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   EuGH, 03.02.1977 - 62/76   

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https://dejure.org/1977,802
EuGH, 03.02.1977 - 62/76 (https://dejure.org/1977,802)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1977 - 62/76 (https://dejure.org/1977,802)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1977 - 62/76 (https://dejure.org/1977,802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - ANSPRÜCHE AUS DEM VERTRAG - GELTENDMACHUNG - MODALITÄTEN - BEFUGNISSE DES RATES

  • EU-Kommission

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung des Gemeinschaftsrechts zur Verrechnung von in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erworbenen Ansprüchen; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Beschränkung einer erworbenen Leistung durch Kumulierung zweier in ...

  • Judicialis

    VO 1408/71 Art. 46 Abs. 3; ; EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - ANSPRÜCHE AUS DEM VERTRAG - GELTENDMACHUNG - MODALITÄTEN - BEFUGNISSE DES RATES

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnisse des Rates auf dem Gebiet der Koordinierung der mitgliedstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit; beschränkung der Kumulierung von Leistungen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 62/76
    Der Beschluß betreffe jedoch die Auslegung von Artikel 46 Absatz 3. Im Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) habe der Gerichtshof aber für Recht erkannt: "Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates ist mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar, soweit er vorschreibt, daß die Kumulierung zweier in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbener Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistungen beschränkt wird." Damit sei die Frage des vorlegenden Gerichts gegenstandslos geworden.

    ¿/² Wie bereits in anderem Zusammenhang und zuletzt im Urteil in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) ausgeführt wurde, sind die Artikel 48 bis 51 des Vertrages Grundlage, Rahmen und Grenzen der Verordnungen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2015 - C-362/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit

    48 - Vgl. u. a. Urteile Strehl (62/76, EU:C:1977:18, Rn. 10 bis 17), Roquettes Frères (145/79, EU:C:1980:234, Rn. 6) und Schutzverband der Spirituosen-Industrie (C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 32 bis 39).
  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    b) Eine neue Vorlage an den Gerichtshof sei nicht ausgeschlossen, auch wenn der Gerichtshof bereits die Ungültigkeit der betreffenden Handlung festgestellt habe (Urteile vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, vom 3. März 1977 in der Rechtssache 62/76, Strehl, Slg. 1977, 211, und vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 32/77, Giuliani, Slg. 1977, 1857).
  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Der Gerichtshof war bereits mit einem Vorabentscheidungsersuchen der Arbeidsrechtbank Hasselt in dem vor diesem Gericht zwischen dem Betroffenen und dem National Pensioenfonds voor Mijnwerkers (NPM) anhängigen Rechtsstreit befaßt (Rechtssache 62/76, Slg. 1977, 211).

    Der Nationaal Pensionsfonds voor Mijnwerkers (NPM) legte Berufung gegen das von der Arbeidsrechtbank Hasselt unter Berücksichtigung der Vorabentscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 62/76 (Strehl, Slg. 1977, 211) erlassene Urteil ein, in dem das Gericht für Recht erkannt hatte, daß der Betroffene eine Invaliditätsrente beanspruchen konnte, die auf der Grundlage einer vollständigen, in Belgien zurückgelegten Beschäftigungszeit als Bergarbeiter zu berechnen war.

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