Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kommunalrecht: Erhebung von Anschlussbeiträgen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück, …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Die darin zum Ausdruck kommende - besondere - Bedeutung der Kostenspaltung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht betrifft zudem sowohl Vorder- als auch Hinterliegergrundstücke, zumal die Rechtsprechung im Zusammenhang mit letzteren allein Fragen der Eigentümeridentität und Zumutbarkeit eines Anschlusses erörtert (OVG LSA, B. v. 22.02.2008 - 4 M 318/07 - v. 03.06.2009 - 4 M 350/08 - sowie v. 20.07.2009 4 L 66/09 - alle unv.).Bei einem bereits angeschlossenes Grundstück kann dagegen die dauerhafte Anschlussnahme auch durch ein Notleitungsrecht gesichert sein (OVG LSA, B. v. 18.10.2004 - 1 L 339/04 -, unv.; B. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, unv.).
- OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08
Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Wegen der nach § 6 Abs. 9 KAG LSA auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last aus der Beitragsschuld, muss sich jedoch auch ein Beitragsbescheid auf das in Anspruch genommene Beitragsobjekt beziehen, was zumindest nach einer insoweitigen Bestimmung durch den Abgabengläubiger verlangt (vgl. OVG Weimar, B. v. 30.08.2010 - 4 EO 659/08 -, juris). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16
Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Denn dies setzt seit dem Inkrafttreten des KAG LSA am 15.06.1991 neben den im Übrigen dort geregelten Entstehungsmerkmalen jedenfalls die Wirksamkeit von Satzungsrecht voraus (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, U. v. 24.01.2017 - LVG 1/16 - m. w. N. aus der Rechtsprechung).
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Denn Grundstücke unabhängig von der abwasserseitigen Erschließungswirkung an den Kosten der Einrichtung zu beteiligen, widerspräche der Funktion des Anschlussbeitragsrechts, einen Ausgleich für die dem betroffenen Grundstück durch die Abwasseranlage vermittelte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit herzustellen (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.2014 - 9 C 9/13 -, juris, zum Erschließungsbeitragsrecht). - BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Bei Eingriffen in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie ist jedoch auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfG, B. v. 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 01.10.2015 - 9 A 187/15 MD -, unv., zum Verhältnis zwischen Beitrags- und Baurecht). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Dieser ist aber bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen nur dann gewahrt, wenn der durch den Beitrag abzugeltende Vorteil auch zeitnah und in zumutbarer Weise realisierbar ist (OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, zur Teilflächenabgrenzung bei Altlasten), wobei es einer Beitragserhebung nicht entgegen steht, dass der Grundstückseigentümer gar nicht beabsichtigt, den Vorteil in Anspruch nehmen, obwohl ihm diese Möglichkeit geboten wird (OVG LSA, B. v. 02.07.2007 - 4 L 425/06 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13
Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Denn sowohl das insoweit vom Beklagten als auch vom AZV B. zuvor erlassene Satzungsrecht zur Erhebung von Anschlussbeiträgen war unwirksam (vgl. OVG LSA, U. v. 21.10.2014 - 4 K 245/13 - zur Satzung des Beklagten vom 18.12.2012; VG Magdeburg, U. v. 11.04.2013 - 9 A 158/11 MD - zum Satzungsrecht des AZV B.; beide juris). - VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Denn sowohl das insoweit vom Beklagten als auch vom AZV B. zuvor erlassene Satzungsrecht zur Erhebung von Anschlussbeiträgen war unwirksam (vgl. OVG LSA, U. v. 21.10.2014 - 4 K 245/13 - zur Satzung des Beklagten vom 18.12.2012; VG Magdeburg, U. v. 11.04.2013 - 9 A 158/11 MD - zum Satzungsrecht des AZV B.; beide juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2007 - 4 L 425/06
Zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erweiterungsbeitrag
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Dieser ist aber bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen nur dann gewahrt, wenn der durch den Beitrag abzugeltende Vorteil auch zeitnah und in zumutbarer Weise realisierbar ist (OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, zur Teilflächenabgrenzung bei Altlasten), wobei es einer Beitragserhebung nicht entgegen steht, dass der Grundstückseigentümer gar nicht beabsichtigt, den Vorteil in Anspruch nehmen, obwohl ihm diese Möglichkeit geboten wird (OVG LSA, B. v. 02.07.2007 - 4 L 425/06 -, juris). - VG Cottbus, 25.11.2016 - 6 L 474/16
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Auszug aus VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16
Rn. 19 cc) Hinterliegergrundstücke sind zudem nur dann bevorteilt, wenn auch ihnen durch die öffentliche Einrichtung eine in rechtlicher Hinsicht dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit geboten wird (vgl. VG Cottbus, B. v. 25.11.2016 - 6 L 474/16 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 M 44/06
Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für den Anschluss an die zentrale …
- VG Halle, 19.02.2010 - 4 A 435/08
Abwasserbeitrag: Gebäude ohne Anschlussbedarf
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2004 - 1 L 146/03
- VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16
Schmutzwasserbeitrag
Bilden Vorder- und Hinterliegergrundstück eine wirtschaftliche Einheit, ist die rechtliche Sicherung bei Bestehen eines satzungsmäßigen Anschlussrechts ohnehin unproblematisch (…vgl. zum Ganzen Urteil der Kammer vom 14. September 2018, a.a.O., Rn, 33;… Beschluss der Kammer vom 25. November 2016, a.a.O., Rn. 18; VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017 - 9 A 208/16 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 21. Juli 2008 - 9 B 14/08 -, juris zur mangelnden Eigentümeridentität bei Alleineigentum und Eigentum einer GbR; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, NVwZ-RR 2006, 63 zum Straßenbaubeitragsrecht; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, KStZ 1995, 76 zu § 133 BauGB;… Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544;… Haack in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 2209; a.A. etwa zum dortigen Landesrecht Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Januar 2017 - 20 BV 15.817 -, juris, Rn. 24; VG Ansbach…, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 04.03657 -, juris, Rn. 26, wonach auch bei Eigentümeridentität ein darüber hinaus rechtlich gesichertes Leitungsrecht erforderlich sei, solange des Hinterliegegrundstück nicht bebaut sei;… abweichend auch Blomenkamp in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1050b unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1996 - 9 L 1151/95 -, wonach Hinter- und Vorderliegergrundstück einheitlich genutzt werden müssten).Stehen Vorder- und Hinterliegergrundstück in verschiedenem (Allein-)Eigentum, setzt die rechtliche Sicherung in der Regel voraus, dass zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (…vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, a.a.O., jeweils Rn. 28; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, NVwZ-RR 2002, 296; Beschluss vom 26. November 2010 - 15 E 1291/10 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18;… Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544, allerdings mit der auf die Rechtslage in Brandenburg nicht übertragbaren Einschränkung, dass dies dann nicht gelte, wenn für das Hinterliegergrundstück ein Anschluss über das Vorderliegergrundstück bereits hergestellt sei, hier genüge die Eintragung eines Baulast).
Ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn ein Notleitungsrecht gemäß § 44 Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) zugunsten des Hinterliegergrundstücks besteht, weil dieses seine leitungsmäßige Erschließung ausschließlich über das Vorderliegergrundstück erfährt bzw. erfahren kann (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, juris, Rn. 9;… vom 26. Januar 2011 - 9 B 22.09 -, juris, Rn. 51;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 30 ff. und Rn. 28 ff.; vom 19. Dezember 2012 - 6 K 323/12 -, S. 6 d. E.A.; Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010 - VG 6 L 321/09 -, S. 5 f. des E.A.; VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 8 K 149/14 -, juris, Rn. 27 ff.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Verlegung einer neuen Leitung oder lediglich um die Duldung einer bereits verlegten Leitung handelt, also unabhängig davon, ob das Hinterliegergrundstück über das Vorderliegergrundstück angeschlossen ist oder nicht (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 2. Dezember 2014 …und vom 26. Januar 2011, jeweils a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 32 ff. und Rn. 34;… vom 19. Dezember 2012, a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010, a.a.O.; Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 29 zu § 918 Abs. 2 BGB; anders insoweit etwa - ein Notleitungsrecht daran knüpfend, dass eine Anschlussleitung bereits verlegt worden sei - OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18; VG Halle…, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 4 B 708/06 -, juris, Rn. 6; möglicherweise auch VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28, wonach dann, wenn ein auf eine Entwässerung angewiesenes Grundstück tatsächlich an die öffentlichen Entwässerungsanlage angeschlossen sei und die Anschlussleitung über Grundstücke Dritter führe, sich die Dauerhaftigkeit der beitragsrelevanten Vorteilslage regelmäßig schon aus einem Duldungsanspruch des Grundstückseigentümers, den er kraft Nachbarrechts (§ 44 Abs. 1 BbgNRG) oder als Notleitungsrecht (§ 917 BGB) einem Begehren des Eigentümers des benachbarten Grundstücks auf Beseitigung der Anschlussleitung entgegenhalten könne, ergebe).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - 3 LZ 585/18
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag bzgl. Schmutzwasser
Sie betreffen Fallkonstellationen, in denen eine abwasserbeseitigungsrelevante bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks nicht allein vom Willen des Eigentümers abhing (VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017 - 9 A 208/16 -, juris Rn. 29: denkmalgeschützte Speicheranlage) oder aufgrund objektiver Umstände ausgeschlossen war (OVG Magdeburg…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris Rn. 97: Unland-Qualität des Grundstücks wegen Altlasten in Form von Munition, Munitionsteilen und anderen chemischen Stoffen).
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