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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1984 - 89/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,326
EuGH, 11.07.1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,326)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,326)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ERSTATTUNGEN BEI DER AUSFUHR - DIFFERENZIERTE ERSTATTUNG - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - EINFUHR DES ERZEUGNISSES IN DAS BESTIMMUNGSLAND - EINZELHEITEN DES NACHWEISES - ANSTELLE DES ZOLLDOKUMENTS VORGELEGTE ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

  • Wolters Kluwer

    Beweis der Einfuhr einer Ware in das Bestimmungsgebiet; Beweis der Einfuhr einer Ware in das Bestimmungsland; Unwiderlegliche Führung des Beweises der Einfuhr einer Ware in das Bestimmungsland durch das Zolldokument; Beweismittel zum Beweis der Tatsache der Einfuhr einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ERSTATTUNGEN BEI DER AUSFUHR - DIFFERENZIERTE ERSTATTUNG - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - EINFUHR DES ERZEUGNISSES IN DAS BESTIMMUNGSLAND - EINZELHEITEN DES NACHWEISES - ANSTELLE DES ZOLLDOKUMENTS VORGELEGTE ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Landwirtschaft - Erstattungen bei der Ausfuhr - Differenzierung - Gewährung - Voraussetzungen - Bestimmungsland - Einfuhr der Ware - Nachweis.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 89/83
    rungen A - Erklärungen der Kommission Zur ersten Frage bezieht sich die Kommission auf ihre Ausführungen in der Rechtssache 125/75 (Milch-, Fett- und Eierkontor, Urteil vom 2.6. 1976, Slg. 1976, 771), nach denen das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel habe, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten, und erinnert daran, daß maßgeblich die Förderung der Vermarktung des mit einer Erstattung subventionierten Erzeugnisses in dem Bestimmungsland sei.

    8 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1976, 771) entschieden hat, hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrages geht darauf zurück, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen.

    9 Sowohl in dem genannten Urteil als auch in den folgenden Urteilen (u. a. vom 2.3. 1977 in der Rechtssache 44/76, Eier-Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1977, 393) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Zweck des Differenzierungssystems bei der Erstattung verkannt würde, wenn es für die Zahlung eines höheren Erstattungssatzes ausreichte, daß die Ware lediglich abgeladen worden ist, ohne den Markt des Bestimmungsgebiets zu erreichen.

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 89/83
    Das Hauptzollamt erinnert außerdem daran, daß der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 6/71 (Urteil vom 27.10.1971, Rheinmühlen, Slg. 1971, 823) ausgeführt habe, der Begriff der "Ausfuhr nach dritten Ländern", der sich heute in Artikel 17 der Verordnung Nr. 804/68 finde, setze zumindest die Überführung der Ware in den freien Verkehr in einem Drittland voraus; er habe außerdem bemerkt, daß sich die Indizien, die für eine Ausfuhr nach einem dritten Land als zureichend angesehen werden könnten, nicht erschöpfend aufzählen ließen; die Schlüssigkeit des einzelnen Indizes hänge vom Sachverhalt des Falles, insbesondere von der Gesamtheit der verfügbaren Indizien ab (Randnummern 8 und 9 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 27.10.1981 - 250/80

    Schumacher

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 89/83
    Die Erstattungsbehörde müsse berechtigt sein, die Erstattung zurückzufordern, wenn sie nachweise, daß vorgelegte Beweispapiere gefälscht oder schriftliche Lügen gewesen seien oder daß der Exporteur einen Mißbrauchstatbestand verwirklicht habe, wie er in der erwähnten Rechtssache 125/75 und in der Rechtssache 250/80 (Urteil vom 27.10.1981, Anklagemyndigheden, Slg. 1981, 2465) gegeben gewesen sei.
  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 89/83
    9 Sowohl in dem genannten Urteil als auch in den folgenden Urteilen (u. a. vom 2.3. 1977 in der Rechtssache 44/76, Eier-Kontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1977, 393) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Zweck des Differenzierungssystems bei der Erstattung verkannt würde, wenn es für die Zahlung eines höheren Erstattungssatzes ausreichte, daß die Ware lediglich abgeladen worden ist, ohne den Markt des Bestimmungsgebiets zu erreichen.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …

    26 Das System der differenzierten Ausfuhrerstattungen hat das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; die Differenzierung des Erstattungsbetrags hat zum Ziel, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, Randnr. 5, vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93, Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 18).

    Aus diesem Grund macht Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3665/87 die Zahlung der differenzierten Erstattung von der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr in dem Drittland abhängig, da die Erfüllung dieser Förmlichkeiten dem Erzeugnis im Prinzip den tatsächlichen Zugang zum Markt des Bestimmungsgebiets garantiert (vgl. in diesem Sinne Urteil Dimex, Randnrn. 9 und 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2000 - C-114/99

    Roquette Frères

    19: - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8); so auch Urteil in der Rechtssache C-347/93 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 18).

    20: - Vgl. Rechtssache 89/83 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 9).

    21: - Vgl. Rechtssache 89/83 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 10).

    22: - Vgl. Rechtssache 89/83 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 16); vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-27/92 (Möllmann-Fleisch, Slg. 1993, I-1701, Randnr. 15).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Nach Auffassung der Kommission sei ein Zuwarten bis zum Erlaß des Urteils des Gerichtshofes nicht gerechtfertigt gewesen, da es zu dieser Frage bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofes gegeben habe (Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1976, 771, und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland nur ein widerlegliches Indiz dafür, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Dimex, Randnr. 11, und Möllmann-Fleisch, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    22: - Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).

    23: - Urteil Dimex, a. a. O. 24: - Hervorhebung durch den Verfasser.

    26: - Urteil Dimex, a. a. O., Randnr. 18.

  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Sie bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815).

    13 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Dimex (…a. a. O., Randnr. 11) in bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 192/75 der Kommission vom 17. Januar 1975 über Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (…ABl. L 25, S. 1) entschieden hat, zeigt der Umstand, daß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 dieser Verordnung es den zuständigen Stellen erlaubt, andere Dokumente zu verlangen, wenn sie wegen der besonderen Verhältnisse im Bestimmungsland den Nachweis der Erfuellung der Zollförmlichkeiten als unzureichend ansehen, daß dieser Nachweis nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde.

    14 Ebenso wie die Vorschrift, um die es im Urteil Dimex ging, stellt aber Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung Nr. 2730/79 klar, daß andere Dokumente vorgelegt werden können, falls die in Absatz 3 aufgeführten Dokumente nicht genügen.

  • EuGH, 28.03.1996 - C-299/94

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

    21 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8) entschieden hat, hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden.

    22 Nach dem Urteil Dimex (…a. a. O., Randnr. 9) würde ferner der Zweck des Differenzierungssystems bei der Erstattung verkannt, wenn es für die Zahlung eines höheren Erstattungssatzes ausreichte, daß die Ware lediglich abgeladen worden ist, ohne den Markt des Bestimmungsgebiets zu erreichen.

    28 Im Hinblick auf den geltend gemachten Verstoß gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz ist der Zweck des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattungen zu berücksichtigen, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteil Dimex, a. a. O., Randnr. 8).

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 5/98

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung

    Der EuGH hat zwar entschieden, daß die Erfüllung der Zollförmlichkeiten nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das betreffende Erzeugnis sein Ziel tatsächlich erreicht hat (EuGH, Urteile vom 11. Juli 1984 Rs. 89/83, Slg. 1984, 2815, 2832 Tz. 11, und vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, Slg. 1993, I-1701).

    In dem der Rechtssache 89/83 zugrundeliegenden Fall lag aber kein Zolldokument vor und die Verhältnisse in dem betreffenden Land gaben Anlaß zu der Annahme, daß die anderen vorgelegten Dokumente die Einfuhr des betreffenden Erzeugnisses in dem vorgesehenen Bestimmungsland nicht unwiderleglich nachwiesen.

  • FG Hamburg, 11.01.2006 - IV 80/04

    Ausfuhrerstattung: Verwertung durch Verarbeitung der Erstattungsware auf dem …

    Nach den Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung bedeutet dies, dass das Erzeugnis tatsächlich den Bestimmungsmarkt des Drittlandes erreicht haben muss, um dort vermarktet zu werden ( EuGH , Urteil vom 11.07.1984, Rs. 89/83, - Dimex - Sammlung 1984 Seite 2815, 2831 und 2833).

    Die Beweiskraft des Zollpapiers kann daher entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren in unverändertem Zustand tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden ( EuGH , Urteil vom 11.07.1984, a.a.O., Seite 2831 f. und Urteil vom 31.03.1993, Rs. C-27/92, - Moellmann-Fleisch -Sammlung I 1993 Seite 1701, 1715 f.; Urteil des Senates vom 30.01.1998, IV 736/97).

    Zwar kann die Indizwirkung eines solchen Zollpapiers entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren in unverändertem Zustand tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden ( EuGH , Urteil vom 11.07.1984, a.a.O., Seite 2831 f. und Urteil vom 31.03.1993, Rs. C-27/92, Sammlung I 1993 Seite 1701, 1715 f.; Urteil des Senates vom 30.01.1998, IV 736/97).

  • FG Hamburg, 08.03.1996 - IV 249/95

    Erwerb von Magermilchpulver im Rahmen des Sonderverkaufs zur Ausfuhr aus …

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  • EuGH, 16.12.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - …

    Sodann hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen nach ständiger Rechtsprechung das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnr. 21).

    Ein Erzeugnis, das vor der Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland wieder ausgeführt worden ist, kann für die Zahlung der differenzierten Erstattung nicht als eingeführt im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3665/87 angesehen werden (vgl. Urteile Dimex, Randnr. 17, und Anglo Irish Beef Processors International u. a., Randnr. 23).

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05

    Vonk Dairy Products

  • FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 524/98

    Rückforderung einer Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

  • FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99

    Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 198/95

    Abhängigkeit der Zahlung einer Ausfuhrerstattung vom Nachweis des Verlassens des …

  • FG Hamburg, 30.01.1998 - IV 736/97

    Erbringen zusätzlicher Nachweise bei bestehenden Zweifeln über das Erreichen des …

  • BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05

    Zoll-/Gemeinschaftsrecht: Ausfuhrerstattung

  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-334/01

    Glencore Grain Rotterdam

  • FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99

    Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 31/05

    Voraussetzungen für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 27.05.2002 - IV 43/02

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung:

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

  • FG Hamburg, 09.04.2002 - IV 412/98

    Fehlender Nachweis für die Vermarktung auf dem Drittlandsmarkt

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco …

  • BFH, 11.12.1984 - VII R 77/80
  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 46/98

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB amba gegen Ministeriet for Fødevarer, Landbrug og Fiskeri. - …

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 48/07

    Ausfuhrerstattung: Beweislast im Rückforderungsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - …

  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 404/98

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung, wenn die Erzeugnisse das Drittland nicht …

  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 206/99

    Ausfuhrerstattung stellt Förderungsmittel der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse dar

  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1996 - C-299/94

    Anglo-Irish Beef Processors International und andere gegen Minister for …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1993 - C-321/91

    The Queen gegen Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Tara Meat …

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 152/06

    Beweislast zur Einfuhr bei differenzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 26.08.1998 - IV 150/98

    Übernahme von Schiffsladungen, um offene Forderungen zu begleichen durch die …

  • FG Hamburg, 07.05.1997 - IV 280/97

    Voraussetzung gesunder und handelsüblicher Qualität; Waren, deren …

  • FG Hamburg, 06.01.2000 - IV 200/99

    Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine

  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 879/97

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheids; Rückforderung von …

  • FG Hamburg, 10.09.1996 - IV 47/94

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung; Rücknahme von …

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83   

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https://dejure.org/1984,14904
Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,14904)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.05.1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,14904)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 89/83 (https://dejure.org/1984,14904)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Dimex Nahrungsmittel Im- und Export GmbH & Co. KG.

    Landwirtschaft - Erstattungen bei der Ausfuhr - Differenzierung - Gewährung - Voraussetzungen - Bestimmungsland - Einfuhr der Ware - Nachweis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    Aus der Tatsache, daß es in diesem Zusammenhang auf einen Preisvergleich ankomme, und aus der Erkenntnis, daß für die Ermittlung der Preise (in Artikel 3 der Verordnung Nr. 876/68) vorgeschrieben sei die Berücksichtigung der tatsächlichen Preise auf den Märkten dritter Länder, der günstigsten Einfuhrpreise in den dritten Bestimmungsländern bei der Einfuhr aus dritten 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.

    waltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse habe schon 1973 einhellig die Auffassung vertreten, die Mitgliedstaaten müßten Nachweise dafür verlangen, daß die Ware im Bestimmungsland zum freien Verkehr abgefertigt worden 1 - Urteil vom 28.10.1971 in der Rechtssache 6/71 - Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel -, Slg. 1971, 823.2 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas-, Slg. 1976, 771.3 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

    Dafür ist jedenfalls die Überlegung 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Feu- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 11.7.1978 in der Rechtssache 6/78 - Union Française de Céréales/Hauptzollamt Hamburg- Jonas-, Slg. 1978, 1675.

    Wesentlich für die Gewährung der Erstattung bei nach Bestimmungsgebieten unterschiedlichen Erstattungssätzen ist die Vermarktung, das heißt die Teil- 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

  • EuGH, 11.07.1978 - 6/78

    Union française de céréales / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    Was ferner die Rolle des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Erstattungsrecht anbelangt, so ist zum einen - wenn sich die Firma Dimex dazu auf das Urteil der Rechtssache 6/78.

    Dafür ist jedenfalls die Überlegung 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Feu- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 11.7.1978 in der Rechtssache 6/78 - Union Française de Céréales/Hauptzollamt Hamburg- Jonas-, Slg. 1978, 1675.

  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    waltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse habe schon 1973 einhellig die Auffassung vertreten, die Mitgliedstaaten müßten Nachweise dafür verlangen, daß die Ware im Bestimmungsland zum freien Verkehr abgefertigt worden 1 - Urteil vom 28.10.1971 in der Rechtssache 6/71 - Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel -, Slg. 1971, 823.2 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas-, Slg. 1976, 771.3 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

    Wesentlich für die Gewährung der Erstattung bei nach Bestimmungsgebieten unterschiedlichen Erstattungssätzen ist die Vermarktung, das heißt die Teil- 1 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas -, Slg. 1976, 771.2 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.

  • EuGH, 25.11.1980 - 820/79

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    Weiter wurde in dem Urteil der sich - gleichfalls auf die Verordnung Nr. 876/68 beziehenden - Rechtssache 820/79.

    - Urteil vom 25.11.1980 in der Rechtssache 820/79 - Königreich Belgien/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1980, 3537.

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    waltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse habe schon 1973 einhellig die Auffassung vertreten, die Mitgliedstaaten müßten Nachweise dafür verlangen, daß die Ware im Bestimmungsland zum freien Verkehr abgefertigt worden 1 - Urteil vom 28.10.1971 in der Rechtssache 6/71 - Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel -, Slg. 1971, 823.2 - Urteil vom 2.6.1976 in der Rechtssache 125/75 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas-, Slg. 1976, 771.3 - Urteil vom 2.3.1977 in der Rechtssache 44/76 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 393.
  • EuGH, 27.10.1981 - 250/80

    Schumacher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83
    Als ausreichend habe demnach - weil die Differenzierung der Erstattung im 1 - Urteil vom 27.10.1981 in der Rechtssache 250/80 - Anklagemyndigheden/Hans Ulrich Schumacher, Peter Hans Gerth, Johannes Heinrich Gothmann und Alfred C. Töpfer -, Slg. 1981, 2465.
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