Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2021 - 8 W 274/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57353
OLG Stuttgart, 11.11.2021 - 8 W 274/21 (https://dejure.org/2021,57353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2021 - 8 W 274/21 (https://dejure.org/2021,57353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2021 - 8 W 274/21 (https://dejure.org/2021,57353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Erstreckung des Ehenamens auf den Geburtsnamen des Kindes nach erfolgter Namensänderung der Eltern

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 1355; BGB § 1617c; BGB § 1618; EGBGB Art. 10
    Natürliche Personen --> Namensrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1095
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 06.09.2007 - 20 W 19/07

    Familienname eines gemischt nationalen Kindes: Rechtswahl anlässlich der Geburt …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2021 - 8 W 274/21
    Zumindest sei mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 06. September 2007 - 20 W 19/07) eine erneute Rechtswahl zur Änderung oder Anpassung der Namensführung des Kindes dann zuzulassen, wenn dies nach Sinn und Zweck der Rechtswahlbefugnis geboten erscheine.

    Rn. 19 Nach anderer Auffassung kommt § 1617c BGB nur zur Anwendung, wenn für den Kindesnamen deutsches Recht anwendbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2007 - 20 W 19/07 Tz. 11;… Wagenitz/Bornhofen, FamNamG 1994, Art. 10 EGBGB, Rn. 10;… Hausmann in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019 Updatestand 31.05.202, Art. 10 EGBGB, Rn. 312;… Lipp in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, Art. 10 EGBGB, Rn. 173; Kraus, StAZ 2002, 176, 177).

    Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 06.09.2007 - 20 W 19/07.

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2024 - 14 W 57/22

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags nach Angleichung der Namensführung an …

    Aus diesem Grund soll eine Rechtswahl nach überwiegender Meinung sogar mehrfach möglich sein, dies jedenfalls in dem Fall, in dem eine Änderung der Umstände, zum Beispiel die Änderung des Familiennamens der Eltern, eingetreten ist ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2021 - 8 W 274/21 , Rn. 22 ff. mit ausführlichen Nachweisen zum Streitstand, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 06.09.2007 - 20 W 19/07, Rn. 12, juris;… BeckOGK/Kroll-Ludwigs, a. a. O. EGBGB Art. 10 Rn. 76;… Staudinger/Hausmann a.a.O, EGBGB Art. 10 Rn. 396).
  • KG, 14.07.2026 - 1 W 243/25

    Namensrechtliche Erklärungen unterliegen aus Gründen der Rechtssicherheit …

    Rn. 16 Ob die Änderung der maßgeblichen Rechtsvorschriften den Fällen gleichzusetzen ist, in denen vereinzelt eine erneute Rechtswahl für zulässig erachtet worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2025, 755, 756; OLG Stuttgart, FamRZ 2022, 1095, 1097; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2008, 1024, 1026), wurde soweit ersichtlich bislang weder durch Gerichte entschieden noch anderweitig in Erwägung gezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht