Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
- BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1700 (Ls.)
- NVwZ 1993, 163
Wird zitiert von ... (38)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
Dies rechtfertigt jedoch keine Einschränkungen des Prüfungsumfangs des Verfassungsgerichtshofs (einschränkend - Verfassungswidrigkeit nur bei offensichtlichem kompetenzrechtlichem Verstoß - hingegen BayVerfGH, Entscheidungen vom 28. Juni 1988 - Vf. 12-VII-85 -, VerfGHE BY 41, 59 [64 f.]; vom 27. März 1992 - Vf. 8-VII-89 -, VerfGHE BY 45, 33 [40 f.]; vom 30. Juni 1998 - Vf. 9-VII-94 -, VerfGHE BY 51, 94 [99 f.], und vom 21. Dezember 2011 - Vf. 3-VII-11 -, BayVBl 2012, 268). - BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liege aber nur dann vor, wenn offensichtlich die Kompetenznormen des Grundgesetzes oder sonstiges Bundesrecht verletzt seien und deshalb der Landesnormgeber eindeutig ohne Rechtsetzungsbefugnis tätig geworden sei (BayVerfGH 43, 107 ; 45, 33 ; 51, 94 ).Es müsse außerdem ein schwer wiegender Eingriff in die Rechtsordnung vorliegen (BayVerfGH 45, 33 ; 51, 94 ).
Für den Fall eines solchen Verstoßes müsse der Verfassungsgerichtshof die Norm nicht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, da er sie nicht selbst anzuwenden habe und nicht das Grundgesetz, sondern die Landesverfassung Prüfungsmaßstab sei (BayVerfGH 45, 33 ) und da auf Grund der eingeschränkten Prüfungsintensität nicht verbindlich über die Vereinbarkeit mit Bundesrecht entschieden werde (BayVerfGH 43, 107 ).
Ob die Verfassungsrechtslage in Nordrhein-Westfalen (vgl. NRWVerfGH…, Urteil vom 19. Mai 1992, NVwZ 1993, S. 57 ) oder in Bayern (vgl. BayVerfGH 45, 33 ; 51, 94 ) insoweit von der Verfassungsrechtslage des Landes Schleswig-Holstein abweicht, mag dahinstehen.
- VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96
Kommunaler Bürgerentscheid
Kennzeichnend für das Selbstverwaltungsrecht ist die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich des eigenen Wirkungskreises (vgl. VerfGH 45, 33/43; 47, 165/172 m.w.N.; VerfGH BayVBl 1996, 462/463).Es muß jeweils eine Abwägung zwischen den Belastungen oder Beeinträchtigungen der gemeindlichen Selbstverwaltung und den dafür maßgebenden, am öffentlichen Wohl orientierten, hinreichend sachlichen Gründen erfolgen (vgl. VerfGH 45, 33/44 m.w.N.; VerfGH BayVBl 1997, 303/305).
- VerfGH Bayern, 14.11.2025 - 3-VII-23
Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Bescheid, Genehmigung, Verbot, …
Rn. 50 1. Nach Art. 98 Satz 4 BV hat der Verfassungsgerichtshof Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig einschränken (VerfGH vom 27.3.1992 VerfGHE 45, 33/39).Zulässig ist auch die Rüge einer Verletzung des Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV, weil die in dieser Verfassungsnorm gewährleistete kommunale Finanzhoheit ein besonderer Ausfluss des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts ist (VerfGHE 45, 33/40 m. w. N.).
Daraus folgt jedoch kein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Erschließung ganz bestimmter Steuerquellen in Gestalt bisher nicht erhobener Verbrauch- und Aufwandsteuern (VerfGHE 45, 33/45).
Dies würde selbst dann gelten, wenn man - entsprechend der Auffassung der Antragstellerinnen - die nach dem Kommunalabgabengesetz als besondere Entgelte zu erhebenden Beiträge und Gebühren sowie die auf bundesrechtlicher Grundlage beruhenden Realsteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) als weitere zur Deckung des Finanzbedarfs nach Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV dienende Abgaben (vgl. VerfGHE 45, 33/45) gänzlich außer Betracht ließe und allein den Bereich der Verbrauch- und Aufwandsteuern in den Blick nähme.
Darüber hinaus steht ihnen die Möglichkeit offen, Satzungen über neue Verbrauch- oder Aufwandsteuern zu erlassen, auch wenn deren erstmalige Einführung nach Art. 2 Abs. 3 KAG einem - gerichtlich überprüfbaren (VerfGHE 45, 33/47;… BayVGH VGH n. F. 65, 62 Rn. 44) - Genehmigungsvorbehalt unterliegt.
Diesen Zweck kann ein bloßes Genehmigungserfordernis, das eine gemeindespezifische Prognose der Auswirkungen der Steuer auf die örtliche Tourismuswirtschaft verlangen würde, nicht ebenso wirksam erfüllen wie ein flächendeckendes gesetzliches Verbot (vgl. VerfGHE 45, 33/45 f.).
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München
Dass hiernach neben den unmittelbar verbindlichen Gesetzesvorschriften auch das staatliche Allgemeininteresse den Prüfungsmaßstab bildet, verstößt - bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung - nicht gegen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht nach Art. 11 Abs. 2 i.V. mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 356; BayVGH vom 17.2.1982 BayVBl 1982, 337/338; Happ in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, Stand März 2011, RdNrn. 37 ff. zu Art. 2 KAG).Denn die Gemeinden haben keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch darauf, ganz bestimmte Steuerquellen zu erschließen (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/45 = BayVBl 1992, 365).
Bei der Entscheidung über die Genehmigung und Zustimmung steht den staatlichen Aufsichtsbehörden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Ermessensspielraum für politische Erwägungen oder sonstige Zweckmäßigkeitsüberlegungen offen (BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140/149 f. = BayVBl 1989, 23; vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 365; vgl. auch LT-Drs 14/9151 S. 9).
Liegt keiner der gesetzlich normierten Versagungsgründe vor, so hat die Gemeinde einen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/47 = BayVBl 92, 356;… Happ a.a.O., RdNr. 41).
- VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93 Kennzeichnend für das Selbstverwaltungsrecht ist die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich des eigenen Wirkungskreises (vgl. VerfGH 45, 33/43; 47, 165/172 m. w. N.).
Sie gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft, d. h. zu einer eigenverantwortlichen Regelung ihrer Finanzen im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (vgl. VerfGH 45, 33/43 m. w. N.).
Das Selbstverwaltungsrecht ist gemäß Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV allerdings nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet; dieser Gesetzesvorbehalt erstreckt sich wegen des engen Zusammenhangs von Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV und Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV auch auf die kommunale Finanzhoheit (vgl. VerfGH 45, 33/43).
Kernbereich und Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts sind auch in bezug auf die gemeindliche Finanzausstattung unantastbar (vgl. VerfGH 45, 33 (43 m. w. N.).
Es muß jeweils eine Abwägung zwischen den Belastungen oder Beeinträchtigungen der gemeindlichen Finanzausstattung und den dafür maßgebenden, am öffentlichen Wohl orientierten, hinreichend sachlichen Gründen erfolgen (vgl. VerfGH 45, 33/44 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04 Zulässig ist ferner die Rüge einer Verletzung des Konnexitätsprinzips gemäß Art. 83 Abs. 3 BV, weil diese Verfassungsnorm die kommunale Finanzhoheit gewährleistet und eine besondere Ausprägung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts darstellt (vgl. zu Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV VerfGH vom 15.12.1988 = VerfGH 41, 140/145; VerfGH vom 27.3.1992 = VerfGH 45, 33/40; vgl. ferner StGH Niedersachsen vom 15.8.1995 = DVBl. 1995, 1175; LVerfG Sachsen-Anhalt vom 8.7.2003 = DVBl. 2004, 434/435; Schoch, VBlBW 2006, 122/124).
Sie gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft, d.h. zu einer eigenverantwortlichen Regelung ihrer Finanzen im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (vgl. VerfGH 45, 33/43; 49, 37/50 f.).
Dieser Gesetzesvorbehalt erstreckt sich auch auf die kommunale Finanzhoheit (vgl. VerfGH 45, 33/43).
Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ergeben sich daraus, dass das Selbstverwaltungsrecht in seinem Wesensgehalt und Kernbereich unangetastet bleiben muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 45, 33/43; VerfGH vom 14.7.1994 = VerfGH 47, 165/172 f.; VerfGH 49, 37/52 m.w.N.).
Es muss jeweils eine Abwägung zwischen den Belastungen oder Beeinträchtigungen der gemeindlichen Finanzausstattung und den dafür maßgebenden, am öffentlichen Wohl orientierten, hinreichend sachlichen Gründen erfolgen (VerfGH 45, 33/44 m.w.N.; VerfGH 49, 37/52 f.; 50, 15/43 f.).
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
Kennzeichnend für das Selbstverwaltungsrecht ist die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich des eigenen Wirkungskreises (vgl. VerfGH vom 27.3.1992 = VerfGH 45, 33/43 f.; VerfGH 47, 165/172; 49, 37/50 f.). - VerfGH Bayern, 28.08.2020 - 10-VIII-19
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Bayerische Grenzpolizei
Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist außerdem nur dann anzunehmen, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht auch inhaltlich als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.3.1992 VerfGHE 45, 33/40 f.; vom 22.11.1996 VerfGHE 49, 160/166 m. w. N.; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/266;… VerfGHE 69, 125 Rn. 117). - VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
zu befinden, ob die angegriffenen Bestimmungen als solche mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sind oder nicht (vgl. VerfGH 45, 33/41). - VG Augsburg, 17.04.2007 - Au 3 K 06.207
Landkreis will weitere 1,4 Millionen Euro vom Staat für Schülerbeförderung
- VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01
Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00
Landesgesetzliche Ermächtigung zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster mit Verf RP …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00
Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden …
- VerfGH Bayern, 19.06.2009 - 17-VII-08
Zweitwohnungsteuer für Dauercamper
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz
- VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2470/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Kein Beteiligungsrecht von Gewerkschaften und Berufsverbänden an Vorbereitung …
- VerfGH Bayern, 24.08.2023 - 38-VII-21
Popularklage einer Gemeinde gegen eine Vorschrift im Zweckentfremdungsgesetz
- VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18
Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine …
- VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …
- VerfGH Bayern, 03.03.2026 - 3-VII-25
Popularklage, Gesetzgebungskompetenz, Wissenschaftsfreiheit, Gewissensfreiheit, …
- VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …
- VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2471/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VerfGH Bayern, 03.02.1994 - 4-VII-91
Verstoß von Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) über die …
- VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06
Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen
- VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94
Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1 …
- VerfGH Bayern, 15.07.1999 - 103-VI-97
- VerfGH Bayern, 17.03.1993 - 13-VII-91
Verstoß der Verordnung des Landratsamts Starnberg über Kennzeichnung von …
- VerfGH Bayern, 28.04.2026 - 7-VII-22
Popularklage, Islamischer Unterricht, Ethikunterricht, Grundrechte, …
- VG Ansbach, 08.04.2014 - AN 4 K 13.00514
Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Vertreter im Standesamt; kein …
- VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 47/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung des Studienganges Pharmazie …
- VG Kassel, 13.02.1995 - 6 G 3402/93
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ; Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer …
- VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort vollziehbaren …
- VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 3 E 10.163
Bürgerbegehren "Kreiskrankenhäuser" Burglengenfeld, Oberviechtach und Nabburg
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