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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18949
VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76 (https://dejure.org/2012,18949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2012 - 8 ZB 12.76 (https://dejure.org/2012,18949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 8 ZB 12.76 (https://dejure.org/2012,18949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsbeschränkung im Wasserschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserschutzgebiet: Schutzanordnung bei ad-hoc-Erweiterung auch außerhalb des Gebiets! (IBR 2013, 1097)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 754
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Im Hinblick auf die hohe Schutzwürdigkeit des Wassers als überlebensnotwendiges Allgemeingut (vgl. BVerfG vom 15.7.1981 BVerfGE 58, 300/339) muss es der Behörde möglich sein, mit vorläufigen Anordnungen schon vor der förmlichen Einleitung des Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zeitnah auf eine konkrete Gefahrenlage für die Wasserversorgung zu reagieren, zumal es sich hierbei lediglich um vorübergehende Maßnahmen handelt (vgl. § 52 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 WHG).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Diese können, wie etwa die straßenrechtliche Widmung (vgl. BayVGH vom 5.12.2002 BayVBl 2003, 526) oder Verkehrszeichen (vgl. BVerwG vom 1.11.2006 NVwZ 2007, 340; vom 23.9.2010 BVerwGE 138, 21), generellen Charakter aufweisen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Rn. 23 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn.
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Rn. 21 Es kann offen bleiben, inwieweit die fehlerhafte Behandlung eines Befangenheitsantrags wegen Besorgnis der Befangenheit nach Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags Gegenstand einer Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO sein kann, wenn - wie hier - eine ablehnende (Vor-)Entscheidung über den Befangenheitsantrag nach §§ 45, 46 ZPO ergangen ist, die nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht mehr angefochten werden kann (vgl. BVerwG vom 7.7.2009 Az. 4 B 71/08 ; vom 4.5.2011 NVwZ-RR 2011, 621; BayVGH vom 27.10.2006 Az. 2 ZB 05.1790 ).
  • BVerwG, 01.11.2006 - 9 B 25.05

    Verwaltungsakt; Allgemeinverfügung; Zustandsregelung; Schifffahrtszeichen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Diese können, wie etwa die straßenrechtliche Widmung (vgl. BayVGH vom 5.12.2002 BayVBl 2003, 526) oder Verkehrszeichen (vgl. BVerwG vom 1.11.2006 NVwZ 2007, 340; vom 23.9.2010 BVerwGE 138, 21), generellen Charakter aufweisen.
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 5.67

    Wasserschutzgebiet; Gemeinschaftliche Anlage/Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Generelle Regelungen, also Regelungen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten (vgl. BVerwG vom 15.3.1968 BVerwGE 29, 207/209;… U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, RdNr. 208 zu § 35), sind grundsätzlich auch in der Form einer Allgemeinverfügung zulässig.
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 2 ZB 05.1790
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76
    Rn. 21 Es kann offen bleiben, inwieweit die fehlerhafte Behandlung eines Befangenheitsantrags wegen Besorgnis der Befangenheit nach Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags Gegenstand einer Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO sein kann, wenn - wie hier - eine ablehnende (Vor-)Entscheidung über den Befangenheitsantrag nach §§ 45, 46 ZPO ergangen ist, die nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht mehr angefochten werden kann (vgl. BVerwG vom 7.7.2009 Az. 4 B 71/08 ; vom 4.5.2011 NVwZ-RR 2011, 621; BayVGH vom 27.10.2006 Az. 2 ZB 05.1790 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in …

    Hiernach können Schutzanordnungen auch durch bloße behördliche Entscheidung, etwa in Form einer Allgemeinverfügung (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.3.2016 - 8 BV 14.1102 -, juris Rn. 22 ff.; Beschl. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 -, juris Rn. 16 f.), getroffen werden.
  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.2640

    Schutzanordnungen im festgesetzten und vorgesehenen Wasserschutzgebiet

    Dies verkenne der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Juni 2012 (Az. 8 ZB 12.76).

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 12 und 14 f.) finden Schutzanordnungen in der Art der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung ihre Rechtsgrundlage in § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG, soweit sie sich auf Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Wasserschutzgebietsverordnung beziehen.

    Rn. 26 a) § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG ist Rechtgrundlage für Allgemeinverfügungen im Sinne des Art. 35 Satz 2 BayVwVfG (so bereits BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 16 ff.).

    Rn. 28 Zu Unrecht meint der Kläger, der Gesetzesbegründung lasse sich nicht entnehmen, dass der Bundesgesetzgeber auch Allgemeinverfügungen habe ermöglichen wollen, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 17) verkannt habe.

    Dies ändert aber nichts daran, dass Schutzanordnungen im Sinne des § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers nicht nur in einer Rechtsverordnung nach § 51 Abs. 1 WHG ergehen können, sondern auch durch behördliche Entscheidung, also durch Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG (so schon BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 17).

    Rn. 38 bb) Hilfsweise sei auf Folgendes hingewiesen: Wollte man entgegen Vorstehendem die Voraussetzungen einer personalen Allgemeinverfügung als nicht gegeben erachten, weil sie sich nicht an einen zumindest bestimmbaren Personenkreis richtet (vgl. die Andeutung des BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 19), dann wäre die streitgegenständliche Verfügung vom ... Juni 2013 jedenfalls als benutzungsregelnde Allgemeinverfügung im Sinne des Art. 35 Satz 2 Alt. 3 BayVwVfG zu verstehen.

  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.2618

    Schutzanordnungen im festgesetzten und vorgesehenen Wasserschutzgebiet

    Dies verkenne der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Juni 2012 (Az. 8 ZB 12.76).

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 12 und 14 f.) finden Schutzanordnungen in der Art der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung ihre Rechtsgrundlage in § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG, soweit sie sich auf Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Wasserschutzgebietsverordnung beziehen.

    Rn. 26 a) § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG ist Rechtgrundlage für Allgemeinverfügungen im Sinne des Art. 35 Satz 2 BayVwVfG (so bereits BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 16 ff.).

    Rn. 28 Zu Unrecht meint der Kläger, der Gesetzesbegründung lasse sich nicht entnehmen, dass der Bundesgesetzgeber auch Allgemeinverfügungen habe ermöglichen wollen, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 17) verkannt habe.

    Dies ändert aber nichts daran, dass Schutzanordnungen im Sinne des § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers nicht nur in einer Rechtsverordnung nach § 51 Abs. 1 WHG ergehen können, sondern auch durch behördliche Entscheidung, also durch Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG (so schon BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 17).

    Rn. 38 bb) Hilfsweise sei auf Folgendes hingewiesen: Wollte man entgegen Vorstehendem die Voraussetzungen einer personalen Allgemeinverfügung als nicht gegeben erachten, weil sie sich nicht an einen zumindest bestimmbaren Personenkreis richtet (vgl. die Andeutung des BayVGH, B. v. 18.6.2012, a.a.O., juris Rn. 19), dann wäre die streitgegenständliche Verfügung vom ... Juni 2013 jedenfalls als benutzungsregelnde Allgemeinverfügung im Sinne des Art. 35 Satz 2 Alt. 3 BayVwVfG zu verstehen.

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 8 BV 14.1102

    Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung …

    Rn. 12 Er beruft sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg und die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2012 (8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55).

    Dessen ungeachtet findet die Regelung des § 52 Abs. 2 Satz 1 WHG 2010 hier aber weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung, weil die Bestimmung des § 52 Abs. 1 WHG 2010 für in Wasserschutzgebieten gelegene Flächen insoweit eine abschließende Regelung darstellt (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55 Rn. 15).

    Rn. 21 Der Senat hat bereits im Beschluss vom 18. Juni 2012 (8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55) ausgeführt, dass hierzu nicht nur behördliche Verfügungen zählen, die eine konkret-individuelle Regelung im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG darstellen, sondern dass auch Allgemeinverfügungen nach Art. 35 Satz 2 BayVwVfG als solche in Betracht kommen (…vgl. auch Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Oktober 2015, § 52 WHG Rn. 10a).

    Daher ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass auch die von der Klägerseite in anderem Zusammenhang zitierte Passage im Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 (8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55 Rn. 17) zur früheren Rechtslage nach § 19 Abs. 2 WHG a. F. nicht dahingehend missverstanden werden darf, dass das Merkmal der Einzelfallregelung ausschließlich auf Verwaltungsakte im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG Anwendung findet.

  • VG Augsburg, 18.03.2014 - Au 3 K 13.566

    Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet; Allgemeinverfügung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76) habe "diese Zusammenhänge verkannt".

    Rn. 22 Die von der Allgemeinverfügung erfassten klägerseits bewirtschafteten Flächen liegen im Geltungsbereich der vorgenannten Verordnung vom 25. August 1981, konkret in der engeren Schutzzone des Schutzgebietes, so dass die Allgemeinverfügung ihre Rechtsgrundlage unmittelbar in § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG findet; wobei diese Bestimmung für in Wasserschutzgebieten gelegenen Flächen "insoweit eine abschließende Regelung bildet", d.h. die Bestimmung des § 52 Abs. 2 Satz 1 WGH findet mangels Regelungslücke keine entsprechende Anwendung (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55).

    Denn die förmliche Einleitung des Rechtsverordnungsverfahrens ist nicht geboten; ausreichend ist vielmehr eine hinreichend konkretisierte Planungsabsicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55), wie sie sich hier aus dem erstellten - derzeit überarbeiteten - Plan des seitens der Beigeladenen beauftragten Ingenieurbüros ergibt.

    Die streitbefangene Verfügung richtet sich demnach nicht an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis, so dass ein Verwaltungsakt und keine Rechtsverordnung, die abstrakt-generelle Regelungen beinhaltet, gegeben ist (vgl. zur Abgrenzung personenbezogener Allgemeinverfügungen von Rechtsnormen BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - BayVBl 2013, 55;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 35 Rn. 280, 282 ff.;… Alemann/Scheffczyk in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, § 35 Rn. 251).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 2 M 7/17

    Vorläufige Anordnungen in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet

    Die Vorschrift findet Anwendung, soweit die erfassten Flächen außerhalb eines Wasserschutzgebietes, aber innerhalb des Gebietes liegen, das nach den Planungen der zuständigen Behörde als Erweiterungsfläche vorgesehen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.06.2012 - 8 ZB 12.76 -, juris RdNr. 12).

    Rn. 8 Materielle Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Anordnung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 WHG, die auch in Form einer Allgemeinverfügung getroffen werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.06.2012 - 8 ZB 12.76 -, a.a.O. RdNr. 16 ff.;… Urt. v. 15.03.2016 - 8 BV 14.1102 -, juris RdNr. 20 ff.), ist eine Gefährdung des mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes verfolgten Zwecks.

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 13 LC 204/14

    Erhöhte Anforderungen; Arzneimittelrückstände; Aufbringung; Ausgleich; …

    Hiernach können Schutzanordnungen auch durch bloße behördliche Entscheidung, etwa in Form einer Allgemeinverfügung (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.3.2016 - 8 BV 14.1102 -, juris Rn. 22 ff.; Beschl. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 -, juris Rn. 16 f.), getroffen werden.
  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.3951

    Anordnungen in festgesetztem und beabsichtigtem Wasserschutzgebiet

    Rn. 19 a) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 12, 14 ff.;… ebenso: Gößl in Sieder/Zeitler, WHG AbwAG, Stand 1.9.2013, § 52 WHG Rn. 56) ist hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für Allgemeinverfügungen vorliegenden Inhalts zu differenzieren: Für Handlungsverbote innerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Wasserschutzgebietsverordnung bildet § 52 Abs. 1 WHG eine abschließende Regelung, (nur) für Handlungsverbote, die außerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Wasserschutzgebietsverordnung aber innerhalb eines als Wasserschutzgebiet künftig vorgesehenen Gebiets liegen, ist § 52 Abs. 2 Satz 1 WHG einschlägig.

    Rn. 21 b) Soweit vorliegend § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG (in der Alternative "durch behördliche Entscheidung") als Rechtsgrundlage der Anordnungen in Betracht kommt, bestehen seitens der Kammer auch keine Bedenken dagegen, dass der Beklagte durch Allgemeinverfügung - und nicht durch Änderung der Rechtsverordnung - handelte (BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 16, 18;… vgl. auch: Gößl in Sieder/Zeitler, WHG AbwAG, Stand 1.9.2013, § 52 WHG Rn. 38;… Tünnesen-Harmes in Beck´scher Online-Kommentar Umweltrecht, Stand 1.1.2014, § 52 WHG Rn. 15).

    Rn. 24 Die Anordnungen ergehen in einem bestehenden bzw. für ein vorgesehenes Wasserschutzgebiet (wobei eine hinreichend konkretisierte Planungsabsicht genügt, BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 13;… ebenso: Gößl in Sieder/Zeitler, WHG AbwAG, Stand 1.9.2013, § 52 WHG Rn. 55).

  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.1353

    Wasserrecht; Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung; …

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Juni 2012, Az. 8 ZB 12.76, verkannt.

    Die Kammer teilt die Kritik des Klägers am Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2012 - 8 ZB 12.76 - nicht.

    Da die von der Allgemeinverfügung betroffene westliche Hälfte dieses Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs der bestehenden Wasserschutzgebietsverordnung vom ... April 1989 liegt, kommt nicht § 52 Abs. 2 WHG, sondern § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG zur Anwendung (vgl. dazu BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 12, 14 f.).

  • VG München, 24.03.2015 - M 2 K 14.3508

    Rechtmäßigkeit eines vorläufigen Bauverbots im Bereich eines geplanten …

    Dass die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Normen grundsätzlich erfüllt sind, wird von der Klägerseite nicht substantiiert in Frage gestellt: Mit dem Entwurf für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage des Wasserbeschaffungsverbands ... - Brunnen III "..." liegt eine bereits hinreichend konkretisierte Schutzgebietsplanung vor (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 13).

    Sie findet angesichts der in § 52 Abs. 2 Satz 1 WHG definierten materiellrechtlichen Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung im Gesetz keinen Anhalt, würde dem Normzweck der vorläufigen Anordnung als effektives Sicherungsinstrument widersprechen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 8 ZB 12.76 - juris Rn. 13 a.E.) und ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Anordnung angesichts der zwingend zeitlich befristeten Geltung vorläufiger Sicherungen (vgl. § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WHG) nicht geboten.

  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1265

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Klagebefugnis der Gemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - 20 D 200/20

    Verlängerung der Geltungsdauer der ordnungsbehördlichen Verordnung über die …

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