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   BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04   

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BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeugnis: Bindung an die Beurteilung in der Erstfassung bei Berichtigung; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Abrücken des Arbeitgebers vom ursprünglichen Zeugnistext ; Verwendung des Begriffspaars "stets einwandfrei" ist einem Arbeitszeugnis

  • Judicialis

    BGB § 612a; ; BGB § 630 aF; ; GewO § 109; ; HGB § 73 aF

  • RA Kotz

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Bindung an bisherige Verhaltensbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Arbeitgebers an bisherige Verhaltensbeurteilung bei Berichtigung des zurückgewiesenen Zeugnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeugnisberichtigung: Bei Fehlen jeglicher Beanstandung Anspruch auf eine positiv verstärkende Formulierung der Verhaltensbeurteilung ? Arbeitgeber ist an Inhalt eines bereits erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist an Zeugnistext gebunden!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Rache des Arbeitgebers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Einwandfrei" oder "stets einwandfrei"? - Arbeitgeber darf beim Ausbessern eines Arbeitszeugnisses nicht die Note verschlechtern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber ist an den Zeugnistext gebunden - keine nachträgliche Änderung - Verschlechterung des Zeugnisses ist unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.6.2005)

    Keine Arbeitgeber-Rache nach Rüge am Arbeitszeugnis // Chef ist an seinen ersten Text gebunden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugnisberichtigung: Verschlechternde Beurteilung nach Korrekturverlangen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 130
  • ZIP 2005, 1983
  • NZA 2006, 104
  • BB 2005, 2530
  • DB 2005, 2360
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis außerdem wohlwollend zu fassen (so schon BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    Dem Arbeitnehmer kann mithin auch bei kleineren Auffälligkeiten oder einem einmaligen Fehlverhalten zu bescheinigen sein, dass sein Verhalten einwandfrei gewesen sei (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - aaO).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen (st. Rspr., Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86).

    Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86).

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Sie kann darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur dann abrücken kann, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Betroffen ist auch die Verwendung des Wortes "vollste" Zufriedenheit, die der Arbeitgeber zwar in einem Zwischenzeugnis benutzt hat, die er aus grammatikalischen Gründen aber nicht in das Endzeugnis übernehmen will (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16).
  • LAG Berlin, 27.01.2004 - 3 Sa 1898/03

    Anspruch des ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf Berichtigung des ihm erteilten

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Januar 2004 - 3 Sa 1898/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern auf die Sicht des Zeugnislesers (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57).
  • ArbG Düsseldorf, 19.12.1984 - 6 Ca 5682/84
    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Hier geht es zwar nicht um eine abweichende Verhaltensbeurteilung in einem Zwischenzeugnis, sondern um eine Abweichung vom zunächst erteilten Endzeugnis, dessen Berichtigung die Klägerin jedenfalls wegen der fehlerhaften Angabe ihres Geburtsortes zu Recht verlangt hatte (zur Korrektur wegen eines möglichen Rechtschreibfehlers ArbG Düsseldorf 19. Dezember 1984 - 6 Ca 5682/84 - NZA 1985, 812).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104) ist entgegen der Auffassung der Beklagten nichts anderes zu entnehmen.
  • LAG Hamm, 08.07.1993 - 4 Sa 171/93

    Zwischenzeugnis; Schlechterfüllung; Änderung des Zwischenzeugnisses;

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Auch die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Juli 1993 (- 4 Sa 171/93 -) betrifft die Rechtsverteidigung des Arbeitgebers gegen einen geltend gemachten Anspruch auf Bescheinigung eines "beanstandungsfreien" Verhaltens, obgleich die Arbeitnehmerin tatsächlich wiederholt gegen dienstliche Weisungen verstoßen hatte und des Öfteren ermahnt worden war.
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Einer neuen Höchstnote in der Zufriedenheitsskala, zB durch eine - gegen jedes Sprachempfinden verstoßende - weitere Steigerung der "vollsten" Zufriedenheit durch eine "allervollste" Zufriedenheit, bedarf es nicht (zur Wortschöpfung "vollste": vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 115, 130; ErfK/Müller-Glöge aaO) .

    Diese Zahlung könnte dafür sprechen, dass auch die Beklagte der Auffassung war, dass die Klägerin besondere Anerkennung verdiente (zur Bindung des Arbeitgebers an frühere Beurteilungen des Arbeitnehmers nach Treu und Glauben vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Der Arbeitgeber ist zwar an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden (vgl. hierzu BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 232; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 130 ) .

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 18, aaO; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Seit dem 1. Januar 2003 ist § 109 GewO die maßgebliche Rechtsgrundlage für alle Arbeitnehmer (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 12, BAGE 115, 130; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 23, BAGE 108, 86).

    Mit einer solchen Klage macht der Arbeitnehmer keinen dem Gesetz fremden Berichtigungsanspruch geltend, sondern weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs (st. Rspr. vgl. Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 19, BAGE 115, 130; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 24 und 40, BAGE 108, 86).

    Inhaltlich muss das Zeugnis daher den Geboten der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit gerecht werden (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 20, BAGE 115, 130; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 24, BAGE 108, 86).

    b) In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber frei in der Wahl seiner Formulierungen (st. Rspr. vgl. Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 21, BAGE 115, 130; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 25, BAGE 108, 86).

    Daneben kann sie darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zu Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur abrücken darf, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 13, BAGE 115, 130).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 1 der Gründe).

    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet (zuletzt Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 2 der Gründe).

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass bei Lesern des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen können (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).

    Entscheidend ist wie bereits aufgezeigt der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    So hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, das Maßregelungsverbot hindere den Arbeitgeber daran, vom Arbeitnehmer nicht beanstandete Teile des Arbeitszeugnisses grundlos über die zu Recht verlangten Berichtigungen hinaus zu ändern (vgl. BAG 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu I 3 der Gründe, BAGE 115, 130; siehe ferner BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 114, 320) .

    Von seinen Wissenserklärungen zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nur dann abrücken, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. allg. zur Selbstbindung des Arbeitgebers BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 10 Sa 1217/21

    Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis; Bindung des

    Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, Rn. 13; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112) .

    Sie kann darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur dann abrücken kann, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, Rn. 13; 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17) .

    Der Arbeitgeber ist deshalb nicht befugt, vom Arbeitnehmer nicht beanstandete Teile des Zeugnisses grundlos über die zu Recht verlangten Berichtigungen hinaus zu ändern (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, Rn. 13) .

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Rechtsgedanke des Maßregelungsverbots nicht eingreifen sollte, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht beanstandete Teile des Zeugnisses grundlos über die zu Recht verlangten Berichtigungen hinaus ändert (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, Rn. 13) .

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Danach muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 133 = Juris Rn. 22, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 322 = Juris Rn. 16, vgl. BAG 12.08.2008 - 9 AZR 632/07 - BAGE 127, 237 = Juris Rn. 19; an die "altehrwürdige Fürsorgepflicht [§ 242 BGB]" erinnernd: ArbG Berlin 07.03.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr .45 = Juris Rn. 56).

    Vielmehr ist maßgebend die Sicht des Zeugnislesers (BAG 21.06.2005, a.a.O., Rn. 21 ff.).

    Das Zeugnis darf keine fehlerhaften Angaben z.B. zur Person enthalten und sollte Rechtschreibefehler vermeiden (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - Juris Rn. 14, unter explizitem Hinweis ArbG Düsseldorf 19.12.1984 - 6 Ca 5682/84 - NJW 1986, 1281 = NZA 1985, 812, ferner BAG 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - NJW 1993, 2197 = Juris 12 f.).

  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23

    Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses;

    Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist der Arbeitgeber gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).

    Die grundsätzliche Bindungswirkung ergibt sich zum einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben, daneben kann sie darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zu Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers enthält, von denen er abrücken darf, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).

    Er kann vom Zwischenzeugnis abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04).

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses

  • LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07

    Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. 5

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG München, 27.01.2016 - 10 Sa 815/15

    Verhaltenbsbeurteilung, Zeugnisberichtigung

  • LAG Hamm, 03.05.2022 - 14 Sa 1350/21

    Widersprüchliche Kündigung nach "einwandfreiem" Zwischenzeugnis; Grobes

  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

  • ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 Ca 7148/07

    Zulässigkeit der Bildung von Schwerpunkten bei der Tätigkeitsbeschreibung in

  • ArbG Berlin, 14.12.2012 - 28 Ca 16143/12

    Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 10 Sa 183/09

    Kein Anspruch auf Zeugnisberichtigung bei unterschiedlicher Beurteilung des

  • LAG Düsseldorf, 21.05.2008 - 12 Sa 505/08

    Arbeitszeugnis - Schlussformulierung (Dankes- und Wunschformel)

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1092/08

    Überstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 6 Sa 391/09

    Vergütung, leistungsabhängige, Zielvereinbarung, Zielerreichung, Auslegung,

  • LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06

    Anspruch des Arbeitsnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

  • LAG Köln, 16.12.2016 - 4 Sa 353/16

    Zeugnisberichtigung; Notenstufe; Selbstbindung des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15

    Zeugnisberichtigung; Vergleich; Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2021 - 5 Sa 348/20

    Rückzahlungsklausel für Sonderzahlung - Beurteilung im Arbeitszeugnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2020 - 3 Sa 256/19

    Zeugnisberichtigung - unzureichende Berufungsbegründung

  • ArbG Köln, 03.04.2014 - 6 Ca 8751/12

    Änderung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses eines Arbeitnehmers i.R.e.

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 2 Sa 213/07

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Bindung, Änderung, Behauptung, Unterlassung,

  • LAG Köln, 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07

    Arbeitszeugnis; Schlussformel

  • LAG München, 11.11.2008 - 8 Sa 298/08

    Zeugnisberichtigung - Darlegungs- und Beweislast - Pflicht des Arbeitnehmers zur

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2022 - 3 Sa 831/21

    Auslegung eines Tarifsozialplans im Kleinbetrieb; betriebsbedingtes Ausscheiden

  • ArbG Regensburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20

    Corona - Schadensersatz für eine abgesagte Hochzeit aufgrund einer Quarantäne

  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

  • ArbG Offenbach, 13.02.2013 - 10 Ca 152/12

    Zeugnisberichtigung - Zeugnisinhalt nach unwirksamer Versetzung;

  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

  • ArbG Hannover, 19.10.2007 - 8 Ca 364/07

    Keine kleinlichen Zeugnisänderungen!

  • ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08

    Anspruch auf Abgeltung eines Urlaubstags nach Beendigung eines

  • ArbG Gießen, 04.06.2021 - 1 Ca 171/20

    Arbeitszeugnis - Wo muss die Unterschrift erfolgen?

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
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