Rechtsprechung
OLG Köln, 12.11.2020 - I-9 W 34/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Höhe des Streitwerts bei Datenauskunftsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
DSGVO Art. 15 ; GKG § 48 Abs. 2
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.01.2020 - 20 O 241/19
- LG Köln, 03.02.2020 - 20 O 241/19
- LG Köln, 24.06.2020 - 20 O 241/19
- LG Köln, 29.06.2020 - 20 O 241/19
- OLG Köln, 12.11.2020 - I-9 W 34/20
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
BGB, GG, UWG
Der Kläger verfolgt mit der Datenauskunft ein immaterielles Interesse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2020 - I-9 W 34/20 -, Rn. 7, juris;… Beschluss vom 05. Februar 2018 - I-9 U 120/17 -, Rn. 3, juris). - KG, 23.08.2021 - 5 U 121/19
Anschlussberufung durch Berufungsrücknahme wirkungslos: Kostentragung?
Der Kläger verfolgt mit der Datenauskunft ein immaterielles Interesse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2020 ? I-9 W 34/20 ?, Rn. 7, juris;… Beschluss vom 05. Februar 2018 ? I-9 U 120/17 ?, Rn. 3, juris).
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorliegen divergierender ausschließlicher Gerichtsstände bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verschiedener Emittenten gegen mehrere Beklagte
- rechtsportal.de
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorliegen divergierender ausschließlicher Gerichtsstände bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verschiedener Emittenten gegen mehrere Beklagte
- rechtsportal.de
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorliegen divergierender ausschließlicher Gerichtsstände bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verschiedener Emittenten gegen mehrere Beklagte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20
Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen …
Soweit der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig im Beschluss vom 9. November 2020 - 9 W 34/20 gleichwohl die Ansicht geteilt habe, dass eine Gerichtsstandsbestimmung im Anwendungsbereich des § 32b ZPO ausscheide, habe er die Argumentation des 1. Zivilsenats verkannt, der maßgeblich auf die Bündelung hinsichtlich ein und desselben Wertpapieres und damit auf ein Kriterium abgestellt habe, das nach Auffassung des Bundesgerichtshofes gerade nicht relevant für die Auslegung des § 32b ZPO sei.Allerdings hält der Senat mit dem 1. und dem 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für ausgeschlossen, wenn - wie im Streitfall - zwei betroffene Emittenten, für die an verschiedenen Gerichten gemäß § 32b Abs. 1 ZPO ein jeweils ausschließlicher Gerichtsstand besteht, wegen je eigener kapitalmarktrechtlicher Pflichtverletzungen als Streitgenossen verklagt werden (…Beschlüsse vom 30. Oktober 2017 - 1 W 31/17, juris Rn. 66; vom 9. November 2020 - 9 W 34/20).
b) Diese von § 32b Abs. 1 ZPO bezweckte Zuständigkeitskonzentration würde konterkariert, wenn man mit der Klagepartei eine Gerichtsstandsbestimmung zugunsten des Gerichts zuließe, an dem nur einer von mehreren betroffenen Emittenten seinen Sitz hat (…ebenso OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 30. Oktober 2017 - 1 W 31/17, juris Rn. 66; vom 9. November 2020 - 9 W 34/20).
aa) Entgegen der Ansicht der Klagepartei hängt der Gesetzeszweck des § 32b ZPO wie des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, worauf der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig zutreffend hingewiesen hat (Beschluss vom 9. November 2020 - 9 W 34/20, Seite 7 Abs. 2), nicht davon ab, woraus die Betroffenheit eines Emittenten folgt.
Zu folgen ist jedoch der überwiegenden Ansicht, wonach der Bundesgerichtshof dann, wenn ein Oberlandesgericht gemäß § 36 Abs. 2 ZPO an seiner Stelle tätig wird, nur unter den - wie dargelegt nicht gegebenen Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 ZPO - mit der Sache befasst werden kann (ebenso BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 1Z AR 50/02, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 3 AR 1/06, juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07, juris Rn. 12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 W 34/20, sub.