Rechtsprechung
| LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Schleswig, 28.01.2016 - 6 U 4/15
Änderung der Kostenentscheidung einer einstweiligen Verfügung aufgrund Änderung …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
Es liegt daher ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris), so dass die einstweilige Verfügung der Kammer mit Wirkung ex tunc aufzuheben war.Wie unter VI. ausgeführt, liegt ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor, so dass der im Rahmen des § 927 ZPO geltende Grundsatz der Kostentrennung nicht zur Anwendung kommt und eine Änderung der Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens zulässig und geboten erscheint (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris).
Auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris Rn. 17 ff.) kann sich die nunmehrige Antragsgegnerin nicht berufen.
- GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
Durch eine Änderung der Rechtsprechung (hier: Abweichung vom Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern nur festgestellt, wie die maßgeblichen Rechtsfragen von Anfang an richtigerweise hätten beantwortet werden müssen.Zwar stritt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 (GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) für die nunmehrige Antragsgegnerin.
- OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14
Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56).Darüber hinaus fehlt es wegen dieses neuen Anspruchsgrundes an der Dringlichkeit, da die nunmehrige Antragsgegnerin diesen ohne weiteres bereits in der Antragsschrift hätte vortragen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14 - Rn. 10).
- EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
Mit Urteil vom 19.10.2016 (C - 148/15) - H - hat der Europäische Gerichtshof wie folgt erkannt:. - OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
In ihrem Schriftsatz vom 19.12.2016 (dort S. 10 ff.) stellt die nunmehrige Antragsgegnerin nicht mehr auf § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG, sondern auf § 7 Abs. 1 S. 1 HWG ab, indem sie unter Berufung auf eine Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016 (6 U 151/15) ausführt, bei dem beanstandetem Prämienmodell handele es sich nicht um einen Barrabatt, sondern um eine Werbegabe. - OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56). - OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13
Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13
6 U 158/13.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Rn. 133 vgl. dazu LG Köln, Urteil vom 22. März 2017 - 84 O 90/13 -, juris, Rn. 47; Mand, Wo liegen die Grenzen der Bonus-Reklame, Deutsche Apotheker Zeitung, 2017, S. 30,. - OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18
Die Rezept-Apotheke - Wettbewerbsverstoß einer Internet-Versandapotheke: …
Von daher steht der Bonus einem Preisnachlass auf die Ausgangsbestellung - anders als dies bei einer Bargutschrift der Fall sein könnte (dazu LG Köln, Urteil vom 22. März 2017 - 84 O 90/13, bei juris Rz. 27), was der Senat aber nicht zu entscheiden hat - auch wirtschaftlich nicht gleich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Rn. 134 vgl. dazu LG Köln, Urteil vom 22. März 2017 - 84 O 90/13 -, juris, Rn. 47; Mand, Wo liegen die Grenzen der Bonus-Reklame, Deutsche Apotheker Zeitung, 2017, S. 30,.
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Rechtsprechung
| LG Köln, 08.05.2013 - 84 O 90/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Ausloben einer Prämie für einen Arzneimittel-Check durch Einlösen von Kassenrezepten oder Privatrezepten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
Gericht untersagt Prämien bis 20 Euro
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
Arzneimittelcheck: Keine 20 Euro Prämie mehr
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. August 2019 wird zurückgewiesen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind.Rn. 4 Am 8. Mai 2013 erwirkte die Beklagte eine am 14. Mai 2013 vollzogene einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 84 O 90/13) gegen eine Werbung der Klägerin mit den Angaben.
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren, über den mit dem Klageantrag 1 bezifferten Mindestschaden hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der der Klägerin bis einschließlich 31. Dezember 2016 infolge der Vollziehung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 84 O 90/13, 84 O 220/13, 84 O 256/13, 84 O 208/14 und 81 O 82/15 entstanden ist und noch entstehen wird.
Die einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erweisen sich hingegen als von Anfang an gerechtfertigt, so dass insoweit ein Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO ausscheidet.
Rn. 70 aa) Unzulässig sind die Zuwendungen oder Werbegaben, die Gegenstand der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) sind.
Rn. 71 (1) Bei der mit einstweiliger Verfügung vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13) verbotenen Werbung mit einer Prämie für die Teilnahme am "Arzneimittel-Check" der Klägerin von mindestens 2, 50 EUR und bis zu 20 EUR pro Rezept handelt es sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht um die Auslobung eines bestimmten oder auf eine bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrags im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 2 Teilsatz 1 Buchst. a HWG.
Die Berufung der Klägerin gegen das landgerichtliche Urteil ist zurückzuweisen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind, weil die Sache insoweit entscheidungsreif ist (§ 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO).
- OLG Köln, 28.10.2013 - 6 W 181/13
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine …
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln - 84 O 90/13 SH I - vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen.Es handelt sich um das erste Bestrafungsverfahren wegen Verstoßes gegen den zu 84 O 90/13 LG Köln ergangenen Vollstreckungstitel.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-517/23
Apothekerkammer Nordrhein - Vorabentscheidungsersuchen - Humanarzneimittel - …
Rn. 14 Am 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), am 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und am 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erwirkte die Apothekerkammer Nordrhein jeweils eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen eine Werbung von DocMorris.
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Rechtsprechung
| LG Köln, 21.08.2013 - 84 O 90/13 |
Kurzfassungen/Presse
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
DocMorris: Verbot für 20-Euro-Prämie
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13
Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des …
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 21.08.2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 90/13 - wird zurückgewiesen.
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