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   BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07   

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https://dejure.org/2007,403
BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 (https://dejure.org/2007,403)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 (https://dejure.org/2007,403)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 9 AZR 170/07 (https://dejure.org/2007,403)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

  • openjur.de

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen; keine Kostenerstattung aus MTV oder LTV gewerbliche Arbeitnehmer Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NW oder aus einer Gesamtzusage noch aus § 670 BGB analog

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines bei einem Transportunternehmen beschäftigten Kraftfahrers auf Erstattung von Auslagen für den Erwerb einer Fahrerkarte; Pflicht eines Arbeitgebers zur Beschaffung der für das Führen von Lastkraftwagen nach § 2 Verordnung zur Durchführung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerkarte - Kostentragungspflicht des Arbeitsgebers als Betriebsmittel

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 670; ; FPersV § 2; ; FPersV § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. a; ; FPersV § 23 Abs. 1 Nr. 2; ; VO (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 Art. 13; ; VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates) Erwägungen Nr. 1; ; VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates) Erwägungen Nr. 16; ; VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates) Erwägungen Nr. 17; ; VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates) Erwägungen Art. 1; ; VO (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt Anhang I B IV 5.2; ; Lohntarifvertrag (LTV) für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft Nordrhein-Westfalen vom 26. April 2005 und vom 4. September 2006 § 4

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung der Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen ? Anspruch weder nach tariflichen Vorschriften noch bei analoger Anwendung des § 670 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kein Aufwendungsersatz an Lkw-Fahrer für "Fahrerkarten"

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Kosten der Fahrerkarte für digitalen Tachografen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Kraftfahrers auf Erstattung der Kosten einer Fahrerkarte für digitale Tachographen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Aufwendungsersatz für Fahrerkarten im Güterverkehr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Aufwendungsersatz für Fahrerkarten im Güterverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG verneint Aufwendungsersatzanspruch für Fahrerkarten im Güterverkehr - Fahrerkarte ist nicht allein auf bestehendes Arbeitsverhältnis beschränkt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.10.2007)

    Lkw-Fahrer müssen neue "Fahrerkarte" selbst bezahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 210
  • NJW 2008, 1612
  • MDR 2008, 695
  • NZA 2008, 1012
  • NZA 2008, 1013
  • NZV 2008, 347 (Ls.)
  • DB 2008, 933
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    Soweit sich insbesondere das LAG Rheinland-Pfalz (1 Sa 331/09, a.a.O.) auf die Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 16.10.2007, 9 AZR 170/07, juris) bezogen hat, steht dies einer abweichenden Entscheidung nicht entgegen, da die vom BAG herangezogenen Grundsätze gerade nicht zwingend das Ergebnis des LAG Rheinland-Pfalz tragen.
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Auch soweit der Neunte Senat entschieden hat, dass ein Lkw-Fahrer die Kosten der Fahrerkarte für die elektronische Lenkzeiterfassung selbst zu tragen hat (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 22 ff., BAGE 124, 210) , fehlt die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt, weil die Fahrerkarte kein Arbeitsmittel darstellt (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 35 f., aaO) .

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Dem Arbeitgeber kann deshalb bei entsprechender Anwendung des § 670 BGB nur dann das alleinige Tragen der Aufwendungen auferlegt werden, wenn sein Interesse so weit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 28, BAGE 124, 210) .

    Es ist der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210) .

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