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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33710
VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07 (https://dejure.org/2007,33710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 83-IV-07 (https://dejure.org/2007,33710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 83-IV-07 (https://dejure.org/2007,33710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Festsetzung eines Zuschusses im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mit der Folge eines fachgerichtlich kontrollierbaren Bescheids als vor einer Verfassungsbeschwerde zu beschreitender Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den dagegen eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er eine Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. BVerfGE 72, 39 [43]).

    Gegebenenfalls wäre durch das Fachgericht eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Verfahren nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 SächsVerf i.V.m. Art. 100 Abs. 1 GG einzuholen (vgl. BVerfGE 72, 39 [44]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Solche Umstände können dann vorliegen, wenn die angegriffene Regelung einen Beschwerdeführer gegenwärtig zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder zu Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr rückgängig machen könnte (BVerfGE 65, 1 [37]) und einstweiliger fachgerichtlicher Rechtsschutz nicht erreicht werden kann.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Zwar haben freie Schulträger einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse bis zur Höhe des Existenzminimums der Institution (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - Vf. 18-III-95; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 75, 40 [67ff.]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Dies gilt auch dann, wenn der mit der Umsetzung der angegriffenen Norm betrauten Verwaltung kein Ermessenspielraum hierfür eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 71, 25 [35]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 18-III-95

    Richtervorlage zu der Frage, ob § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 und 5 …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Zwar haben freie Schulträger einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse bis zur Höhe des Existenzminimums der Institution (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - Vf. 18-III-95; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 75, 40 [67ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 5-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
    Gegen gesetzliche Regelungen kann sich eine Verfassungsbeschwerde richten, wenn der Beschwerdeführer durch das Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen verfassungsmäßigen Rechten betroffen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 5-IV-02; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07

    Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde gegen §§ 15, 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über …

    Mit ihrer am 22. Juni 2007 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 83-IV-07 (HS)) wenden sich die Beschwerdeführer gegen §§ 15 und 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008) vom 15. Dezember 2006 (…SächsGVBl. 2006, S. 515 [519]) und begehren im vorliegenden Verfahren vorab den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 99-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde - hier gegen …

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den dagegen eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er eine Verfassungsbeschwerde erheben kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 83-IV-07; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13, jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2014 - 31-IV-14
    Gegen gesetzliche Regelungen kann sich eine Verfassungsbeschwerde nur richten, wenn der Beschwerdeführer durch das Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen verfassungsmäßigen Rechten betroffen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 83-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 80-IV-19
    Jedenfalls ist die Beschwerdeführerin durch die angegriffenen Vorschriften der § 2 und § 3 SächsSchulULeistVO nicht unmittelbar betroffen (vgl. zu dem Erfordernis der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen: SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 83-IV-07; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1951, BVerfGE 1, 97 [101 ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 102-IV-13
    Der Beschwerdeführer muss darlegen, dass er durch das Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen verfassungsmäßigen Rechten betroffen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 83-IV-07; st. Rspr).
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