Rechtsprechung
| BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfallversicherungsträger - Vorläufige Rente - Dauerrente - Fristablauf - Unfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 14.06.1978 - S 2 U 124/77
- LSG Schleswig-Holstein, 10.01.1979 - L 4 U 49/78
- BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Im übrigen ergeben sich die "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen", zu denen der Beteiligte Gelegenheit zur Äußerung haben muß, bei einer Rentenentziehung grundsätzlich erst aus dem auf der ärztlichen Untersuchung beruhenden Gutachten (BSGE 44, 207, 208; im Ergebnis ebenso die obengenannten weiteren Urteile des 2. und 5. Senats).Diese Aufzählungen sind erschöpfend und nicht nur beispielhaft; sie sind die Ausnahme gegenüber dem Grundsatz des Absatzes 1 (BSGE 44, 207, 209).
- BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77
Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission - …
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Sie kann nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 2., 3., 5., 6. und des erkennenden Senates nur im Widerspruchs-, nicht aber im Streitverfahren nachgeholt werden (…vgl. die obengenannten Urteile sowie SozR 1200 § 34 Nrn. 1 und 2; vom 25. Januar 1979 - 3 RK 35/77 - 1. März 1979 - 6 RKa 17/77; vom 6. Dezember 1978 - 8 RU 108/77 - und vom 30. April 1979 - 8a RU 64/78 -), und zwar gleichgültig, ob der Verletzte zunächst Widerspruch eingelegt oder sofort Klage erhoben hat (…SozR 1200 § 34 Nr. 4 mit eingehender Begründung). - BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines …
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Ein Unfallversicherungsträger kann auch dann eine vorläufige Rente nicht entziehen und eine Dauerrente ablehnen (oder niedriger festsetzen als die vorläufige Rente), ohne dem Verletzten Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben, wenn ihm entscheidungserhebliche medizinische Gutachten erst so spät bekannt geworden sind, daß eine Anhörung in angemessener Frist vor Ablauf von 2 Jahren nach dem Unfall nicht mehr möglich ist (Fortführung von BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).
- BSG, 06.12.1978 - 8 RU 108/77
Hauterkrankung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Schätzung - Allgemeines …
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Sie kann nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 2., 3., 5., 6. und des erkennenden Senates nur im Widerspruchs-, nicht aber im Streitverfahren nachgeholt werden (…vgl. die obengenannten Urteile sowie SozR 1200 § 34 Nrn. 1 und 2; vom 25. Januar 1979 - 3 RK 35/77 - 1. März 1979 - 6 RKa 17/77; vom 6. Dezember 1978 - 8 RU 108/77 - und vom 30. April 1979 - 8a RU 64/78 -), und zwar gleichgültig, ob der Verletzte zunächst Widerspruch eingelegt oder sofort Klage erhoben hat (…SozR 1200 § 34 Nr. 4 mit eingehender Begründung). - BSG, 25.01.1979 - 3 RK 35/77
Ersatzkasse - Freiwilliges Mitglied - Umstufung - Verwaltungsakt - Anhörung
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Sie kann nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 2., 3., 5., 6. und des erkennenden Senates nur im Widerspruchs-, nicht aber im Streitverfahren nachgeholt werden (…vgl. die obengenannten Urteile sowie SozR 1200 § 34 Nrn. 1 und 2; vom 25. Januar 1979 - 3 RK 35/77 - 1. März 1979 - 6 RKa 17/77; vom 6. Dezember 1978 - 8 RU 108/77 - und vom 30. April 1979 - 8a RU 64/78 -), und zwar gleichgültig, ob der Verletzte zunächst Widerspruch eingelegt oder sofort Klage erhoben hat (…SozR 1200 § 34 Nr. 4 mit eingehender Begründung). - BSG, 30.04.1979 - 8a RU 64/78
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Sie kann nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 2., 3., 5., 6. und des erkennenden Senates nur im Widerspruchs-, nicht aber im Streitverfahren nachgeholt werden (…vgl. die obengenannten Urteile sowie SozR 1200 § 34 Nrn. 1 und 2; vom 25. Januar 1979 - 3 RK 35/77 - 1. März 1979 - 6 RKa 17/77; vom 6. Dezember 1978 - 8 RU 108/77 - und vom 30. April 1979 - 8a RU 64/78 -), und zwar gleichgültig, ob der Verletzte zunächst Widerspruch eingelegt oder sofort Klage erhoben hat (…SozR 1200 § 34 Nr. 4 mit eingehender Begründung). - BSG, 09.03.1978 - 2 RU 105/77
Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, daß in solchen Fällen, in denen eine vorläufige Rente entzogen und eine Dauerrente erstmals niedriger festgesetzt oder abgelehnt wird, § 34 Abs. 1 SGB 1 anzuwenden ist (…SozR 1200 § 34 Nrn. 3 und 4; Urteil vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 - in USK 7827).
- BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des …
Der seinerzeit für die knappschaftliche Unfallversicherung zuständige 8a-Senat hat dies in einer Entscheidung vom 30. August 1979 (SozR 1200 § 34 Nr. 9) damit begründet, dass dem Versicherungsträger der Zeitpunkt, zu dem sich die vorläufige Rente in eine Dauerrente umwandele, von Anfang an bekannt sei und er sich deshalb auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Anhörung einstellen könne. - BSG, 03.12.2024 - B 2 U 13/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer vorläufigen Rente - …
Zwar hat das BSG für die Vorgängerregelung zu § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in § 622 Abs. 2 Satz 1 RVO, wonach spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Arbeitsunfall die Rente Dauerrente wurde (§ 1585 Abs. 2 RVO), in der Vergangenheit entschieden, dass darin keine zum Absehen von der Anhörung berechtigende, für die Entscheidung maßgebende Frist iS des damaligen § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB I in seiner bis zum 31.12.1980 geltenden Fassung zu sehen ist (BSG Urteile vom 11.12.1980 - 2 RU 7/79 - juris RdNr 17 und vom 30.8.1979 - 8a RU 24/79 - SozR 1200 § 34 Nr. 9). - BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem nach § 24 Abs. 1 SGB X Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern; nach Abs. 2 der Vorschrift kann davon nur unter bestimmten, im Gesetz abschließend (…vgl insoweit BSGE 44, 207, 209 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9) aufgezählten Ausnahmen abgesehen werden.
- BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …
Sinn und Zweck des Gebotes sind gerade, die Anhörung von der Stelle zu gewähren, die über den Erlass und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (stRspr des BSG seit BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43). - BSG, 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79
Anhörungsfrist - Heilung eines Formmangels - Nachholung einer Anhörung
Zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB I gehören im vorliegenden Fall vor allem die medizinischen Tatsachen und damit die ärztlichen Gutachten über den Gesundheitszustand, soweit er für die Leistung maßgebend ist (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …
Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (…Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (…BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des in Aussicht genommenen Verwaltungsaktes sprechen (…vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33;… SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15). - BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen
Dabei kann offenbleiben, ob die Beklagte aufgrund der in § 24 Abs. 2 SGB X abschließend aufgezählten Ausnahmen (…vgl insoweit BSGE 44, 207, 209 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11) von einer Anhörung hatte absehen dürfen. - BSG, 08.05.1980 - 8a RU 52/79 - 8a RU 24/79 - SozR 1200 5 34 Nr. 9) haben sich dem angeschlossen -" ist in Fällen" in denen eine vorläufige Rente entzogen und eine Dauerrente erstmals niedriger festgestellt oder abgelehnt wirdg SGB 1 5 54 Abs. 1 anzuwenden.
verspätete Gutachteneingang von ihr nicht zu vertreten wäre, könnte dies das ihr durch 5 622 Abs. 2 Satz 1 RVO auferlegte Risiko nicht mindern (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 30. August 1979 -8a RU 24/79 - SozR 1200 @ 54 Nr. 9).
Der Senat hat deshalb keine Bedenken" seine Rechtsprechung in den Urteilen vom 30" April 1979 und 50° August 1979 6h/789 319, 320 und 8a RU 24/79,.
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung
Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (…Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (…BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des Verwaltungsaktes sprechen (…vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33;… SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15). - BSG, 14.11.1984 - 1 RA 3/84
Frist für Anhörung
Von der Anhörung kann unter bestimmten, im Gesetz enumerativ aufgezählten Ausnahmen (zur Enumeration der Aufzählung zuletzt BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9 S. 44 m. w. N.) abgesehen werden (Abs. 2). - LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 AL 298/02
- SG Gießen, 14.11.2000 - S 2 RJ 847/00
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 237/03
- LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AL 4300/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1980 - L 17 U 215/79
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1980 - L 17 U 58/80
- BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 122/78
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