. 2;… Wittschier in Musielak/Voit, ZPO, GVG § 95 Rn. 3;… Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, GVG § 95 Rn. 3;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, GVG § 95 Rn. 1;… Eymelt-Niemann in Kern/Diehm, ZPO, GVG § 95 Rn. 3; Gaul, JZ 1984, 57 [59];… a. M. Pernice in BeckOK GVG, 14. Ed. Stand: 15. Februar 2022, § 94 Rn. 5; Cuypers, MDR 2009, 657).
- OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von …
Bei einer solchen subjektiven Klagehäufung kann im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen, auch nur die Zivilkammer als der für alle Prozessrechtsverhältnisse zuständige Spruchkörper bestimmt werden (OLG Frankfurt NJW 1992, 2900; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 1650; OLG Köln OLGR 2008, 572). - LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
Zuständigkeitsbestimmung: Klage gegen mehrere Beklagte bei einer Handelssache nur …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; ZPO § 91; ; RpflG § 11 Abs. 2; ; RpflG § 11 Abs. 2 S. 3; ; RVG § 15; ; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einlegung einer befristeten Erinnerung; Kostenfestsetzung hinsichtlich eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens; Einordnung eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens als besondere Angelegenheit
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
- LG Köln, 21.12.2007 - 22 O 623/06
- OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
- OLG Köln, 01.07.2008 - 8 W 23/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Der Rechtsbehelf ist als befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG an sich statthaft (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2000, 141, Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 104 Rn. 10 m. w. N.) sowie fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig.Für den hier gegebenen Fall, dass eine Zuständigkeitsbestimmung abgelehnt wird, oder für den Fall, dass ein entsprechender Antrag zurückgenommen wird, ist in dem im Erinnerungsverfahren angeführten Beschluss des OLG Köln vom 13.03.2007 (OLG Report 2007, 495) entschieden worden, dass ein zurückgewiesenes oder durch Rücknahme des Antrags erledigtes dort vorgeschaltetes - Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO - anders als ein mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenes Verfahren - kostenrechtlich nicht zur Hauptsache gehört und sich als "besondere Angelegenheit" im Sinne von § 15 RVG darstellt (unter Bezugnahme auf die vorzitierte Entscheidung des BGH; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, 141; sowie die dem Beschluss des OLG Köln vom 13.03.2007 zitierten Nachweise auch zur anderen Auffassung).
Die Entscheidungen, die eine Kostenerstattung zulassen (etwa OLG Köln, OLG-Report 2007, 495; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; BayObLG NJW-RR 2000, 141; jeweils m. w. N.), stehen dem Vorstehenden nicht entgegen.
- BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Der Senat hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 1987, 735) mit Beschluss vom 14.05.2007, mit dem der Antrag nach § 36 ZPO zurückgewiesen worden ist, dem Kläger nach § 91 ZPO die Verfahrenskosten auferlegt.Auch steht die Sicht des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach im Falle der Ablehnung oder der Zurücknahme des Bestimmungsantrags über die Kosten des Bestimmungsverfahrens zu entscheiden und dem Antragsgegner die Möglichkeit einzuräumen ist, die durch die Stellung des unbegründeten oder des zurückgenommen Antrags entstandenen Kosten erstattet zu erhalten (BGH MDR 1987, 735).
- OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Die Entscheidungen, die eine Kostenerstattung zulassen (etwa OLG Köln, OLG-Report 2007, 495; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; BayObLG NJW-RR 2000, 141; jeweils m. w. N.), stehen dem Vorstehenden nicht entgegen.
- OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05
Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Die Entscheidungen, die eine Kostenerstattung zulassen (etwa OLG Köln, OLG-Report 2007, 495; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; BayObLG NJW-RR 2000, 141; jeweils m. w. N.), stehen dem Vorstehenden nicht entgegen. - OLG Köln, 20.08.2007 - 5 W 129/06
Statthaftigkeit einer befristeten Erinnerung gegen einen …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Dies gilt allerdings nicht, wenn das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO im Rahmen eines bereits anhängigen Rechtsstreits betrieben wird, wie es hier der Fall ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2007 - 5 W 129/06 - insoweit auch OLG München, Rechtspfleger 2007, 577 und Beschluss vom 21.09.2007 - 11 W 2271/07 - OLG Dresden, Rechtspfleger 2006, 44 f. m.w.N). - OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07
Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Dies gilt allerdings nicht, wenn das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO im Rahmen eines bereits anhängigen Rechtsstreits betrieben wird, wie es hier der Fall ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2007 - 5 W 129/06 - insoweit auch OLG München, Rechtspfleger 2007, 577 und Beschluss vom 21.09.2007 - 11 W 2271/07 - OLG Dresden, Rechtspfleger 2006, 44 f. m.w.N).
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10
Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung
Rn. 5 Dementsprechend geht die mittlerweile herrschende Rechtsprechung und Lehre davon aus, dass auch ein durch Rücknahme oder Antragszurückweisung endendes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren jedenfalls dann keinen anwaltlichen Gebührenanspruch auslöst, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Hauptsacheverfahren bereits rechtshängig ist und die Antragsgegner im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durch dieselben Anwälte vertreten werden wie im Hauptsacheverfahren (OLG München, Beschluss vom 13.6.2007, 31 AR 79/07 - in ausdrücklicher Abkehr von der anderslautenden Rechtsprechung des früher für die Bestimmungsverfahren zuständigen BayObLG sowie Beschluss vom 21.9.2007, 11 W 2271/07; OLG Dresden, Beschluss vom 14.7.2005, 1 AR 120/04; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2007, 8 W 23/07 ; Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 13 "Bestimmung des zuständigen Gerichts"; Mock in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 49; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 19 Rdnr. 45; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 41. Bei der im Antrag für die Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 28.3.2006, 4 SmA 48/05 stand zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung noch nicht fest, ob überhaupt ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird; ebenso wohl bei der Entscheidung des 5. Zivilsenates des OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.07.2008 - 8 W 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07
- LG Köln, 21.12.2007 - 22 O 623/06
- OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
- OLG Köln, 01.07.2008 - 8 W 23/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83
Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs
Auszug aus OLG Köln, 01.07.2008 - 8 W 23/07
Denn die Gegenvorstellung unterscheidet sich von der Beschwerde nur durch die fehlende Anrufung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGH NJW-RR 86, 737).
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