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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20   

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https://dejure.org/2020,28083
LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20 (https://dejure.org/2020,28083)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2020 - 9 Sa 500/20 (https://dejure.org/2020,28083)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2020 - 9 Sa 500/20 (https://dejure.org/2020,28083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen - Kündigung des stellvertretenden Direktors bestätigt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gewähr für angemessenes Verhalten gegenüber untergebenen Beschäftigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen: Kündigung des stellvertretenden ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Mitarbeiterinnen für private Interessen von Vorgesetzten einer öffentlichen Einrichtung kann verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen - Kündigung des stellvertretenden Direktors bestätigt

  • evangelisch.de (Pressemeldung, 25.09.2020)

    Kündigung von Gedenkstättenvize bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen - Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Direktors

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 9 Ta 2458/18

    Organ - Vorstand - Stiftung - organschaftliche Vertretungsbefugnis -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Dieser ist gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts vom 21. November 2018 und Zurückweisung der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2019 (Az. 9 Ta 2458/18) gegeben.

    Auf den Beschluss vom 22. Januar 2019 (9 Ta 2458/18) betreffend den Rechtsweg wird Bezug genommen.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Soweit Begrüßungen oder Verabschiedungen durch Umarmungen in gleichaltrigen oder hierarchisch gleichgestellten Gruppen üblich und insoweit ein regelmäßig anzunehmendes allseitiges Einverständnis angenommen werden könnte, gilt dies nicht bei einem erheblichen Alters- und Hierarchieunterschied und erst recht nicht, wenn Umarmungen als sexuell konnotiert angesehen werden könnten (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 Sa 1236/11 -, Rn. 109, juris; BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 698/15 -, Rn. 37, juris), wobei es nicht auf tatsächlich vorliegende sexuelle Absichten ankommt (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 19).

    Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 20).

  • ArbG Berlin, 13.11.2019 - 60 Ca 13111/18

    Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen - Kündigungsschutzklage des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. November 2019 - 60 Ca 13111/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.11.2019 - 60 Ca 13111/18 abzuändern und.

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 07. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -, Rn. 15, juris m.w.N.).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Ist der Arbeitnehmer wegen gleichartiger Pflichtverletzungen schon einmal abgemahnt worden und verletzt er seine vertraglichen Pflichten gleichwohl erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch weiterhin zu Vertragsstörungen kommen (BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Soweit Begrüßungen oder Verabschiedungen durch Umarmungen in gleichaltrigen oder hierarchisch gleichgestellten Gruppen üblich und insoweit ein regelmäßig anzunehmendes allseitiges Einverständnis angenommen werden könnte, gilt dies nicht bei einem erheblichen Alters- und Hierarchieunterschied und erst recht nicht, wenn Umarmungen als sexuell konnotiert angesehen werden könnten (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 Sa 1236/11 -, Rn. 109, juris; BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 698/15 -, Rn. 37, juris), wobei es nicht auf tatsächlich vorliegende sexuelle Absichten ankommt (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 19).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 -, Rn. 75, juris mwN.).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn gem. §§ 133, 157 BGB der Abmahnung selbst oder den Umständen zu entnehmen ist, dass der Arbeitgeber die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als "erledigt" ansieht (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - aaO; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208); BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 28, juris).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn gem. §§ 133, 157 BGB der Abmahnung selbst oder den Umständen zu entnehmen ist, dass der Arbeitgeber die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als "erledigt" ansieht (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - aaO; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208); BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1236/11

    Zurückweisung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
    Soweit Begrüßungen oder Verabschiedungen durch Umarmungen in gleichaltrigen oder hierarchisch gleichgestellten Gruppen üblich und insoweit ein regelmäßig anzunehmendes allseitiges Einverständnis angenommen werden könnte, gilt dies nicht bei einem erheblichen Alters- und Hierarchieunterschied und erst recht nicht, wenn Umarmungen als sexuell konnotiert angesehen werden könnten (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 Sa 1236/11 -, Rn. 109, juris; BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 698/15 -, Rn. 37, juris), wobei es nicht auf tatsächlich vorliegende sexuelle Absichten ankommt (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 -, BAGE 159, 267-277, Rn. 19).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

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