Rechtsprechung
| AG Meldorf, 07.02.2011 - 81 C 1441/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 280, 286, 670 BGB; Nr. 2300, 2302 VV-RVG
Zur Angemessenheit und angemessenem Umfang der Beauftragung eines RA durch den Gläubiger, wenn der Schuldner keine Einwendungen gegen die Forderung erhebt - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rechtsanwaltsgebühren bei Schuldnerverzug
- zvi-online.de
BGB §§ 280, 286, 670; VV-RVG Ziff. 2300, 2302
Zum Anspruch des Gläubigers auf Ersatz der Kosten außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit, wenn der Schuldner auf Mahnungen keine Einwendungen erhebt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks Durchsetzung einfacher Zahlungsforderungen ohne anspruchshindernde Einwendungen des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks Durchsetzung einfacher Zahlungsforderungen ohne anspruchshindernde Einwendungen des Schuldners
Papierfundstellen
- MDR 2011, 574
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
Rechtsanwaltsgebühren: Entwurf eines Mahnschreibens
Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2011 - 81 C 1441/10
Soweit sich die Klägerin auf eine in ZfSch 2011, 44 veröffentlichte Entscheidung des OLG Nürnberg und eine in AGS 2007, 501 veröffentlichte Entscheidung des AG Cochem zur Begründung der Auffassung beruft, anwaltliche Zahlungsaufforderungen seien nicht als Schreiben einfacher Art anzusehen, so beschäftigt sich keine dieser Entscheidungen mit der Abgrenzung der Gebührentatbestände 2300 und 2302 VV-RVG.
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