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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8580
BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03 (https://dejure.org/2004,8580)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 9 A 14.03 (https://dejure.org/2004,8580)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 9 A 14.03 (https://dejure.org/2004,8580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf "Vollschutz" durch aktive Lärmschutzmaßnahmen; Verweis auf passiven Lärmschutz trotz Überschreitungen der Lärmgrenzwerte; Unverhältnismäßigkeit der Mehrkosten einer Lärmschutzwand; Unzureichende Berücksichtigung der Belangen von Natur und Landschaft im ...

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Antrags auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebot; Lärmbeeinträchtigung eines Grundstücks durch einen Planfeststellungsbeschluss; Sicherstellung einer hinreichenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Mit ihrer gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage machen die Kläger zunächst grundsätzliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Planung geltend, die sich inhaltlich mit denen decken, die vom Kläger im Verfahren BVerwG 9 A 11.03 erhoben wurden; hierzu wird auf deren Darstellung in dem Urteil verwiesen, das in jenem Verfahren ergangen ist und den Klägern zusammen mit der Zustellung des vorliegenden Urteils übersandt wird.

    b) Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 A 11.03 im Einzelnen ausgeführt, dass das angegriffene Vorhaben über die erforderliche Planrechtfertigung verfügt, die Trassenwahl zugunsten der planfestgestellten Ostumgehung von Michendorf nicht mit erheblichen Abwägungsfehlern behaftet ist und dass den Belangen von Natur und Landschaft im Planfeststellungsbeschluss ohne durchgreifende Rechtsfehler Rechnung getragen wurde.

    Ob die Maßnahme in der Gesamtbilanz des Planfeststellungsbeschlusses über Eingriff und Kompensation von der Planfeststellungsbehörde vertretbar berücksichtigt wurde (zu dem ihr hierbei zustehenden Spielraum vgl. die entsprechenden Ausführungen in dem Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 A 11.03 ), ist für die grundsätzliche Berechtigung zur Belastung des Grundstücks der Kläger mit dieser Maßnahme ohne Belang.

    Vor diesem Hintergrund ist die Auswahl des klägerischen Teilgrundstücks östlich der B 2 n für die Maßnahme E 6 auch mit Rücksicht auf den dem Beklagten bei dieser Entscheidung zustehenden begrenzten Gestaltungsspielraum (vgl. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 A 11.03 ) im Ergebnis nicht zu beanstanden.

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die vom Kläger insoweit vorgebrachten Rügen überhaupt geeignet sind, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (§ 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG) zu tragen, oder ob sie, selbst wenn sie berechtigt wären, von vornherein nur einen im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgenden Anspruch auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitergehende Lärmschutzauflagen begründen könnten (zu dieser Stufenfolge des Rechtsschutzes vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241 ; stRspr; vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 9 A 11.03 , UA S. 41).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Die grundsätzliche Eignung dieses Fahrbahnbelags zur Lärmreduzierung der Straßenverkehrsgeräusche um 2 dB(A) ist anerkannt und hängt entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht von einer regelmäßigen Reinigung des Straßenbelags ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 S. 20 ff.).

    Eine solche projektbezogene Untersuchung lag für die Lärmberechnung des LKW-Anteils am Gesamtverkehr im Raum Michendorf vor (zu den Anforderungen hieran vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 S. 16 ff., vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 2003 - BVerwG 9 A 1.02 - juris).

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass sich die nach dieser Vorschrift gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Grundlage einer für die Planfeststellungsbehörde mit begrenzten Spielräumen verbundenen planerischen Abwägung vollziehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ; Urteil vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - juris).

    Sie hat ihre Auswahlentscheidung dementsprechend an dem grundsätzlichen Vorrang aktiven Schallschutzes vor Maßnahmen passiven Schallschutzes zu orientieren und im Rahmen ihrer Prüfung eine hinreichend differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 8.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 8.03 ) den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat insoweit auf die entsprechenden Ausführungen in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 8.03 ), durch den er den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage abgelehnt hat.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass sich die nach dieser Vorschrift gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Grundlage einer für die Planfeststellungsbehörde mit begrenzten Spielräumen verbundenen planerischen Abwägung vollziehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ; Urteil vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - juris).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass sich die nach dieser Vorschrift gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Grundlage einer für die Planfeststellungsbehörde mit begrenzten Spielräumen verbundenen planerischen Abwägung vollziehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ; Urteil vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 9 A 1.02

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlen aktiver Lärmschutzmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Eine solche projektbezogene Untersuchung lag für die Lärmberechnung des LKW-Anteils am Gesamtverkehr im Raum Michendorf vor (zu den Anforderungen hieran vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 S. 16 ff., vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 2003 - BVerwG 9 A 1.02 - juris).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Damit genügt die Maßnahme E 6, soweit sie im Bereich nördlich des Grundstücks der Kläger den Verlust von Streuobstwiesen kompensieren soll, auch nach Auffassung des Senats in qualitativer und räumlicher Hinsicht den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 2 NatSchG Bbg (in der hier maßgeblichen, bis zum 30. April geltenden Fassung) für eine Ausgleichsmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Die Kläger weisen in diesem Zusammenhang allerdings im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass der Grundeigentümer eine sein Grundstück in Anspruch nehmende Kompensationsmaßnahme nicht hinzunehmen braucht, die naturschutzfachlich ungeeignet ist oder ebenso gut auf einer anderen, im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen oder einen anderen Grundstückseigentümer eindeutig weniger belastenden Fläche durchgeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 S. 3 ff. und Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die vom Kläger insoweit vorgebrachten Rügen überhaupt geeignet sind, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (§ 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG) zu tragen, oder ob sie, selbst wenn sie berechtigt wären, von vornherein nur einen im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgenden Anspruch auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitergehende Lärmschutzauflagen begründen könnten (zu dieser Stufenfolge des Rechtsschutzes vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241 ; stRspr; vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 9 A 11.03 , UA S. 41).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung; …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …

  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer …

    Ein solcher Sachverhalt ist insbesondere gegeben, wenn der Vorhabenträger privaten Grund und Boden in Anspruch nimmt, obwohl ein Rechtsträger der öffentlichen Hand Eigentümer von Grundstücken ist, die ebenso für Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ;… Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8, S. 15; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 14.03 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Insoweit genügt es, wenn der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz zuspricht; der Umfang der Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen ergibt sich aus § 42 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BImSchG i.V.m. den Bestimmungen der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 14.03 -, Juris, RdNr. 41, 54,).
  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden …

    Rn. 9 a) Soweit die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof habe es im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 14.03 - juris) für eine rechtmäßige Auswahlentscheidung der Planfeststellungsbehörde über das Schallschutzkonzept im Rahmen des ihr eingeräumten Abwägungsspielraums ausreichen lassen, dass der Vorrang von passiven vor aktiven Schallschutzmaßnahmen von der Beklagten erst im Rahmen des Klageverfahrens mittels hinreichend differenzierter Kosten-Nutzen-Analyse dargelegt worden sei, zeigt sie lediglich eine - vermeintlich - fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts auf.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von …

    Erteilt die Behörde im gerichtlichen Verfahren ohne Vorbehalte die Zusage bzw. Zusicherung, dem Klagebegehren nachzukommen, besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für einen Verpflichtungsausspruch durch das Gericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2011 - 1 WB 37.10 -, Juris, RdNr. 44; Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 14.03 -, Juris, RdNr. 53;… Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 [565]; OVG Berlin, Beschl. v. 30.03.2005 - 6 N 17.05 -, Juris).
  • VG Berlin, 11.11.2025 - 1 K 525.23

    DSGVO-Beschwerde ohne konkrete Angaben unzulässig

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist dadurch entfallen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37/10 - juris Rn. 44; siehe auch BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2004 - 9 A 14/03 - juris Rn. 53 …und vom 26. Februar 1999 - 4 A 47/96 - juris Rn. 71) und zwar auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Beschwerdeverfahren erst noch eröffnet wird.
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