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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11   

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https://dejure.org/2011,22404
LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,22404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.2011 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,22404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 2011 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,22404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitgeber kann durch Zurückhaltung von Entgeltzahlungen nach Durchführung einer Beweisaufnahme in Schuldnerverzug geraten; Steuerschaden nach krankheitsbedingter Kündigung; Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen Schuldnerverzuges bei vertretbarer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerschaden wegen verspäteter Vergütungszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerschaden nach krankheitsbedingter Kündigung; unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen Schuldnerverzuges bei vertretbarer Kündigungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Steuerschaden nicht ersetzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss nach Lohnnachzahlung höhere Steuer durch Progressionsschaden nicht erstatten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Auf die Berufung des Klägers hat die Berufungskammer nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Urteil vom 06.02.2009, Az.: 9 Sa 685/07, festgestellt, dass die genannte Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet hat.

    Die Beklagte hat in Folge der genannten Kündigung vom 21.03.2007 die Vergütungszahlungen an den Kläger beginnend ab Oktober 2007 eingestellt und erst nach Verkündung des Berufungsurteils im genannten Verfahren Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 9 Sa 685/07 im Jahr 2009 die rückständige Vergütung für die Monate Oktober 2007 bis Januar 2009 nachgezahlt.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass im seinerzeitigen Kündigungsschutzverfahren das Arbeitsgericht die Kündigung für rechtswirksam erachtete und auch die Berufungskammer im nachfolgenden Berufungsverfahren (LAG Rheinland-Pfalz -9 Sa 685/07) von der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Frage, ob auch in Zukunft weitere krankheitsbedingte Ausfallzeiten im bisherigen Umfang zu erwarten waren ausging und erst nach Vorlage des Gutachtens die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer nicht erwiesenen negativen Zukunftsprognose für rechtsunwirksam erachtete.

    Entsprechendes gilt für die Entwicklung der Fehlzeiten nach Abschluss des Berufungsverfahrens, in welchem die Unwirksamkeit der Kündigung vom 21.3.2007 festgestellt wurde (LAG Rheinland-Pfalz -9 Sa 685/07-).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Auf die Fragen, ob der Kläger die tarifvertragliche Ausschlussfrist gewahrt hat (dazu BAG 20.6.2002 -8 AZR 488/01- EzA § 611 BGB Arbeitgeberhaftung Nr. 11) und ob die Höhe des behaupteten Schadens ausreichend dargelegt ist, kommt es daher nicht an.

    Hält der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Entgeltzahlungen weiterhin zurück, gerät er in Schuldnerverzug (BAG 20.6.2002 -8 AZR 488/01- EzA § 611 BGB Arbeitgeberhaftung Nr. 11; BAG 13.6.2002 -2 AZR 391/01- EzA § 15 nF KSchG Nr. 55).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 9 Sa 2137/03

    Krankheitsbedingte Kündigung bei günstiger Gesundheitsprognose im Zeitpunkt des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Auch soweit der Kläger auf das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 10.03.2004 -9 Sa 2137/03- ) hinweist, ergibt sich aus den Gründen des genannten Urteils, dass seinerzeit nach amtsärztlichen Feststellungen nicht von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen werden konnte.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    cc) Soweit der Kläger darauf verweist, die Beklagte habe von der Unwirksamkeit der Kündigung ausgehen müssen, weil das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund des tariflichen Kündigungsschutzes ordentlich nicht mehr kündbar war, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa Urteil vom 12.1.2006 -2 AZR 242/05- EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 9) krankheitsbedingte Fehlzeiten gerade bei Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit nicht von vornherein als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) ungeeignet sind, sondern im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist, dass ggf. mit einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen nicht nur für die Dauer einer Kündigungsfrist, sondern für die Dauer bis zum altersbedingten Ausscheiden des Arbeitnehmers zu rechnen ist.
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Es bedarf vielmehr eines umfassenderen konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz einerseits und warum andererseits eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist oder der Arbeitnehmer nicht auf einem (alternativen) anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden könne (etwa BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06- EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Dabei ist jedoch die spätere Entwicklung mit zu bewerten, soweit sie die Prognose im Kündigungszeitpunkt bestätigt (vgl. BAG 13.05.2004 -2 AZR 36/04- EzA § 626 BGB 2002 Krankheit Nr. 2).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
    Hält der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Entgeltzahlungen weiterhin zurück, gerät er in Schuldnerverzug (BAG 20.6.2002 -8 AZR 488/01- EzA § 611 BGB Arbeitgeberhaftung Nr. 11; BAG 13.6.2002 -2 AZR 391/01- EzA § 15 nF KSchG Nr. 55).
  • LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13

    Lebensaltersstufen im BAT als Altersdiskriminierung

    Dieser kann stets nur dann angenommen werden, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat; das heißt, der Schuldner seine Auffassung nach verständiger Würdigung des Sachverhalts für vertretbar halten durfte (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, S. 377 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2011 - 9 Sa 155/11, zitiert nach Juris).
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   LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 9 Sa 155/11   

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https://dejure.org/2012,61862
LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2012,61862)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2012,61862)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2012 - 9 Sa 155/11 (https://dejure.org/2012,61862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum

    (bb) Da das Unionsrecht jedoch einen längeren als einen fünfzehnmonatigen Übertragungszeitraum nach Ablauf des (kalenderjährlichen) Bezugszeitraums für den Urlaub nicht gebietet (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" Rn. 38 ff., NZA 2011, 1333 ), findet die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG mit der Übertragungszeit von 15 Monaten zugleich seinen äußersten Rahmen (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - PM; ebenso bereits LAG Baden-Württemberg 9.3.2012 - 9 Sa 155/11 - zu II 2 a der Gründe; 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 - zu II 2 der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt 4.3.2012 - 6 Sa 441/10 - zu B II 1 c der Gründe; LAG Nürnberg 16.3.2012 - 8 Sa 303/11 - LAG Niedersachsen 29.3.2012 - 7 Sa 662/11 - zu II 1 der Gründe; LAG Niedersachsen 11.7.12 - 16 Sa 1642/10 - zu 2 der Gründe; LAG Hessen 7.2.2012 - 19 Sa 818/11 - zu II 1 b bb der Gründe; anders noch LAG Rheinland-Pfalz 22.6.2012 - 9 Sa 56/12 - zu II 3 der Gründe).
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