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| VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99 |
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- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Es kann dahingestellt bleiben, ob Beschlüsse, welche der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorangehen und nicht der Beschwerde unterliegen, selbständig durch Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]; 1, 322 [324 f.]; 21, 139 [143]; 24, 56 [61]; 58, 1 [23]; NJW 2000, 1175 f.). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Es kann dahingestellt bleiben, ob Beschlüsse, welche der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorangehen und nicht der Beschwerde unterliegen, selbständig durch Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]; 1, 322 [324 f.]; 21, 139 [143]; 24, 56 [61]; 58, 1 [23]; NJW 2000, 1175 f.). - BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Es kann dahingestellt bleiben, ob Beschlüsse, welche der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorangehen und nicht der Beschwerde unterliegen, selbständig durch Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]; 1, 322 [324 f.]; 21, 139 [143]; 24, 56 [61]; 58, 1 [23]; NJW 2000, 1175 f.).
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Es kann dahingestellt bleiben, ob Beschlüsse, welche der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorangehen und nicht der Beschwerde unterliegen, selbständig durch Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]; 1, 322 [324 f.]; 21, 139 [143]; 24, 56 [61]; 58, 1 [23]; NJW 2000, 1175 f.). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56
Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Denn eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, setzt die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nur dann neu in Lauf, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 14, 54 [55]; 63, 80). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Offensichtlich unzulässig ist ein Rechtsmittel, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 28, 1 [6]). - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Denn eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, setzt die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nur dann neu in Lauf, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 14, 54 [55]; 63, 80). - BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74
Personalrat - Wählbarkeit von Beschäftigten - Antragsbefugnis des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Im übrigen ist nichts dafür ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, zumal das Bundesverwaltungsgericht aus § 83 ArbGG die Beteiligung des Dienststellenleiters in jedem Beschlußverfahren ableitet (BVerwGE 49, 342 [343]). - BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51
Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Es kann dahingestellt bleiben, ob Beschlüsse, welche der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorangehen und nicht der Beschwerde unterliegen, selbständig durch Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]; 1, 322 [324 f.]; 21, 139 [143]; 24, 56 [61]; 58, 1 [23]; NJW 2000, 1175 f.). - BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
Denn eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, setzt die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nur dann neu in Lauf, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 14, 54 [55]; 63, 80).
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02 Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47- IV-03; vgl. auch BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99, Juris).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 36-IV-02 Hieran vermag auch nichts zu ändern, dass der Beschwerdeführer zunächst gegen die oberlandesgerichtliche Entscheidung einen weiteren Rechtsbehelf zum Bundesgerichtshof eingelegt hatte, da dieser gemäß § 574 Abs. 1 ZPO offenkundig unzulässig war und damit den Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde nicht hinausschieben konnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99 -).
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