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   EuGH, 14.03.1978 - 83/77   

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EuGH, 14.03.1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,1098)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,1098)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,1098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Naselle

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄT - RENTEN - ARTIKEL 27 UND 28 DER VERORDNUNG NR . 3 - ENTSPRECHENDE ANWENDUNG - LEISTUNGEN - PRORATISIERUNG - VORAUSSETZUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN ...

  • EU-Kommission

    Naselle

  • Wolters Kluwer

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄT - RENTEN - ARTIKEL 27 UND 28 DER VERORDNUNG NR. 3 - ENTSPRECHENDE ANWENDUNG - LEISTUNGEN - PRORATISIERUNG - VORAUSSETZUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN ...

  • Judicialis

    EWGV 3 Art. 26 Abs. 1; ; EWGV 3 Art. 27; ; EWGV 3 Art. 28; ; EWGV 3 Art. 11 Abs. 2; ; EWGV 4 Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄT - RENTEN - ARTIKEL 27 UND 28 DER VERORDNUNG NR. 3 - ENTSPRECHENDE ANWENDUNG - LEISTUNGEN - PRORATISIERUNG - VORAUSSETZUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Anspruchsentstehung der Zusammenrechnung der zurückgelegten Zeiten; Zurückgelegte Versicherungszeit; Gewährung von Leistungen im Wege der Zusammenrechnung und Proratisierung

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.05.1974 - 191/73

    Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3, auf dessen Anwendung sich das INAMI berufe, um die Kürzung der zu Lasten des belgischen Trägers gehenden Zulage zu rechtfertigen, sei gegenstandslos, wenn der Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats allein besitze (Urteil vom 28. Mai 1974 - Niemann, 191/73 - Slg. 1974, 571).

    Vorliegend habe der belgische Träger die Rente anteilig berechnet und eine Zulage gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3 gewährt, den der Gerichtshof zwischenzeitlich für mit Artikel 51 EWG-Vertrag unvereinbar erklärt habe (Rechtssache 191/73).

  • EuGH, 15.05.1974 - 184/73

    Bedrijfsvereniging / Kaufmann

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Artikels 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 durch den Gerichtshof (Urteile vom 10. Dezember 1969 - Duffy, 34/69 - Slg. 1969, 597 und vom 15. Mai 1974 - Kaufmann, 184/73 - Slg. 1974, 517) zu entscheiden, wonach dieser Artikel "als Ausgleich für die Vorteile anzusehen ist, welche die Verordnungen Nr. 3 und 4 den Arbeitnehmern gewähren." Danach dürften die Kürzungsbestimmungen offenbar nur von dem Träger des Staates angewandt werden, in dem der Rentenanspruch durch die Anwendung der Gemeinschaftsverordnungen, also im Wege der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, erworben worden sei - also vom italienischen Träger -, und nicht vom Träger des Staates, in dem der Anspruch bereits allein aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften bestehe - also nicht vom belgischen Träger.

    11/14 Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 lautet: "Sehen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Leistungen der Sozialen Sicherheit ... Kürzungs- oder Ruhensbestimmungen vor, so finden diese auf einen Berechtigten auch dann Anwendung, wenn es sich um Leistungen handelt, die nach einem System eines anderen Mitgliedstaats erworben worden sind ... Dies gilt nicht, wenn Leistungen gleicher Art zusammentreffen, die nach den Artikeln 26 und 28 erworben worden sind." Wie der Gerichtshof - insbesondere in seinem Urteil vom 15. Mai 1974 (Kaufmann, 154/73 - Slg. 1974, 517) - bereits für Recht erkannt hat, ist diese Vorschrift, legt man sie im Lichte der Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag aus, als Ausgleich für die Vorteile anzusehen, welche die Verordnungen Nr. 3 und 4 den Arbeitnehmern dadurch gewähren, daß sie diesen das Recht geben, die gleichzeitige Anwendung der Sozialrechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu verlangen; sie soll verhindern, daß den Arbeitnehmern aus dieser gleichzeitigen Anwendung Vorteile erwachsen, die nach innerstaatlichem Recht als unangemessen anzusehen sind.

  • EuGH, 06.12.1973 - 140/73

    Sécurité sociale Paris / Mancuso

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Für ihre Ansicht, daß die belgischen Kumulierungsverbote eingreifen, wenn eine belgische Rente nicht anteilig festgestellt werden könne, beruft sich die CAAMI auf das Urteil vom 6. Dezember 1973 (Mancuso, 140/73 - Slg. 1973, 1449).

    Zur ersten Frage 9/10 Wie der Gerichtshof - insbesondere in seinem Urteil vom 6. Dezember 1973 (Mancuso, 140/73 - Slg. 1973, 1449) - bereits für Recht erkannt hat, besagt die entsprechende Anwendung der Artikel 27 und 28 der Verordnung Nr. 3 auf die in Artikel 26 Absatz 1 genannten Fälle, daß die anteilige Berechnung der Leistungen nur in Betracht kommt, wenn es zuvor für die Entstehung des Anspruchs der Zusammenrechnung der nach den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten bedurfte.

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Dürften also nach Artikel 11 Absatz 2 innerstaatliche Kumulierungsverbote gegenüber dem Bezieher einer allein nach innerstaatlichem Recht erworbenen Invaliditäts- oder Altersrente geltend gemacht werden, so sei diese Regelung der Bestimmung ähnlich, die der Gerichtshof gerade für mit Artikel 51 EWG-Vertrag unvereinbar erklärt habe (vgl. Rechtssachen Petroni, 24/75 - Slg. 1975, 1149 und Strehl, 62/76 - Slg. 1977, 211).
  • EuGH, 03.02.1977 - 62/76

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Dürften also nach Artikel 11 Absatz 2 innerstaatliche Kumulierungsverbote gegenüber dem Bezieher einer allein nach innerstaatlichem Recht erworbenen Invaliditäts- oder Altersrente geltend gemacht werden, so sei diese Regelung der Bestimmung ähnlich, die der Gerichtshof gerade für mit Artikel 51 EWG-Vertrag unvereinbar erklärt habe (vgl. Rechtssachen Petroni, 24/75 - Slg. 1975, 1149 und Strehl, 62/76 - Slg. 1977, 211).
  • EuGH, 25.11.1975 - 50/75

    Caisse des pension des E.P. / Massonet

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes und den Schlußanträgen des Generalanwalts Trabucchi in den Rechtssachen Mancuso (a.a.O.) und Massonet (50/75 - Slg. 1975, 1473) folgert das INAMI, der aus den Gemeinschaftsregelungen abgeleitete Vorteil bringe als Kehrseite die Anwendung der belgischen Rechtsvorschriften über die Kumulierungsbegrenzung mit sich.
  • EuGH, 10.12.1969 - 34/69

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 83/77
    Artikels 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 durch den Gerichtshof (Urteile vom 10. Dezember 1969 - Duffy, 34/69 - Slg. 1969, 597 und vom 15. Mai 1974 - Kaufmann, 184/73 - Slg. 1974, 517) zu entscheiden, wonach dieser Artikel "als Ausgleich für die Vorteile anzusehen ist, welche die Verordnungen Nr. 3 und 4 den Arbeitnehmern gewähren." Danach dürften die Kürzungsbestimmungen offenbar nur von dem Träger des Staates angewandt werden, in dem der Rentenanspruch durch die Anwendung der Gemeinschaftsverordnungen, also im Wege der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, erworben worden sei - also vom italienischen Träger -, und nicht vom Träger des Staates, in dem der Anspruch bereits allein aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften bestehe - also nicht vom belgischen Träger.
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Diese Auffassung hat der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auch zu einer gleichartigen früheren Vorschrift vertreten (vgl EuGHE 1978, 683, 691 = SozR 6040 Art. 11 Nr. 3).
  • EuGH, 05.10.1978 - 26/78

    Viola

    Dieses Problem sei Gegenstand des Urteils in der Rechtssache 83/77 (Naselli, Slg. 1978, 683) gewesen, in dem der Gerichtshof für Recht erkannt habe, daß die in Artikel 11 Absatz 2 genannten Beschränkungen den Versicherten nur hinsichtlich der Leistungen entgegengehalten werden könnten, die sie der Anwendung der Verordnungen Nrn. 3 und 4 verdankten, und daß keine andere Bestimmung der Verordnung Nr. 3 der Anwendung innerstaatlicher Antikumulierungsvorschriften auf Leistungen entgegenstehe, die allein nach innerstaatlichem Recht erworben worden seien.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 83/77 (Naselli, Slg. 1978, 683) bereits für Recht erkannt hat, können die in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung genannten Beschränkungen den Versicherten nur hinsichtlich der Leistungen entgegengehalten werden, die sie der Anwendung der Verordnungen Nrn. 3 und 4 verdanken.

  • EuGH, 15.10.1980 - 4/80

    D'Amico

    Er verweist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/73 (Kaufmann, Slg. 1974, 517) und 83/77 (Naselli, Slg. 1978, 683), wonach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 (dem der Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 entspricht) als "Ausgleich für die Vorteile anzusehen [ist], welche die Verordnungen Nr. 3 und 4 den Arbeitnehmern dadurch gewähren, daß sie diesen das Recht geben, die gleichzeitige Anwendung der Sozialrechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu verlangen; Artikel 11 Absatz 2 soll verhindern, daß den Arbeitnehmern aus dieser gleichzeitigen Anwendung Vorteile erwachsen, die nach innerstaatlichem Recht als unangemessen anzusehen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 733/79

    Caisse de compensation des allocations familiales des régions de Charleroi et de

    Die Gedankenführung des Gerichtshofes in dieser Rechtssache ist nicht einfach nachzuvollziehen und scheint mir schwer mit den Entscheidungen in Einklang zu bringen zu sein, nach denen derjenige, der sich auf Gemeinschaftsrecht berufen muß, um einen Leistungsanspruch nachzuweisen, dabei auch die in diesem Recht vorgesehenen Einschränkungen hinnehmen muß (vgl. z. B. Rechtssache 34/69, Duffy, Slg. 1969, 597, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 184/73, Kaufmann, Slg. 1974, 517, Randnr. 9 ff. der Entscheidungsgründe; Rechtssache 50/75, Massonet, Slg. 1975, 1473, Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 83/77, Naselli, Slg. 1978, 683, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1978 - 26/78

    Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des

    Sie hatten sich in mindestens zwei früheren Fällen mit Artikel 70 Absatz 2 zu befassen, nämlich in der Rechtssache 75/76, Kaucic/INAMI (Slg. 1977, 495), und neuerdings in der Rechtssache 83/77, Naselli/CAAMI und INAMI (Slg. 1978, 683).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 98/80

    Giuseppe Romano gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité. - Soziale

    Es steht fest, jedenfalls hinsichtlich des Artikels 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3, des Vorläufers von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71, daß Satz 1 nur einem Berechtigten gegenüber anwendbar ist, der eine Leistung nach Gemeinschaftsrecht beansprucht, nicht jedoch gegenüber Personen, die eine Leistung allein nach nationalem Recht beanspruchen; ich verweise insoweit auf die Rechtssachen 34/69 (Duffy, Sig. 1969, 597) und 83/77 (Naselli, Slg. 1978, 683).
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 10.09.1979 - A 83/77   

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https://dejure.org/1979,22239
VG Oldenburg, 10.09.1979 - A 83/77 (https://dejure.org/1979,22239)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.09.1979 - A 83/77 (https://dejure.org/1979,22239)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. September 1979 - A 83/77 (https://dejure.org/1979,22239)
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   VG Karlsruhe, 10.11.1977 - I 83/77   

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https://dejure.org/1977,17143
VG Karlsruhe, 10.11.1977 - I 83/77 (https://dejure.org/1977,17143)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.1977 - I 83/77 (https://dejure.org/1977,17143)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 1977 - I 83/77 (https://dejure.org/1977,17143)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77   

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https://dejure.org/1978,4470
Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,4470)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,4470)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - 83/77 (https://dejure.org/1978,4470)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giovanni Naselli gegen Caisse auxiliaire d'assurance maladie-invalidité, Nebenintervenient: Institut national d'assurance maladie-invalidité.

    Soziale Sicherheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.11.1975 - 50/75

    Caisse des pension des E.P. / Massonet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Hinzuzufügen sind die Rechtssachen Niemann und Massonet - Rechtssache 50/75, Slg. 1975, 1473.

    Nach meinem Dafürhalten geht diese Ansicht, wie die Rechtssachen Mura und Greco (und auch die früheren Entscheidungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 12/67 - Guissart/Königreich Belgien - Slg. 1967, 569, 579; 140/73 - Mancuso - Slg. 1973, 1449, 1456 und Massonet - Slg. 1975, 1473, 1485) zeigen, zu weit.

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Mit dem Urteil vom 6. Mai 1976 entschied der Raad van Beroep Arnheim, bei dem Frau Boerboom gegen den genannten Bescheid Klage erhoben hatte, aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 24/75, Petroni/ ONPTS (Slg. 1975, 1149), daß Artikel 46 Absatz 3 nicht anzuwenden gewesen sei.
  • EuGH, 03.02.1977 - 62/76

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    In der Rechtssache Petroni und später in der Rechtssache Strehl (62/76, Slg. 1977, 211) habe ich, wie Sie sich erinnern werden, dargelegt, daß ein Arbeitnehmer, für den hinsichtlich unter Artikel 46 fallender Sozialversicherungsleistungen die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten, sich in jedem dieser Staaten in einer der vier folgenden Rechtsstellungen befinden kann:.
  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Alle drei Rechtssachen werfen Probleme auf, die den vom Gerichtshof in den Rechtssachen 22/77 und 37/77, Mura und Greco (Slg. 1977, 1699 und 1711), vor kurzem behandelten ähnlich sind.
  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Die Rechtssache 83/77, Naselli , gelangt im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens des Tribunal du travail Brüssel, die beiden anderen Rechtssachen 98/77 und 105/77, Schaap und Kersjes , kommen aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Centrale Raad van Beroep der Niederlande vor den Gerichtshof.
  • EuGH, 15.05.1974 - 184/73

    Bedrijfsvereniging / Kaufmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Zur ersten Frage stützte Herr Naselli sein Vorbringen im wesentlichen auf die Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Duffy und in der Rechtssache 184/73, Kaufmann (Slg. 1974, 517).
  • EuGH, 28.05.1974 - 191/73

    Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    (Die früheren diesbezüglichen Entscheidungen habe ich in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache Niemann - Rechtssache 191/73, Slg. 1974, 571 - zusammengestellt.
  • EuGH, 20.10.1977 - 32/77

    Giuliani

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Wegen eines Einwands der Kommission sollte ich dem hinzufügen, daß dies angesichts der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 32/77, Giuliani (Slg. 1977, 1857) meiner Meinung nach unabhängig davon gelten muß, wo sich die betreffende Person aufhält.
  • EuGH, 10.12.1969 - 34/69

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Diese Auffassung beruhte jedoch darauf, daß ich aufgrund früherer Urteile des Gerichtshofes (insbesondere des Urteils in der Rechtssache 34/69, Duffy , Slg. 1969, 597) zu der Überzeugung gelangt war, daß der erste Satz von Artikel 12 Absatz 2 unanwendbar sei, wenn sich ein in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats enthaltenes Kumulierungsverbot von sich aus nicht nur auf die von diesem Mitgliedstaat nach seinen eigenen Rechtsvorschriften gewährten Leistungen, sondern auch auf Leistungen nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erstreckt.
  • EuGH, 06.12.1973 - 140/73

    Sécurité sociale Paris / Mancuso

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77
    Nach meinem Dafürhalten geht diese Ansicht, wie die Rechtssachen Mura und Greco (und auch die früheren Entscheidungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 12/67 - Guissart/Königreich Belgien - Slg. 1967, 569, 579; 140/73 - Mancuso - Slg. 1973, 1449, 1456 und Massonet - Slg. 1975, 1473, 1485) zeigen, zu weit.
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