Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Deliktische Haftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Betreib einer Rutsche in einem Freibad
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 253 Abs. 2 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei Hinweis auf erlaubte Rutschhaltung; Unfall aufgrund des fehlenden Verlassens des Auslaufbereichs trotz vorherigem Hinweis; Pflicht zur Anbringung zusätzlicher Ampeln oder Schranken; Zumutbarkeit ... - Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibades für eine Rutsche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei Hinweis auf erlaubte Rutschhaltung; Unfall aufgrund des fehlenden Verlassens des Auslaufbereichs trotz vorherigem Hinweis; Pflicht zur Anbringung zusätzlicher Ampeln oder Schranken; Zumutbarkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Freibadbetreibers (hier: Rutsche im Nichtschwimmerbecken)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall an der Wasserrutsche - Kommune haftet nicht für die Verletzung eines Jungen im Freibad
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unfall an Freibadrutsche
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 17.07.2006 - 3 O 153/06
- OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3284
- MDR 2007, 590
- NZV 2006, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten erfassen (BGH VersR 2004, 657).Bei derartigen geraden und ohne weiteres zu überblickenden Anlagen sind - anders als etwa bei langen in Kurven verlaufenden Röhrenrutschen, bei denen Beginn und Ende der Rutsche nicht zu überblicken sind (hierzu etwa BGH VersR 2005, 279; 2004, 657) - grundsätzlich keine weiteren technischen Hilfsmittel anzubringen.
Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Bei derartigen geraden und ohne weiteres zu überblickenden Anlagen sind - anders als etwa bei langen in Kurven verlaufenden Röhrenrutschen, bei denen Beginn und Ende der Rutsche nicht zu überblicken sind (hierzu etwa BGH VersR 2005, 279; 2004, 657) - grundsätzlich keine weiteren technischen Hilfsmittel anzubringen.b) In derartigen Fällen kommt der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht vielmehr nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH VersR 2005, 279;… OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Köln VersR 1989, 159).
Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
- BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Der Betreiber eines Schwimmbades hat die Benutzer grundsätzlich vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH VersR 2000, 984).Grundsätzlich ist der Betreiber eines Schwimmbades allerdings verpflichtet, der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuzuweisen, von dem aus sie das Bad überblicken und Sicht auf die Schwimmbecken und Rutschen haben kann (BGH VersR 2004, 252; 2000, 984).
- BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Erfahrungsgemäß ist nämlich auch durch noch so deutliche Warnungen und Mahnungen nicht zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Freibädern auf Rutschen die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhalten (BGH VersR 1980, 863).Insoweit sind der Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen Grenzen gesetzt durch das berechtigte Interesse der Benutzer eines Freibades, nicht übermäßig gegängelt und in ihrer Bewegungsfreiheit mehr als notwendig eingeschränkt zu werden (BGH NJW 1980, 1159).
- OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 4 U 119/03
Amtshaftung: Grenzen der Verkehrssicherungspflichten beim Betrieb einer …
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Weder eine Ampelanlage, eine mechanische Schranke oder ein Monitor mit einem Bild des Auslaufbereichs müssen hier installiert werden, um Besucher vor möglichen Gefahren zu warnen, da sie den erforderlichen Sicherheitsabstand grundsätzlich selbst einschätzen können (OLG Stuttgart VersR 2004, 252).Grundsätzlich ist der Betreiber eines Schwimmbades allerdings verpflichtet, der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuzuweisen, von dem aus sie das Bad überblicken und Sicht auf die Schwimmbecken und Rutschen haben kann (BGH VersR 2004, 252; 2000, 984).
- OLG Köln, 24.11.1987 - 22 U 164/87
Spiel- und Sportanlagen; Spielanlagen; Sportanlagen; Wasserrutschen; …
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
b) In derartigen Fällen kommt der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht vielmehr nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH VersR 2005, 279;… OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Köln VersR 1989, 159). - LG Aachen, 10.05.1995 - 4 O 28/95
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323). - OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 900/01
Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
- OLG Oldenburg, 26.03.2025 - 14 U 49/24
Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen Folgen
Rn. 92 Das hierzu von den Beklagten zu 5) und 6) zitierte Urteile des OLG Hamm vom 06.05.2014 (Az.: I-9 U 13/14 = NJW-RR 2014, 985) sowie die zitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 07.05.2010 (Az.: 8 U 810/09, juris), des OLG Celle vom 12.09.2006 (Az.: 8 W 66/06 -, juris) und des Thüringer Oberlandesgericht vom 15.05.2009 (Az.: 4 U 827/08, juris) unterscheiden sich von der hiesigen Sachverhaltskonstellation maßgeblich dadurch, dass die Nutzer der dortigen Rutschen keinen bauartbedingten Gefahren ausgesetzt waren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgingen und von ihnen nicht vorhersehbar waren. - OLG Hamm, 01.02.2013 - 7 U 22/12
Tragischer Unfall im Freizeitbad - Betreiber haftet nicht
Diesem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht kommt er nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH, NJW-RR 2005, 251 - bei juris Rn.24; OLG Celle, NJW 2006, 3284 - bei juris Rn.5; OLG Köln, VersR 2002, 859 - bei juris Rn.74). - OLG Koblenz, 07.05.2010 - 8 U 810/09
Unfälle auf Wasserrutschen - Keine Haftung der Schwimmbadbetreiber
Bei der Beurteilung, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist, verbietet sich eine generalisierte Betrachtungsweise, vielmehr ist zu prüfen, welche Anforderungen nach den Umständen des Einzelfalls von dem Betreiber verlangt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2009, Az: 4 U 827/08 - zitiert nach juris; OLG Celle, NJW 2006, 3284). - OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14
Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?
Auch bei einem Schwimmbad ist eine ständige und lückenlose Aufsicht an jeder Gefahrenstelle durch präsente Bademeister nicht üblich und dem Betreiber nicht zumutbar (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 12. Sept. 2006 - 8 W 66/06, Juris, Rn. 7). - OLG Koblenz, 14.04.2010 - 8 U 810/09
Unfälle auf Wasserrutschen - Keine Haftung der Schwimmbadbetreiber
Bei der Beurteilung, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist, verbietet sich eine generalisierte Betrachtungsweise, vielmehr ist zu prüfen, welche Anforderungen nach den Umständen des Einzelfalls von dem Betreiber verlangt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2009, Az: 4 U 827/08 - zitiert nach juris; OLG Celle, NJW 2006, 3284 ).
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Rechtsprechung
| KG, 01.03.2007 - 8 W 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
GKG § 45 Abs. 1 Satz 3
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG § 45
Streitwerterhöhende Widerklage bei differierendem Interesse
- mieterschutzbund-berlin.de
- rechtsportal.de
Wert des Streitgegenstandes bei Klage und Widerklage in Mietsache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung bei Widerklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streiwerterhöhende Berücksichtigung eines mit einer Widerklage geltend gemachten Antrags auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Nämlichkeit von Klage und Widerklage
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.08.2006 - 29 O 322/06
- LG Berlin, 25.08.2006 - 29 O 322/06
- KG, 01.03.2007 - 8 W 66/06
- KG, 27.03.2007 - 8 U 163/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 12.02.2009 - 5 W 37/09
Streitwert von Klage und Widerklage; Begriff desselben Gegenstandes
- OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10
Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender …
Ähnlich äußern sich das OLG Celle (…NdsRpfl. 1990, S. 173) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (…JurBüro 1992, S. 626) und - recht dezidiert - das KG Berlin (Beschluss vom 1.3.2007 - 8 W 66/06), das ausschließlich auf das wirtschaftliche Interesse abstellt.
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